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-- Wer kommt jetzt alles zur LFA?
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Posted by Piotro on Jul-10-2003 10:12:



OMFG


Posted by Overseas on Jul-10-2003 10:39:

36 Stunden


Posted by Piotro on Jul-10-2003 10:42:

quote:
Originally posted by Overseas
36 Stunden


n�, nur noch 34h und 30 Min


Posted by Civic on Jul-10-2003 14:10:

jetzt ca. noch 30 Stunden

wird geil *g*


Posted by DennisF on Jul-10-2003 16:09:

heute bekommen:

Hallo,

wir hoffen Du bist schon genauso in Love Parade Stimmung wie wir.
Wenn Du am Freitag nach Berlin kommst, koennen wie Dir natuerlich
die Love from Above Party am Freitag in den
Columbiahallen empfehlen.

Line Up Columbiahalle:

23.15 - 00.00 Paul van Dyk
00.00 - 2.00 Moguai
2.00 - 4.00 Tiesto
4.00 - Ende Paul van Dyk


Line Up Columbia Fritz:

22.00 - 0.30 Lele and Rene Vaitl
0.30 - 3.30 Turntablerocker
3.30 - 5.30 Ricardo Villalobos
5.30 - Ende Cirillo

Wir hoffen natuerlich, dass wir euch alle am Freitag in der
Columbiahalle sehen.
Fuer alle die noch keine Tickets haben, wird es auch noch
Tickets an der Abendkasse geben.

Falls ihr noch nicht das richtige Outfit habt, oder ihr noch fette
Musik braucht, wir haben wie in den letzten Jahren einen Stand in der Columbiahalle,
wo ihr von T Shirts ueber Slipmats und CDs bis hin zu Vinyl
alles kriegt was man fuer ein langes Love Parade Wochenende braucht.


Posted by nOX on Jul-10-2003 16:36:

quote:
Originally posted by Stiffmaster
Falls ihr noch nicht das richtige Outfit habt, oder ihr noch fette
Musik braucht, wir haben wie in den letzten Jahren einen Stand in der Columbiahalle,
wo ihr von T Shirts ueber Slipmats und CDs bis hin zu Vinyl
alles kriegt was man fuer ein langes Love Parade Wochenende braucht.


Dann wollen wir doch mal schauen...


Posted by .-WooDY-. on Jul-10-2003 16:49:


RAHHHHHHHHHHHHHHHHHH NIEDER MIT DER BAHN!!!

Tja...wieder einmal muss der Woody leider sagen das er an einer geilen GTA-oberfetten Party NICHT teilnehmen wird...

Grund?

DIE BAHN!!!

Von wegen Rave+Spar! Alles fickschei�f�rnarsch!
Von K�ln Hbf f�hrt genau EIN zug nach Spandau! und zwar Samstag um 0:46!
Freitags fahren genau 2 Z�ge aus meiner "Umgebung":
Von Duisburg und von Aachen....
Uhrzeit: auch so zwischen 0 und 1 Uhr...also quasi in 5-6 Stunden...


�behaupt fahren alle Rave+Spar z�ge zwischen 22 und 2 Uhr nachts was mir also nichts bringt!!!
zur h�lle mit der bahnverarsche!


Posted by Sir. Lunchalot on Jul-10-2003 16:52:

quote:
Donnerstag, 10. Juli 2003
Loveparade 2003
Versch�rfte Drogenkontrollen

Die brandenburgische Polizei will auch bei der diesj�hrigen Love Parade Pr�senz zeigen. So sollen die Raver bereits bei der Anreise auf den Stra�en des Landes auf Drogen kontrolliert werden. Bei der Abreise werden die Kontrollen dann wiederholt.

"Bleibt stark gegen Drogen!", appellierte Innenminister J�rg Sch�nbohm (CDU) in Potsdam an die Besucher des Techno-Spektakels am Samstag im Herzen Berlins. Motto in diesem Jahr: "Love Rules"

Im vergangenen Jahr hatte die Polizei bei ihrer Suche nach Drogens�ndern zahlreiche Erfolgserlebnisse: 64 Autofahrer b��ten 2002 ihren F�hrerschein ein, weil sie wegen Drogen- oder Alkoholkonsums fahrunt�chtig waren. Die Beamten �berpr�ften damals mehr als 8.100 Kraftfahrer, davon �ber 3.000 aus der besonders gef�hrdeten Altersgruppe der bis 25-J�hrigen. Dabei waren fl�chendeckend neue Drogentests eingesetzt worden.

