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Posted by dj_macgyver on Jul-16-2009 11:25:

quote:
Originally posted by Cosmique
solang ich dabei Geld spare, soll mir das egal sein


ich spar da noch mehr! ohne windows


Posted by Cosmique on Jul-16-2009 12:35:

quote:
Originally posted by dj_macgyver
ich spar da noch mehr! ohne windows


heheh

jaja Linux kostet niX - aber die Kompatibilit�t leidet


Posted by Inyrie on Jul-16-2009 13:05:

Bei Aldi beschwert sich doch auch keiner, wenn der neueste Aldi-Billig-PC nach kurzer Zeit in jeder normalen Filiale (nicht die in Hintertux) ausverkauft ist

Zumal es kein Verkauf, sondern nur ne Vorabbestellung ist.

Und wenn die Leute dann das Produkt schlecht werten, nur weil sie nix mehr gekriegt haben, find ich es nur gerechtfertigt, wenn diese nicht-produktbezogenen Wertungen gel�scht werden.

Und sorry, Windows 7 ist nicht der letzte Harry Potter Band, wie soll Amazon da bitte den Ansturm absch�tzen k�nnen?


Posted by Cosmique on Jul-16-2009 13:16:

quote:
Originally posted by Inyrie
Bei Aldi beschwert sich doch auch keiner, wenn der neueste Aldi-Billig-PC nach kurzer Zeit in jeder normalen Filiale (nicht die in Hintertux) ausverkauft ist

Zumal es kein Verkauf, sondern nur ne Vorabbestellung ist.

Und wenn die Leute dann das Produkt schlecht werten, nur weil sie nix mehr gekriegt haben, find ich es nur gerechtfertigt, wenn diese nicht-produktbezogenen Wertungen gel�scht werden.

Und sorry, Windows 7 ist nicht der letzte Harry Potter Band, wie soll Amazon da bitte den Ansturm absch�tzen k�nnen?


hm netter Vergleich mit Aldi - dann stell dir mal vor, du gehst da hin, hast den Laptop schon im Warenkorb, stehst an der Kasse und bist schon beim Bezahlen - auf einmal kommt nen Verk�ufer und nimmt den Artikel wieder aus dem Warenkorb raus.

Nix anderes ist bei Amazon passiert. Die Artikel sind w�hrend des Bezahlvorganges aus dem Warenkorb verschwunden.


Posted by Nik Novo on Jul-16-2009 16:54:

quote:
Originally posted by Cosmique
hm netter Vergleich mit Aldi - dann stell dir mal vor, du gehst da hin, hast den Laptop schon im Warenkorb, stehst an der Kasse und bist schon beim Bezahlen - auf einmal kommt nen Verk�ufer und nimmt den Artikel wieder aus dem Warenkorb raus.

Nix anderes ist bei Amazon passiert. Die Artikel sind w�hrend des Bezahlvorganges aus dem Warenkorb verschwunden.


Der reelle Warenkorb hat mit dem virtuellen Warenkorb vom Namen mal abgesehen kaum was zu tun, deswegen hat dieser Vergleich schon immer gehinkt.

Und dass sie die Produktbewertungen l�schen ist nur logisch. Um bei deinem Warenkorbbeispiel zu bleiben: Angenommen ich habe eine Packung Schinken, die mir dann vor der Kasse wieder rausgenommen wird. Ich beschwer mich doch dann nicht, indem ich einen Zettel mit der Beschwere dort hinlege wo der Schinken normalerweise liegt.
Und Bewertungen stehen zu lassen, die auf den RC bezogen sind hat doch mit Doppelmoral nix zu tun? Ganz davon zu schweigen, dass ein RC schon eine fast fertige Version ist (deswegen heisst er auch Release Candidate) und damit sehr wohl was mit dem Produkt an sich zu tun hat (und erst Recht viel mehr als mit 1 Stern Bewertungen in denen nur eine Beschwerde �ber Amazon drin steht)


Posted by Inyrie on Jul-16-2009 17:07:

quote:
Originally posted by Cosmique
hm netter Vergleich mit Aldi - dann stell dir mal vor, du gehst da hin, hast den Laptop schon im Warenkorb, stehst an der Kasse und bist schon beim Bezahlen - auf einmal kommt nen Verk�ufer und nimmt den Artikel wieder aus dem Warenkorb raus.

