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-- Bundeswehr - Einberufung
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Posted by halo on Apr-28-2004 17:38:

Du wei�t, dass sich durch den Antrag auf R�ckstellung die Altersgrenze nahebt? War zumindest fr�her so, da konnte man dann bis 27 gezogen werden.


Posted by Tilo on Apr-28-2004 18:03:

quote:
Originally posted by King][Randy
Lustig dieses Datum, verfolgt mich auch schon. Am 1.07. zieh ich in meine eigene Bude



Welch ein zufall, ich auch!!!
(blo� da werd ich erstmal kein Internet haben *args*)


Posted by Syntophax on Apr-28-2004 18:28:

quote:
Originally posted by Frode
Jau dann steht einer Holland-Party Fahrgemeinschaft ja nichts im Wege!


sischa sischa! seh ich genauso...m�sste ja sowieso dann in die ecke umziehen


Posted by Nik Novo on Apr-28-2004 18:28:

quote:
Originally posted by halo
Du wei�t, dass sich durch den Antrag auf R�ckstellung die Altersgrenze nahebt? War zumindest fr�her so, da konnte man dann bis 27 gezogen werden.

Jetzt aber nicht mehr


Posted by halo on Apr-28-2004 18:47:

Is ja bei mir auch schon 4 Jahre her... *sichaltf�hl*


Posted by Loli on Apr-28-2004 18:53:

ich wurde auch schon registriert
aber ich muss sowieso erst ma abi fertig machen...und dann mal schauen. wenn ich lust auf zivi habe, mache ich zivi und wenn ich lust auf gar nix habe, gehe ich, bevor ich zur musterung muss, zum orthop�den und lass mir meinen krummen r�cken diagnostizieren.


Posted by Felicity on Apr-28-2004 19:40:

quote:
Originally posted by DJ NGE
Jetzt aber nicht mehr


nge sagt es


Posted by drizzt81 on Apr-29-2004 11:33:

quote:
Originally posted by DJ NGE
Jetzt aber nicht mehr
ich dachte bei Rueckstellung kann man bis 25 gezogen werden?

falls du recht hast: link pls
quote:

Wehrpflichtige, die wegen
einer Wehrdienstausnahme
eines ungenehmigten Auslandsaufenthaltes oder
nach Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

nicht vor dem 23. Lebensjahr einberufen werden konnten, k�nnen bis kurz vor Vollendung des 25. Lebensjahres einberufen werden (� 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 WPflG - besondere Altersgrenze).


http://www.bundeswehr.de/wir/wehrdienst/030129_fragen_wehrpflichtrecht.php


Posted by Sir. Lunchalot on Apr-29-2004 12:59:

Dacht, dass es bei mir fr�her mal sogar bis 27 war. Ich hatte mal kurz darauf spekuliert mich bis zu einem drittel der Regelstudienzeit durchzuschummeln, dann h�tten Sie mich auch bis Studienende nicht mehr ziehen k�nnen. Hat aber nicht geklappt, deshalb dann doch Bund...


Posted by Nik Novo on Apr-29-2004 13:15:

quote:
Originally posted by drizzt81
ich dachte bei Rueckstellung kann man bis 25 gezogen werden?

falls du recht hast: link pls


http://www.bundeswehr.de/wir/wehrdi...flichtrecht.php

Hmm, ich dachte immer das ist nur bis 23... hab ich mich in dem Falle wohl geirrt...


Posted by groove department on Apr-29-2004 13:27:

quote:
Originally posted by DJ NGE
Hmm, ich dachte immer das ist nur bis 23... hab ich mich in dem Falle wohl geirrt...


dachte ich auch immer


Posted by Felicity on Apr-29-2004 14:41:

hmm die vom Amt sagten mir eben am Tele 23. -- alles dr�ber wird nicht mehr gezogen..

un wenn doch....bleib ich einfach en Jahr sitzen


Posted by Felicity on Apr-29-2004 14:43:

hei�t vollendung

wenn ich 24 ---> 25 werde

oder

25 ---> 26

?