"Jeglicher Umgang mit illegalen Drogen ist strafbar", mahnte Sch�nbohm. Alkohol und Drogen seien h�ufig Ursachen schwerer Verkehrsunf�lle. "Wer Rauschmittel konsumiert hat, geh�rt nicht hinter das Lenkrad eines Autos, denn er gef�hrdet sich und andere." Darauf m�sse auch jeder Mitfahrer achten.


Posted by jp on Jul-10-2003 17:02:

quote:
Originally posted by Sir. Lunchalot


Taktisch richtiges Verhalten bei Polizeikontrollen

Nahezu t�glich erhalten wir Mails oder Anrufe, in denen sich Betroffene �ber vermeintliche �bergriffe der Polizei beschweren. Betrachtet man die rechtlich h�chst bedenklichen seitens einiger Polizeipr�sidenten, vermag dies kaum zu verwundern. Die Art der Umsetzung der Direktiven bringt den einzelnen Polizeibeamten ihrerseits in Gefahr, sich strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt zu sehen. Viel von dem, was wir nachstehend wiedergeben ist umstritten, wir haben uns so weit wie m�glich an der Rechtsprechung orientiert.

Die Grundregeln, die Sie beachten sollten:

Auf Verlangen m�ssen Sie sich mit einem g�ltigen Dokument (Personalausweis) ausweisen k�nnen.
Bleiben Sie unter allen Umst�nden ruhig und h�flich.
Machen Sie Angaben zur Person, aber keine Angaben zur Sache.
Verweigern Sie h�flich, aber bestimmt, sich k�rperlich untersuchen zu lassen, erkl�ren Sie ebenso bestimmt, dass Sie weder mit der Durchsuchung Ihrer Person noch mit der Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Ihres Pkws einverstanden sind.
Sollten die Polizeibeamten auf einer k�rperlichen Durchsuchung bestehen, fragen Sie nach der Rechtsgrundlage und aufgrund welcher Tatumst�nde ein Verdacht gegen Sie bestehen soll.
Rechnen Sie nicht damit, dass die Belehrungen der Polizeibeamten �ber die Konsequenzen Ihres Verhaltens immer richtig sind, es soll auch Polizeibeamte geben, die bluffen.
Ganz aus sich selbst heraus verst�ndlich sind unsere Merks�tze nicht. Die Materie ist schwierig, man sollte sich immer �ber die Konsequenzen seines Handelns bewusst sein.

Der Ausgangsfall: Vier junge Leute sind mit dem Pkw auf der Heimfahrt von einer Diskothek. Kurz nach verlassen des Fahrzeugs werden sie von der Polizei angehalten.

"Guten Abend, Personen- und Fahrzeugkontrolle. Bitte zeigen Sie einmal ihre Papiere�.

Die Personenkontrolle
Die Polizei darf zum Teil nach den Vorschriften der Polizeigesetze der einzelnen Bundesl�nder, zum Teil auch nach Bundesrechts verdachtsunabh�ngige Kontrolle durchf�hren. Hier kann es sich um �normale� Verkehrskontrollen handeln, um Kontrollen vor bestimmten Diskotheken oder �hnlichem mehr.

Kann sich der Betreffende nicht ausweisen, kann die Polizei Ma�nahmen zu seiner Identit�tsfeststellung ergreifen. Wie weit diese Ma�nahmen gehen, ist eine Frage des Einzelfalles, denkbar ist die Durchsuchung des Betroffenen bis hin zum vorl�ufigen Festhalten beispielsweise auf dem Polizeirevier.

Man kann sich also von vorne herein viel �rger ersparen, wenn man stets einen g�ltigen amtlichen Lichtbildausweis mit sich f�hrt.

Auch zur �berpr�fung des Fahrzeugs hinsichtlich seines technischen Zustands ist m�glich.

Das Verhalten gegen�ber den Polizeibeamten
Eine Polizeikontrolle ist f�r den Betroffenen nie angenehm. Abgesehen vom Zeitverlust ist kleinerer oder gr��erer �rger nie auszuschlie�en. Wann war die letzte ASU-Untersuchung? Stimmt die Beleuchtung? Wo ist der Verbandskasten? Warum k�nnen die nicht jemand anders anhalten? Gleichg�ltig, was Ihnen in diesem Moment durch den Kopf geht, bleiben Sie ruhig! �ndern k�nnen Sie jetzt ohnehin nichts mehr.