Nix anderes ist bei Amazon passiert. Die Artikel sind w�hrend des Bezahlvorganges aus dem Warenkorb verschwunden.


Da es sich bei dem Vorfall nur um Vorbestellungen handelt, kann man rein rechtlich wohl nicht viel machen. Ist vielleicht nicht sonderlich geschickt, das Produkt erst dann sicher bestellt zu haben, wenn der Vorgang abgeschlossen ist - aber ansonsten w�ren Warenkorbartikel ja f�r Leute gesperrt, die es tats�chlich kaufen wollen.

Der Warenkorb ist von daher v�llig unverbindlich, nur weil du ein Produkt im Warenkorb hast hei�t das ja schlie�lich auch nicht, dass du es auch wirklich kaufst... Ist wie mit zur�ckgelegten Sachen im Gesch�ft - das ist auch keine verbindliche Kaufabsicht. Rein logisch gesehen gibt es f�r den H�ndler gar keine andere M�glichkeit, einen Artikel erst dann als "nicht mehr verf�gbar" anzusehen, wenn er auch tats�chlich verkauft wurde.

Was mich mal interessieren w�rde: Wenn ich jemandem im Laden etwas aus dem Einkaufswagen klaue und es dann selbst kaufe, kann mir da rein rechtlich gesehen jemand etwas? Und um nochmal auf das Aldibeispiel zur�ck zu kommen - verglichen mit dem Bestellvorgang bei Amazon h�tte mir tats�chlich nicht der Verk�ufer den Laptop aus dem Wagen rausgenommen, sondern ein anderer Kunde. Und zwar, w�hrend ich gem�tlich und nichtsahnend durch den Laden bummel...


Posted by Keldana on Jul-16-2009 17:25:

quote:
Originally posted by Inyrie
Was mich mal interessieren w�rde: Wenn ich jemandem im Laden etwas aus dem Einkaufswagen klaue und es dann selbst kaufe, kann mir da rein rechtlich gesehen jemand etwas?


Nein ... denn die Sache geh�rt ja nicht demjenigen, der dort einen Einkaufswagen geparkt hatte.

Aber es "geh�rt" sich halt nicht und daher machen es die wenigsten ...

@ Cosmique

Die Bewertungen sind daf�r da, dass �ber das Produkt etwas gesagt wird. Wenn die Leute st�rt, was passiert ist, k�nnen Sie ja durchaus bei Plattformen wie Ciao! negativ �ber "amazon.de" schreiben ... aber bei Bewertungen �ber Windows 7 geh�rt kein "amazon ist ein d�mlicher Laden" rein.


Posted by dj_macgyver on Jul-17-2009 06:30:

quote:
Originally posted by Inyrie
Zumal es kein Verkauf, sondern nur ne Vorabbestellung ist.


eben drum

edit: und weil's so sch�n ist: kennt ihr alle den unterschied zwischen besitz und eigentum? im rechtlichen sinne? ich pers�nlich w�re der auffassung, dass sich eine sache, wenn ich sie im supermarkt in meinen warenkorb lege, durchaus bereits in meinen besitz �bergeht. "die ware bleibt bis zur vollst�ndigen bezahlung eigentum des supermarktes" - schonmal geh�rt? jedenfalls w�rde es dann rechtliche mittel geben, gegen jemanden vorzugehen, der einem etwas aus dem einkaufskorb klaut (ja, ich meine sogar, das w�re diebstahl...)


Posted by Inyrie on Jul-17-2009 10:18:

quote:
Originally posted by dj_macgyver
eben drum

edit: und weil's so sch�n ist: kennt ihr alle den unterschied zwischen besitz und eigentum? im rechtlichen sinne? ich pers�nlich w�re der auffassung, dass sich eine sache, wenn ich sie im supermarkt in meinen warenkorb lege, durchaus bereits in meinen besitz �bergeht. "die ware bleibt bis zur vollst�ndigen bezahlung eigentum des supermarktes" - schonmal geh�rt? jedenfalls w�rde es dann rechtliche mittel geben, gegen jemanden vorzugehen, der einem etwas aus dem einkaufskorb klaut (ja, ich meine sogar, das w�re diebstahl...)


