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-- große scheisse ffs
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große scheisse ffs
hi leute...mir is heute morgen die krasseste scheisse sein langem passiert....ich fahr morgens um halb 7 zur arbeit....auf einmal wer dich von den "bullen"(ja ab jetzt nenn ich sie so) angehalten. "sie sind über rot gefahren, fahrzeugspapiere führerschen bitte"...ich erstmal voll geschockt. ich verneine sofort und sag das es gerade erst gelb war. sie: nein es war rot. ich: nein war es nicht. naja dann meinte die politusse das die mir jez ne anzeige schreiben und ich ca. 70 euro zahlen muss und ich in ca 5 wochen bescheid bekomme. hab jetzt knapp 1 1/2 jahre meinen führerschein und frag natürlich was mit nachprüfung ist...darüber können sie keine auskunft geben....ganz toll. ich war so sauer!! und das i tüpfelchen war als ich vonner arbeit nach hause fahren wollte und mein auto nich angesprungen ist...was noch nich passierte!!! es stellte sich nach rumfummeln im motorraum raus das es ein wackelkontakt war.....AHHHHHHHHHHH der tag war so zum brechen
ich möchte jez ma gerne wissen was ihr denkt was auf mich zukommt und was ihr evtl. für erfahrungen habt.

Innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren = 50,- EUR und 3 Punkte.
Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !
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A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
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Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
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Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.
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Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Der Führerschein ist erst einmal weg und wird erst nach
bestandener MPU wiedererteilt.
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| Originally posted by MGR Innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren = 50,- EUR und 3 Punkte |
....ich muss doch irgendwas machen können
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| Originally posted by Stiffmaster es war nicht rot und wenn schon gar nich eine sekunde höchsten ein paar zehntel wenn überhaupt. was kann ich tun? einspruch einlegen. die miesen typen verklagen ....ich muss doch irgendwas machen können![]() dazu muss ich sagen das ich bisher noch nie aufgefallen bin. nie geblitzt etc. |
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| Originally posted by MGR Da hast du leider ganz schlechte Karten, glaub mir...ich spreche aus Erfahrung. Desweiteren werden, wie du oben entnehmen kannst, noch einige andere Unannehmlichkeiten auf dich zukommen... |
Glaube kaum, dass du ne Chance hast, da rauszukommen. Bin auch fast 2 Jahre lang ohne den geringsten Verstoß gefahren, nichtmal ein Ticket wg. falsch parken.
Naja auf dem Weg zur Nature One 2003 hat's mich dann 2 Wochen vor Ende meiner Probezeit erwischt.
13,5 Meter Abstand bei 48 Meter Mindestabstand.
Soll heißen:
75 Euro Bußgeld + 30 Euro Verfahrenskosten
3 Punkte Flensburg
4 Jahre Probezeit
Nachschulung (300-500 Euro) + Verfahrenskosten 30 Euro
Die teuerste Nature One meines Lebens... 
@Stiff: Riesenmist, tut mit echt leid für dich aber ich sehe auch keine Chance, das du da nur mit nem blauen Auge rauskommst:
Deine Aussage gegen die der Polzei, in der Regel guckst du da in die Röhre. Das ist nunmal das Vetrauen was wir diesem Amt zuweisen, wir vertrauen halt darauf das die Polizei ihre "Macht" richtig und korrekt und laut Gesetz einsetzt, aber auch die sind nur Menschen und machen Fehler, es gibt leider bestimmt auch einige die wirklich Spaß daran haben anderen nen Zettel zu verpassen und gerade in der Probezeit bedeutet ein Punkt das aus.. Da kann man wirklich mal ein Auge zudrücken, gerade in so einem Fall, wärst du jetzt mit 100 durch den Ort gehackt hättest du ne Nachschulung verdient, aber meine Güte ne Ampel bei dunkelgelb/rot überfahren.. nicht das es mir auch schon mehrfach passiert ist in meinen knapp 2 Jahren Führerscheinzeit. Manchmal kommt man voll in Panik und überlegt blitzschnell im Wechsel "Bremsen - Weiterfahren - Bremsen - Weiterfahren" und bis man diese Entscheidung getroffen hat ist es meist zum Bremsen zu spät und es bleibt nur noch das drüberfahren. Übersehen habe ich im Großstadleuchtreklamendschungel auch schon mal ne Ampel..
Optimismus ist immer gut, aber ich glaube ehrlichgesagt, das das nicht gut ausgeht.. Probezeit + Geldstrafe + Riesenstress + 2 Jahre Probezeit..
Tust mir echt leid.. es erwischt immer die falschen.. 
EDIT: Meine Laune is heut auch nicht so der Brecher, die Post hat das Fass eben zum Überlaufen grbacht als ich ne halbe Stunde!! da warten mussten da die das mit dem EC Cash verbockt haben und am Ende habe ich doch zweimal bezahlt, nun darf ich morgen nochmal hin..
Hab dann daheim "Reloop - Fucking Soceity" audgedreht und es in die Altstadt schallen lassen, die Akustik ist wirklich prima 
ist schon mist.
ich würd mir aber auf JEDEN fall die beweismittel zeigen lassen. Ne Zeitlang war das nämlich mode dass die bullen hier in einer spielstrasse (=Schrittempo) per Augenmaß "geblitzt" haben und die leute reihenweise aufgeschrieben wurden. OHNE Blitzgerät. So nach dem motto: ich konnte sehen, dass sie nicht schrittgeschwindigkeit gefahren sind. Naja, die die keinen Widerspruch eingelegt haben durften blechen und die anderen waren fein raus.
Mir ist auch mal so'n mist passiert, hab einen (falsch) in der linksabbiegerspur überholt, wurde angehalten, fahr also rechts ran und schnalle mich dann ab, um schon mal die papiere aus der hinteren hosentasche zu holen. Die Polizistin meint: sie waren nicht angeschnallt, dabei hatte ich mich WIRKLICH erst nach dem anhalten abgeschnallt. Naja, da kann man noch so viel diskutieren, in dem moment hilft es nicht.
viel glück jedenfalls.
also ohne beweise haben die wenig chancen, deswegen auf alle fälle wiederspruch und beweis zeigen lassen, auf 2 aussagen lässt sich so ne aussage kaum stützen (ausserdem können die nicht beurteilen ob des über ner sekunde rot war oder nicht).
wart erst mal ab bis sich die polizei meldet, vielleicht kommt da ja gar nix
danke endlich mal was positives 
hab zwar nicht den ganzen thread gelesen, aber wenn du noch fragen hast, dann pm mal den coppi, denn der ist bulle ! 
Bist du sicher, dass die Ampel nicht doch rot war ? :P
Also wenn die Bullen (ich nenn sie auch so, seitdem ich letzte Woche blasen musste
) einen anhalten, dann sind sie sich meistens schon sicher (jedenfalls bei uns so)
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| Originally posted by darkstar also ohne beweise haben die wenig chancen, deswegen auf alle fälle wiederspruch und beweis zeigen lassen |
Seit wann muss ich als Bürger im Rechtsstaat meine Unschuld beweisen?
Liegt es nicht beim Ankläger meine Schuld zu Beweisen?
My 2 cent als juristischer Laie 
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| Originally posted by darkstar also ohne beweise haben die wenig chancen, deswegen auf alle fälle wiederspruch und beweis zeigen lassen, auf 2 aussagen lässt sich so ne aussage kaum stützen (ausserdem können die nicht beurteilen ob des über ner sekunde rot war oder nicht). |
"Beweise" kannst du anfordern wenn du geblitzt wurdest oder man deinen Abstand aufgenommen haben, also da wo definitiv Film-/Videomaterial vorliegt, bei Rotlichtverstößen insofern auch, wenn da ein Bllitzdings stand das dich erwischt hat, aber bei Kontrollen durch einen Beamten ist dessen Wort der Beweis und meistens unanfechtbar, das ist solange auch gut so, wie die diese Vorzüge nicht ausnutzen.
An einer roten Ampel nicht anzuhalten = Strafe ohne Gnade...
Ich mein wenn man mal ganz ehrlich ist - mir ists auch schonmal passiert - aber es IST einfach GROB FAHRLÄSSIG über eine rote Ampel zu fahren. Von daher finde ich die Strafen dafür eigentlich sehr gerecht, auch wenn ich als Vielfahrer auch zu den potentiell gefährdeten Führerscheinverlierern gehöre.
Probezeit hab ich keine Ahnung... das ist schon 8 Jahre her. Aber www.bussgeldkataloge.de ist glaub ich ganz jut.
Erstmal zur Beweislage:
1. natürlich muß man nicht seine Unschuld beweisen.
2. Der Schuldbeweis wird in diesem Fall vor Gericht (bei Einspruch gegen den zu erwartenden Bußgeldbescheid kommt es zur Gerichtsverhandlung) durch die Aussage ZWEIER Beamte geführt, gegen die Aussage EINES Fahrers, der noch dazu der Beschuldigte ist und dessen Einlassung, es sei ja nur gelb gewesen, im Normalfall erstmal als Schutzbehauptung gewertet wird.
Fazit: ganz schlechte Karten.
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| Originally posted by Stiffmaster diese miesen theoretiker. ausserdem haben die im radio gesagt das es glatt ist und vorsichtig fahren soll hätte ich ne vollbremsung hingelegt hätte ich verm. einen unfall gebaut!! |