Der Polizeibeamte, der die Fahrzeuge kontrolliert, wei� zun�chst auch nur, dass die Situation schnell eskalieren kann. Niemand ist gl�cklich dar�ber, kontrolliert zu werden und dementsprechend ruppig sind oft die Reaktionen der Fahrzeuginsassen. Keine noch so gr�ndliche polizeiliche Schulung kann auf alle denkbaren Umst�nde vorbereiten. Auch wenn die Vorf�lle, in denen Autofahrer im Rausch oder um andere Straftaten zu verdecken, Polizeibeamte schwer verletzt oder get�tet haben, �u�erst selten sein m�gen, der Beamte vor Ort muss jederzeit mit pers�nlicher Gef�hrdung rechnen. Von Seminaren, die wir bei Polizeibeamten durchgef�hrt haben, wissen wir, dass es kaum einen Streifenbeamten gibt, der nicht ein- oder mehrmals unangenehmen Situationen ausgesetzt war.

Bleiben Sie ruhig und h�flich. Sie erleichtern damit letztlich nur sich selbst die Lage. Sollten Sie ausnahmsweise an einen arroganten Polizeibeamten geraten, behalten Sie Ihren �rger f�r sich. Sollte ein Beamter wirklich einmal die Dienstvorschriften missachten, bleibt es Ihnen immer noch unbenommen, am n�chsten Tag mit k�hlem Kopf eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu verfassen. Sofern Beanstandungen hinsichtlich des Vorgehens der Polizei bestehen, sollten Sie ruhig darum bitten, dass der jeweilige Polizeibeamte Ihnen seinen Namen und sein Polizeirevier mitteilt. (Visitenkarte?) Ein Polizeibeamter, der dienstlich einem anderen gegen�ber eine Ma�nahme trifft, ist verpflichtet, auf Verlangen Einheit, Namen und Dienstgrad zu nennen. Und das reicht immer, um in Kombination mit der Uhrzeit und dem Anhalteort zweifelsfrei einen einzelnen Beamten herauszufiltern! Lassen Sie sich auf keinen Fall auf Wortgefechte ein oder beleidigen etwa den Polizeibeamten. Beleidigungen tragen zur Kl�rung der Situation nichts bei und sind vergleichsweise teuer.

Ausf�lligkeiten, eine freche Klappe, erwecken zun�chst einmal einen Anfangsverdacht auf vorangegangenen Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholkonsum. Selbst, wenn sich sp�ter der Verdacht als unbegr�ndet erweisen w�rde: Bleiben Sie zur�ckhaltend, es sei denn, Sie wollten den Rest der Nacht auf der Polizeiwache verbringen!

Wenn einzelne Polizeibeamte �ber Ihr Ziel hinausschie�en, steht Ihnen immer noch die M�glichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde bis hin zur Strafanzeige offen. Man sollte diese Wege nur im �u�ersten Notfall beschreiten, da sie dem Polizeibeamten empfindlich schaden k�nnen.

Keine Angaben zur Sache, oder: "Alles was Sie von nun an sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden!"

Kennen Sie den (nur zu wahren) oben zitierten Satz aus amerikanischen Polizeifilmen vor Vernehmung eines Tatverd�chtigen? Mit gewissen Einschr�nkungen l�sst sich dieser Satz auch auf die Situation des Betroffenen bei einer Polizeikontrolle �bertragen.

Das soll nicht hei�en, dass es nicht in vielen F�llen sinnvoll sein kann, sich auch zur Sache zu �u�ern. Wenn der Fahrer absolut n�chtern ist, auch keine Drogen eingenommen hat, kann er das den Polizeibeamten ja auch wissen lassen. Wenn der Polizeibeamte ihn damit konfrontiert, er sei auff�llig schnell (oder extrem langsam) gefahren, sollte er sich besser nicht auf Debatten einlassen.

Mal unterstellt, der Polizist hat Recht. Die anwaltliche Erfahrung zeigt, dass es kaum gelingen kann, spontan eine "rettende" Sachverhaltsdarstellung abzugeben, die dazu geeignet w�re, einen g�nstigen Verfahrensausgang zu f�rdern. Juristische Logik ist f�r den Laien nur schwer nachvollziehbar. Jeder gerichtlich t�tige Anwalt k�nnte unz�hlige Beispiele daf�r finden, wie allzu phantasievolle Entschuldigungen zur Aufnahme weiterer Ermittlungen oder zur nachteiligen "Ver�nderung des juristischen Gesichtspunkts" gef�hrt haben. So wenig, wie sich ein Friseur gekonnt selbst die Haare schneiden kann, so sinnlos ist der Versuch, sich als Betroffener selbst zu helfen.