Tut sie ja sogar, weil du in dem Moment die unmittelbare Gewalt dar�ber hast. Sie ist halt nur nicht dein Eigentum... Danke Domi f�r die Aufkl�rung


Posted by Cosmique on Jul-17-2009 12:53:

�hm irgendwie reden wir aneinander vorbei. Klar ist das rechtlich gesehen so wie ihr sagt - aber darum ging es doch in meinem Post gar nicht.

Jetzt stellt euch doch mal vor, ihr mit dem Aldi Laptop schon an der Kasse - und ihr steht der Verk�uferin schon gegen�ber und holt gerade das Geld raus. Dann guckt ihr und ZACK ist der Laptop weg. Der Typ hinter euch in der Schlange hat daf�r eins.

Mal Hand aufs Herz - w�rdet ihr einfach gehen und sagen "ach naja, pech gehabt, dann hat der typ hinter mir eben ein Schn�ppchen gemacht" ?

Mal ehrlich, das Glaub ich kaum !

Und das ist das, was ich meinte, es f�hlt sich einfach bl�d an, wenn man gerade den Artikel bezahlt und zack ist er weg

Von daher kann ich f�r meinen Fall nat�rlich verstehen, da� die Leute ausflippen.

Und Jakob, wei�t du, mit der Begr�ndung die du gibst, m��te Amazon eben gerade auch die RC rezesionen l�schen. Denn was f�r ein Sinn macht es denn, "Produkterfahrungen" zu schreiben, zu einem Produkt das nocht gar nicht auf dem Markt ist, sondern nur eine "Vorschau" - Das w�re ja so, als ob man einen Film auf Grund eines Trailers bewertet.


Posted by Keldana on Jul-17-2009 13:10:

quote:
Originally posted by dj_macgyver
ich pers�nlich w�re der auffassung, dass sich eine sache, wenn ich sie im supermarkt in meinen warenkorb lege, durchaus bereits in meinen besitz �bergeht.


und da liegt auch schon der Fehler (aus meiner Sicht) ... egal ob Einkaufsk�rbchen oder Einkaufswagen ... dass Teil (also Korb oder Wagen) geh�rt Dir ja nicht ... also ob das Teil jetzt im Regal des Supermarktes liegt, oder in einem Einkaufswagen, der ebenfalls dem Supermarkt geh�rt ist v�llig belanglos.

Edit: Du hattest wohl doch recht ...

quote:
A erwirbt i.S.d. � 854 BGB Besitz �ber den DVD - Player, da er mit der Ansichnahme des DVD - Players die tats�chliche Gewalt �bder diesen erlangt. A tr�gt zudem mit Einladen des DVD - Players in den Einkaufswagen nach au�en erkennbar den Willen, die Sachherrschaft �ber den DVD - Player zu erlangen. Eigentum m�chte A dann mit Zahlung an der Kasse erlangen. Er ist jetzt Anw�rter auf den Kauf des Players.

-> Jetzt ist A Besitzer des Players.

Nun kommt B ins Spiel. Bevor der A an der Kasse ist, nimmt der B den Player an sich. B �bt verbotene Eigenmacht i.S.d. � 858 BGB aus, da er dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz an dem Player entzieht. Voraussetzung: Unmittelbarer Besitz bei A (unproblematisch, da dieser die Sachherrschaft ja erlangt hat), Besitzbeeintr�chtigung (ebenso unproblematisch, denn der B entfernt den Player ja aus dem Herrschaftsbereich, also dem Einkaufswagen, des A), und Widerrechtlichkeit (auch unproblematisch, da nur die Voraussetzung, dass die Beeintr�chtigung des Besitzes des A an dem Player ohne Genehmigung des A und ohne gesetzliche Gestattung geschieht).