^ ^
e Frankfurdder hald!
Sorry, Stiff in der Probezeit hätte das echt net sein müssen. Mich haben die einmal auch nur gesehen aber da war es wirklich knapp rot. Man sieht das aus einer etwas anderen Perspektive als die, die hinter einem fahren. Da Du nicht aussiehst, wie jemanden, den manche Sorte Polizist auch gern ma trietzt (Punk, Öko
) nehme ich mal zugunsten der beiden Polizisten an, dass es wirklich rot war. Ich würde versuchen, um die Zeit zu feilschen denn eine Sekunde ist viel und wird teuer. Ansonsten sehe ich wenig Chancen, das Gegenteil zu beweisen.
Kopf hoch und lauter Mucke hören. 
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| Originally posted by Overseas Nicht zur Nachahmung empfohlen!! |

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Originally posted by TranceRulez ![]() Ich erinnere mich noch an die bleichen Gesichter von Stiff & Mystero nach der Loveparade 2002 Das war auch nicht wirklich zur Nachahmung! |
....wenn man gleiches mit gleichem bewerten würde hättest du dafür lebenslänglich kriegen müssen
Verpetz ihn nachträglich!!!! 
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| In den vergangenen Jahren hat amnesty international (ai) eine Vielzahl an Informationen über Misshandlungen und den Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt durch Polizeibeamte erhalten und ausgewertet. |
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| Originally posted by jp http://www2.amnesty.de/internet/dea...1A00399A5E?Open Stiffy, du hast noch Glueck gehabt. Die Bullen haben dich nicht misshandelt... |
Nimm des Bruder Deiner besten Freundin, weihe ihn in das Geschehene ein, prügel ihm ne Story ein (woher er kam, wohin er wollte, etc.), gib ihm 50 Euro und er soll sich bei der Polizei als Dein Zeuge vorstellen: Er hätte gesehen dass Du bei Gelb gefahren bist.
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