Wer nichts sagt, sagt jedenfalls nichts Falsches!

Zur�ck zum Ausgangsbeispiel. Wir unterstellen, der Fahrer wirkt fit, zeigt keine Fahrauff�lligkeiten, aber die Polizei wittert trotzdem Unrat. Man wei� ja, dass Disco-Besucher gerne Drogen zu sich nehmen, wenn man nicht beim Fahrer f�ndig wird, haben ja vielleicht die Beifahrer etwas bei sich. Welche Rechte hat eigentlich die Polizei?

Zun�chst einmal gibt es die Vorschrift des � 102 StPO. Wer einer Straftat verd�chtig ist, darf selbst durchsucht werden, die Untersuchung kann sich auch auf das Haus oder den Pkw erstrecken. Lassen wir mal offen, wann der Beamte selbst handeln kann und wann er zun�chst einen richterlichen Beschluss erwirken muss. Voraussetzung einer jeden Durchsuchung ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Straftat bereits begangen ist oder vorbereitet wird. Es m�ssen hinreichende tats�chliche Anhaltspunkte vorliegen, zur blo�en Ausforschung darf die Ma�nahme nicht benutzt werden.

Seitens der Polizeibeh�rden wird � 102 StPO relativ weit � wir meinen zu weit - ausgelegt. So wurden beispielsweise Besucher einer Goa Party im letzten Jahr nicht nur auf Ihre Personalien hin �berpr�ft, vielmehr wurden auch vereinzelt Personendurchsuchungen vorgenommen. Zur Begr�ndung wurde ausgef�hrt, es entspreche einer kriminalistischen Erfahrung, dass bei solchen Festivals h�ufig Drogen konsumiert w�rden. Nach unserer Auffassung ist aber genau ein solches Verhalten eine unzul�ssige Ausforschung, ohne weitere konkrete Anhaltspunkte sind solche Ma�nahmen � ggf. auch nachtr�glich � gerichtlich �berpr�fbar.

Besonders gef�hrlich ist, dass auch unzul�ssig erlangte Beweismittel unter Umst�nden verwertet werden k�nnen. Wer im Auto Drogen mit sich f�hrt, bekommt fr�her oder sp�ter �rger!

Neben der Durchsuchung gibt es als weitergehenden Eingriff die einfache k�rperliche Untersuchung bis hin zum k�rperlichen Eingriff (� 81 a StPO.

In diesem Bereich hat sich eine schwer durchschaubare und nicht immer einheitliche Rechtsprechung entwickelt. Unterschieden wird zun�chst einmal zwischen einfachen k�rperlichen Untersuchungen (Feststellung von Atemalkoholluft, von Einstichen in den Armen, von Pupillenreaktion, ggf. auch die Feststellung ob der Beschuldigte in K�rper�ffnungen Drogen versteckt hat). Auch derartige Untersuchungen sind nur zul�ssig, wenn zumindest ein bestimmter Anfangsverdacht vorliegt. Neben der k�rperlichen Untersuchung gibt es dann Untersuchungsmethoden, die mit k�rperlichen Eingriffen verbunden sind. Klassischer Fall w�re die Blutprobe. Blutproben d�rfen nur von einem approbierten Arzt vorgenommen werden, der Beschuldigte darf zu diesem Zweck von der Polizei auf das Polizeirevier oder in das n�chste Krankenhaus verbracht werden.

In keinem Fall darf die aktive Mitwirkung des Beschuldigten erzwungen werden!
Dem Beschuldigten kann also beispielsweise angeboten werden, in ein Atemalkoholtestger�t zu blasen, es kann ihm angeboten werden, eine Urinprobe freiwillig abzugeben. Verweigert der Betroffene die Mitwirkung � und insbesondere bei den Urinschnelltests und Speicheltests w�rden wir mangels Zuverl�ssigkeit dringend dazu raten � hat der Polizeibeamte ein Problem. Die Weigerung, an einem solchen Schnelltest teilzunehmen, reicht u.E. ohne Hinzutreten weiterer Umst�nde nicht aus, einen Anfangsverdacht zu begr�nden!

Noch problematischer ist es, wenn solche Untersuchungen bei Beifahrern durchgef�hrt werden. Beim Fahrer selbst liegt immerhin die M�glichkeit einer Straftat vor (Fahren eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel). Bei den Beifahrern ist zun�chst einmal nur ggf. von Drogenkonsum auszugehen. Drogenkonsum als solcher ist nicht strafbar, auch wenn meistens (strafbarer) Drogenbesitz voranging.