-> Jetzt ist B Besitzer des Players, denn bei Besitz kommt es nicht auf die Umst�nde an, durch welche der Besitzer Besitz erlangt. Auch Diebe sind die Besitzer von Diebesgut. Aber der Besitz ist i.S.d. � 858 II S.1 BGB fehlerhaft.

Wie kann sich der A nun wehren?

Zum Einen kommt das Selbsthilferecht des � 859 BGB in Betracht, d.h. der A darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. Er darf dem B den Player abnehmen.

Zudem k�me ein Anspruch auf Wiedereinr�umung des Besitzes nach � 861 BGB in Betracht. Geschuldet wird die Wiederherstellung des ZUSTANDES vor Besitzentzug.

Dazu kommt ein Anspruch auf Schadenersatz i.S.d. � 823 I, II BGB, denn hier verletzt der B das Besitzrecht des A an dem Player.

Und dabei handelt es sich entgegen der vorherigen Darstellung um ein Recht mit Ausschlie�lichkeitscharakter, welches von � 823 BGB gesch�tzt ist. Vgl. insbesondere auch Palandt/Sprau, 63. Auflage, � 823 Rn. 13.

Auch das Anwartsschaftsrecht des A w�re �brigens vom � 823 BGB gesch�tzt, Palandt/Sprau, � 823 BGB, Rn. 12.


Posted by Cosmique on Jul-17-2009 13:31:

Frank, dein � 854 BGB passt hier nicht, denn A IST BEREITS AN DER KASSE und zahlt, als ihm der Artikel "weggenommen" wird !


Posted by Nik Novo on Jul-17-2009 14:14:

quote:
Originally posted by Cosmique
�hm irgendwie reden wir aneinander vorbei. Klar ist das rechtlich gesehen so wie ihr sagt - aber darum ging es doch in meinem Post gar nicht.

Jetzt stellt euch doch mal vor, ihr mit dem Aldi Laptop schon an der Kasse - und ihr steht der Verk�uferin schon gegen�ber und holt gerade das Geld raus. Dann guckt ihr und ZACK ist der Laptop weg. Der Typ hinter euch in der Schlange hat daf�r eins.

Mal Hand aufs Herz - w�rdet ihr einfach gehen und sagen "ach naja, pech gehabt, dann hat der typ hinter mir eben ein Schn�ppchen gemacht" ?

Mal ehrlich, das Glaub ich kaum !

Und das ist das, was ich meinte, es f�hlt sich einfach bl�d an, wenn man gerade den Artikel bezahlt und zack ist er weg

Von daher kann ich f�r meinen Fall nat�rlich verstehen, da� die Leute ausflippen. ,


Man kann das trotzdem nicht miteinander vergleichen! Ein Warenkorb online entspricht nun mal nicht dem Einkaufswagen im Aldi. Unterschied? Du bist nicht Besitzer, wenn du es online in den Warenkorb legst. Online-Warenk�rbe lassen sich eher mit dem "an-der-Kasse-zur�cklegen-lassen" (siehe Post von Steff) vergleichen. L�sst du dir was an der Kasse zur�cklegen, ist das ja auch noch keine Garantie, dass du das dann auch wirklich kriegst.

quote:
Und Jakob, wei�t du, mit der Begr�ndung die du gibst, m��te Amazon eben gerade auch die RC rezesionen l�schen. Denn was f�r ein Sinn macht es denn, "Produkterfahrungen" zu schreiben, zu einem Produkt das nocht gar nicht auf dem Markt ist, sondern nur eine "Vorschau" - Das w�re ja so, als ob man einen Film auf Grund eines Trailers bewertet.


Der Vergleich hinkt total. Eine RC ist keine Vorschau wie ein Trailer, sondern ein fast fertiges Produkt. Wenn du es also vergleichen willst, dann m�sstest du also sagen, dass jemand den Film aufgrund einer fast fertigen Schnittfassung bewertet - und das ist dann doch ein bisschen anders als nur ein Trailer.


Posted by Nik Novo on Jul-17-2009 14:17:

quote:
Originally posted by Cosmique
Frank, dein � 854 BGB passt hier nicht, denn A IST BEREITS AN DER KASSE und zahlt, als ihm der Artikel "weggenommen" wird !