Posted by drizzt81 on Apr-29-2004 14:44:

quote:
Originally posted by Felicity
hmm die vom Amt sagten mir eben am Tele 23. -- alles dr�ber wird nicht mehr gezogen..

un wenn doch....bleib ich einfach en Jahr sitzen
danke fuer die asukunft.. haben wohl auch langsam kein geld mehr beim bund... *phew*


Posted by drizzt81 on Apr-29-2004 14:55:

quote:
Originally posted by Felicity
hei�t vollendung

wenn ich 24 ---> 25 werde

oder

25 ---> 26

?


Die Vollendung des 1. Lebensjahres ist doch wenn du 1 Jahr alt wirst, oder? Ein Kind wird ja mit "null" geboren und dann feiert man nach 12 monaten den 1. Geburtstag.

Daher ist die Vollendung der 25. Lebensjahres der Tag, an dem du 25 wirst.


Posted by dEEkAy on May-08-2004 15:50:

hmm son dreck

Man muss als Zivildienstleistender auf ne ZiviSchule ?

F�r 4 Tage + �bernachtung ist Pflicht?

So ein Schei�!


Posted by groove department on May-08-2004 15:53:

quote:
Originally posted by MatthewAdams
hmm son dreck

Man muss als Zivildienstleistender auf ne ZiviSchule ?

F�r 4 Tage + �bernachtung ist Pflicht?

So ein Schei�!


dat hei�t aber eigentlich nur 4 tage saufen


Posted by arctic light on May-08-2004 16:02:

Ich war da von Montag bis Freitag...

Einige wie ich, die in der N�he gewohnt haben, sind aber Abends stets heimgefahren. Ist kein Problem, tr�gst dich einfach in eine Liste ein und gut.


Posted by Syntophax on May-08-2004 16:20:

quote:
Originally posted by MatthewAdams
hmm son dreck

Man muss als Zivildienstleistender auf ne ZiviSchule ?

F�r 4 Tage + �bernachtung ist Pflicht?

So ein Schei�!



da muss ich auch hin, direkt eine woche nach zivibeginn. Naja im Prospekt stand, das die zivischule einigerma�en gut ausgestattet ist z.B. internet-cafe usw......wer tr�gt denn aber nun die kosten f�r meine unterbringung und verpflegung; das ziviamt oder meine zivistelle?!..das w�rd mich noch interessieren.

quote:
Originally posted by arctic light
Ich war da von Montag bis Freitag...

Einige wie ich, die in der N�he gewohnt haben, sind aber Abends stets heimgefahren. Ist kein Problem, tr�gst dich einfach in eine Liste ein und gut.



Leider wohne ich nicht in der N�he. Werde da also auch tats�chlich �bernachten m�ssen. die Zivischule ist in der N�he der holl�ndischen Grenze.


Posted by dEEkAy on May-08-2004 16:32:

@synth: bei mir stand, dass es pflicht ist dort zu pennen


Posted by Syntophax on May-08-2004 16:34:

@matthew

bei mir stands ja auch...da w�rde aber auch erw�hnt, dass man in ausnahmef�llen zuhause pennen darf, jedoch nur wenn sich die wohnung in unmittelbarer n�he befindet...und das trifft auf mich nicht zu.


Posted by dEEkAy on May-08-2004 16:35:

meine ist 10 minuten autobahn weg


Posted by arctic light on May-08-2004 16:36:

Offiziell ist es so, in der Praxis sehen die das wohl nicht so eng... Hauptsache du bist zum Unterricht da und die k�nnen deine �bernachtungen und Mahlzeiten mit dem Bundesamt abrechnen.


Posted by Syntophax on May-08-2004 16:36:

ich glaub, meine 30-40 min autobahn...naja was solls


Posted by Syntophax on May-08-2004 16:38:

quote:
Originally posted by arctic light
Offiziell ist es so, in der Praxis sehen die das wohl nicht so eng... Hauptsache du bist zum Unterricht da und die k�nnen deine �bernachtungen und Mahlzeiten mit dem Bundesamt abrechnen.


gut! dann muss nix daf�r blechen!


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