Ohne Hinzutreten weiterer Umst�nden hielten wir die Durchf�hrung einer Blutkontrolle bei Beifahrern f�r rechtswidrig.

Tats�chlich taucht diese Frage bei uns aber nur selten auf. Der Hintergrund ist, das sich die Beschuldigten meist �freiwillig� mit den Ma�nahmen der Polizei abfinden.

Seien Sie vorsichtig:

Die Polizei legt gro�en Wert darauf, Beschuldigte schon bei der ersten Vernehmung zu �berf�hren. Anwaltliche Hilfe ist meist weit, die Polizei nutzt das Moment der �berraschung aus. In sehr weitem Umfang wird der Polizeibeamte mit nicht immer fairen Mitteln versuchen, auf die Willensentschlie�ung des Beschuldigten einzuwirken.

�So wird dem Beschuldigten mehr oder weniger eindringlich zugeredet, die Wahrheit zu sagen, bei der Feststellung des Sachverhalts zu helfen, sein Gewissen und seine Lage zu erleichtern, nichts zu verschweigen und dergleichen mehr.� (Dahs Handbuch des Strafverteidigers)

Solche Einsch�chterungen k�nnen bei der Pinkelprobe die Drohung mit der bevorstehenden Blutentnahme sein, die Drohung, man werde die Eltern verst�ndigen, der Beschuldigte m�sse die Nacht auf dem Polizeirevier verbringen, m�glicherweise komme er auch gleich ins Gef�ngnis und �hnliches mehr.

Es gibt letztlich nur eine M�glichkeit, sich gegen derartige polizeiliche Ma�nahmen zu wehren:

Verweigern Sie h�flich aber bestimmt jegliche Mitwirkung, Verweigern Sie alle Angaben au�er Ihren Personalien und �berlassen Sie es dem Polizeibeamten, die schwierige Abw�gung zwischen dem rechtlich gerade noch zul�ssigen und einer eventuell unzul�ssigen Ma�nahme selbst zu finden. Ist erst einmal eine Zustimmung erteilt, ist jedes Beweismittel verwertbar!

Wir haben aus Polizeikreisen wiederholt Kritik an unserer Darstellung erfahren, wir mussten sagen lassen, wir gef�hrden die polizeilichen Ermittlungsarbeit. Als Verteidiger sehen wir dies grunds�tzlich anders:

Es kann keinem Verd�chtigen oder Beschuldigten zugemutet werden, an seiner eigenen �berf�hrung mitzuarbeiten. Dies ist ein Prinzip unseres Rechtsstaats. Da seitens der Verantwortlichen bei der Polizei (teilweise durchaus aus anerkennenswerten Motiven) in weitem Ma�e in die individuellen Rechte ganzer Personengruppen (junge Leute, Ausl�nder etc.) eingegriffen wird, sollten die Betroffenen Ihrerseits die M�glichkeit nutzen, die ihnen eben dieser Rechtsstaat zur Verf�gung stellt.


Posted by ShellSh0ck on Jul-10-2003 18:48:


Woody vieleicht hilft das:

Normalpreise sind immer erh�ltlich. F�r Plan&Spar-Preise und Aktionsangebote gelten besondere Konditionen.

ICE
K�ln Hbf 11.07.03 ab 11:47
Berlin Zoologischer Garten 11.07.03 an 16:02

NormalPreis: 80,40 EUR SparPreis: ab 72,40 EUR

ICE
K�ln Hbf 11.07.03 ab 12:47
Berlin Zoologischer Garten 11.07.03 an 17:02

NormalPreis: 80,40 EUR SparPreis: ab 72,40 EUR

ICE
K�ln Hbf 11.07.03 ab 13:47
Berlin Zoologischer Garten 11.07.03 an 18:02

NormalPreis: 80,40 EUR SparPreis: ab 72,40 EUR


Preis berechnet f�r: Einfache Fahrt, 1 Erw., 2. Klasse
Wenn Sie Hin- und R�ckfahrt gemeinsam buchen sind bis zu 40% Erm��igung bei Plan&Spar-Preisen m�glich.

vieleicht hilfts.


Posted by .-WooDY-. on Jul-10-2003 18:51:

Danke,des hab ich auch schon nachgeguckt...wenn ich ohne ICE fahre kostets mich trotzdem immer noch 65 Euro die ich bestimmt net �ber hab (mit Auge auf nature1)...