Er war aber nie Besitzer, wenn er es online kauft.


Posted by Cosmique on Jul-17-2009 15:52:

quote:
Originally posted by Nik Novo
Man kann das trotzdem nicht miteinander vergleichen! Ein Warenkorb online entspricht nun mal nicht dem Einkaufswagen im Aldi. Unterschied? Du bist nicht Besitzer, wenn du es online in den Warenkorb legst. Online-Warenk�rbe lassen sich eher mit dem "an-der-Kasse-zur�cklegen-lassen" (siehe Post von Steff) vergleichen. L�sst du dir was an der Kasse zur�cklegen, ist das ja auch noch keine Garantie, dass du das dann auch wirklich kriegst.


Das �ndert Nichts an der Tatsache, da� die Artikel w�hrend des Bezahlens verschwanden. Warenkorb hin oder her, wir reden hier vom Bezahlvorgang. Klar ist es keine Garantie, und darum geht es auch nicht, sondern darum da� es sehr �rgerlich ist.

Stell dir doch mal vor, du bezahlst gerade und auf einmal ist der Artikel weg


Posted by Nik Novo on Jul-17-2009 22:53:

quote:
Originally posted by Cosmique
Das �ndert Nichts an der Tatsache, da� die Artikel w�hrend des Bezahlens verschwanden. Warenkorb hin oder her, wir reden hier vom Bezahlvorgang. Klar ist es keine Garantie, und darum geht es auch nicht, sondern darum da� es sehr �rgerlich ist.

Stell dir doch mal vor, du bezahlst gerade und auf einmal ist der Artikel weg


Nat�rlich w�rde ich mich �rgern, w�rde aber bestimmt nicht so einen Aufstand machen, wie es die Leute gemacht haben, auch einfach weil ich weiss dass es da nunmal technische Einschr�nkungen gibt.


Posted by Inyrie on Jul-17-2009 23:07:

quote:
Originally posted by Cosmique
Frank, dein � 854 BGB passt hier nicht, denn A IST BEREITS AN DER KASSE und zahlt, als ihm der Artikel "weggenommen" wird !


"Zur Kasse gehen" ist online noch kein wirkliches Bezahlen, das l�sst sich so wiederum nicht anwenden. Das "Bezahlen an der Kasse" im RL w�re insofern eher damit gleich zu setzen, dass du den Artikel online schon erworben hast, Buchung und Sendung aber noch ausstehen. Und sorry, aber da nimmt dir auch keiner mehr den Artikel weg Die Leute waren wohl alle noch beim "Zur Kasse gehen" und dem entsprechenden Bestellvorgang und setzen das mit "ich war aber doch gerade schon beim Bezahlen" gleich....

Ich denke, die Leute machen einfach viel zu viel Aufstand, weil es sie �rgert dass sie nunmal zu langsam waren. Und in dem Fall haben nur die Leute "vor mir in der Schlange" den Laptop, denn alle hinter mir waren ja ebenso zu langsam und haben Pech gehabt. Sicher ist das �rgerlich, ich w�rde mich genauso �rgern - das ist wie mitm Bieten bei eBay, wenn jemand genau eine Sekunde nach meinem Last Second Bid (ich nenns mal so) doch noch mal erh�ht. Das ist einfach Pech gehabt, und das ganze Hin-und-her-Diskutieren �ndert nichts an der Tatsache, dass man Amazon keine Schuld geben kann. Man kann h�chstens sagen, dass sie den Ansturm falsch eingesch�tzt haben - aber dar�ber kann man sich auch wieder nicht aufregen, weil es schlichtweg nicht einsch�tzbar war - meiner Meinung nach...


Posted by Acidsniffy on Jul-18-2009 01:05:

Boar..m�sst ihr aber alle Langeweile haben.


Also wenn`s so ist, Steff komm arbeiten. Wir haben grade genug davon hier, weil der Dicke (darf man das sagen?......... EGAL!!) ist in Kur-laub ,der Giftzwerg in Portugal und Ich bin mit dem "Wachturm"-Verteiler alleine.


Posted by Inyrie on Jul-18-2009 10:58:

quote:
Originally posted by Acidsniffy
Boar..m�sst ihr aber alle Langeweile haben.


Also wenn`s so ist, Steff komm arbeiten. Wir haben grade genug davon hier, weil der Dicke (darf man das sagen?......... EGAL!!) ist in Kur-laub ,der Giftzwerg in Portugal und Ich bin mit dem "Wachturm"-Verteiler alleine.


N�, wir fahren heut Nacht in den Urlaub Und Langeweile habe ich interessanterweise keine, aber trotzdem - mein Beileid!


Posted by dj_macgyver on Jul-18-2009 11:40:

quote:
Originally posted by Nik Novo
Er war aber nie Besitzer, wenn er es online kauft.


hm. das lass ich mal als behauptung stehen, aber nicht als argument. dazu m�sstet ihr das bitte noch belegen. ich halte es zwar durchaus f�r plausibel, aber genau auf dieser behauptung st�tzt sich die ganze diskussion, da fehlt also noch ein klein wenig nachdruck (bauchgef�hl z�hlt nicht )

ausserdem handelt es sich hier sowieso um software, und da erwirbt man bekanntermassen weder besitz noch eigentum, sondern nur eine lizenz zur nutzung. nur so ist es ja �berhaupt m�glich eine software "nur zum download" anzubieten - schliesslich gibt es da ja �berhaupt keinen materiellen gegenstand, der den eigent�mer wechseln k�nnte...

was das l�schen von rezensionen angeht, da steh ich auf eurer seite... mit dem produkt an sich hat das nix mehr zu tun.

und @sven: ob man jetzt im laden bummelt oder schon an der kasse steht mit dem geld in der hand macht rechtlich keinen unterschied der entscheidende moment ist wenn du der kassiererin das geld gibst - dann hast du n�mlich auch eigentumsrechte.


Posted by Keldana on Jul-18-2009 13:43:

quote:
Originally posted by Cosmique
Frank, dein � 854 BGB passt hier nicht, denn A IST BEREITS AN DER KASSE und zahlt, als ihm der Artikel "weggenommen" wird !


DU redest von "online bei amazon.de etwas kaufen wollen, was dann aus dem Warenkorb verschwunden ist" ... ICH rede von "was sagt das Gesetz zu IM GESCH�FT EINEM ANDEREN KUNDEN ETWAS AUS DEM EINKAUFSWAGEN NEHMEN" .... also in Deinem Falle w�rde es vielleicht nicht passen, zu MEINEM passt es aber verdammt nochmal sehr gut ...


Posted by nz-fan on Jul-21-2009 20:27:

Man wird ja ruhiger und gelassener im Alter.........

ABER das was hier draussen abgeht ,,,,,,,,,,, macht m�chtig Angst!!

Ich mein das eine Gewitter letztens war der Hammer....... aber eben habe ich seid langem echt Angst bekommen...... bei dem Hagel und was nicht alles da draussen.......... am blitzen wie wild......... zum Gl�ck wusel ich hier gerade rum...... und haben auch Strom........

was f�r ein Wetterchaos


Posted by Iniii on Jul-21-2009 21:14:

von ice age 3 zur�ck gut gelacht


Posted by JeSsY0182 on Jul-21-2009 21:23:

quote:
Originally posted by nz-fan
ABER das was hier draussen abgeht ,,,,,,,,,,, macht m�chtig Angst!!


Und ich hock gerade im Norden auf Lehrgang und wir haben uns heute alle nen �blen Sonnenbrand geholt. Brille nat�rlich fett abgebildet
Aber morgen gehts wieder ins schlechte Wetter...


Posted by nz-fan on Jul-22-2009 07:33:

hahahahaha cool Jessy..........

irgendwie schon merkw�rdig das Ganze.......

und unser Keller wird auch nicht mehr trocken von dem ganzen Regen.........


ich will wieder Soooooooooooooooooooooooooooooooonne haben und keine unertr�gliche Schw�le dazu


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