Posted by ShellSh0ck on Jul-10-2003 18:53:

quote:
Originally posted by .-WooDY-.
Danke,des hab ich auch schon nachgeguckt...wenn ich ohne ICE fahre kostets mich trotzdem immer noch 65 Euro die ich bestimmt net �ber hab (mit Auge auf nature1)...


hmmm man bekommt doch sicherlich noch mehr raus bei den Sparpreisen ruf doch mal an bei denen...da muss doch was gehn


Posted by .-WooDY-. on Jul-10-2003 18:56:

quote:
Originally posted by ShellSh0ck

hmmm man bekommt doch sicherlich noch mehr raus bei den Sparpreisen ruf doch mal an bei denen...da muss doch was gehn

plan und spar gilt halt nur f�r ic/ice verbindungen das is aber trotz dem immer noch teurer als wenn ich regionalbahn fahre...ich hab mir schon die g�nstigste verbindung rausgesucht mit 3 mal umsteigen...das einzige was noch ginge w�re 50% mitfahrerrabat,da w�rden sich die kosten halt auf 75% Fahrpreis pro Person verringern..mehr geht nit...


Posted by ShellSh0ck on Jul-10-2003 18:58:

quote:
Originally posted by .-WooDY-.
plan und spar gilt halt nur f�r ic/ice verbindungen das is aber trotz dem immer noch teurer als wenn ich regionalbahn fahre...ich hab mir schon die g�nstigste verbindung rausgesucht mit 3 mal umsteigen...das einzige was noch ginge w�re 50% mitfahrerrabat,da w�rden sich die kosten halt auf 75% Fahrpreis pro Person verringern..mehr geht nit..ich guck aber mal was mit Sch�nes-WE-ticket ist...


hmmm...ich glaub das We-Ticket gilt nur f�r den RegionalExpress!


Posted by .-WooDY-. on Jul-10-2003 19:03:

quote:
Originally posted by ShellSh0ck

hmmm...ich glaub das We-Ticket gilt nur f�r den RegionalExpress!

noch nichmal..das gilt nur f�r bus bahn und ubahn vor ort


Posted by ShellSh0ck on Jul-10-2003 19:06:

quote:
Originally posted by .-WooDY-.
noch nichmal..das gilt nur f�r bus bahn und ubahn vor ort


oh man versuch halt trotzdem zu kommen...allein das GTA GRUPPENFOTO WIRD DER HAMMER!


Posted by .-WooDY-. on Jul-10-2003 19:08:

quote:
Originally posted by ShellSh0ck

oh man versuch halt trotzdem zu kommen...allein das GTA GRUPPENFOTO WIRD DER HAMMER!

Oh mann glaub mir das letzte was ich verpassen will ist Freitag nacht! aber ich bin kein Dukatenesel und die 45 Euro mehr kann ich beim besten willen nicht mal eben auftreiben! bin TG-konsument und hab nur 50 im Monat zur verf�gung


Posted by Frode on Jul-10-2003 19:23:

Woody, wenn du morgen um 16.30 in Bielefeld bist kannst du von da aus f�r 25� nach berlin kommen!!!


Posted by dEEkAy on Jul-10-2003 19:24:

quote:
Originally posted by Frode
Woody, wenn du morgen um 16.30 in Bielefeld bist kannst du von da aus f�r 25� nach berlin kommen!!!


hab ich was verpasst ?


Posted by .-WooDY-. on Jul-10-2003 19:26:

Wie das?


Posted by ShellSh0ck on Jul-10-2003 19:37:

quote:
Originally posted by Frode
Woody, wenn du morgen um 16.30 in Bielefeld bist kannst du von da aus f�r 25� nach berlin kommen!!!

h�rt sich gut an


Posted by dEEkAy on Jul-10-2003 19:40:

quote:
Originally posted by ShellSh0ck
h�rt sich gut an


schrubbst du deine schriftart eigentlich immer mit Colgate ExtraWhite ?


Posted by Frode on Jul-10-2003 19:41:

ja deek hast du wohl, ich habs im Sticky Loveparade thread gepostet!!!


Posted by ShellSh0ck on Jul-10-2003 19:42:

quote:
Originally posted by dEEkAy
schrubbst du deine schriftart eigentlich immer mit Colgate ExtraWhite ?

as u can see


Posted by dEEkAy on Jul-10-2003 19:43:

quote:
Originally posted by ShellSh0ck
as u can see


whackassmother******


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