TranceAddict Forums (www.tranceaddict.com/forums)
- Europe - Germany
-- Urheberrecht.
Urheberrecht.
Sorry f�r den extra Thread, aber Lunchy hat den andern schon geclosed und es ist mir wichtig noch folgenes zu erg�nzen:
Lest das ->Urheberrecht<- und lest es bitte genau.
Ich glaube es ist wichtig, das man wei�, wogegen man im t�glichen Leben so generell verst��t.
Und nochmal zum Mitschneiden:
$53 Abstatz 7:
"(7) Die Aufnahme �ffentlicher Vortr�ge, Auff�hrungen oder Vorf�hrungen eines Werkes auf Bild- oder Tontr�ger, die Ausf�hrung von Pl�nen und Entw�rfen zu Werken der bildenden K�nste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zul�ssig."
Ergo: Keine Mitschnitte erlaubt!! Es sei den, ihr holt euch tats�chlich die Erlaubnis jedes einzelnen K�nstlers ein.
Ahja, nochwas: Die GEZ ist zwar, wie die GEMA ein Abzockerverein, hat jedoch sonst nix weiter mit ihr zu tun. Die Rundfunkgeb�hren haben nix mit irgendwelchen Urheberrechten zu tun und die vom Radio gezahlte GEMA Geb�hr deckt lediglich das Recht auf Auff�hrung ab.
Also nix mit "Die Geb�hren zahlt ihr ja eh schon..."
Hehe....
Die GEZ!!!
Wenn so einer bei uns auftauchen sollte, verweigern wir dem den Eintritt indem wir die Zugbr�cke hochziehen und heisse �l runtergiessen und ihn mit Steinen bewerfen!!!
Jeden Monat das selbe mit den ober�tz Geb�hren.
Ich schaue nur Privat bzw. DVD�s!!!
Was interessiert mich der Musikantenstadel mit Kalle Moiksen!!!???
www.gehen-wir-lieber-saufen.de
what meinen denn die herrschaften dazu?
lota
Die "Recht und Unrecht" Sektion basiert offenkundig auf Halbwahrheiten und altem Rechtsstand.
Durch Formunlierungen wie "speichert die letzten 48 Stunden" und "fast Echtziet" machen sie die Speicherung zum Integralen Bestandteil der Verz�gerungstechnik, was v�llig legal ist.
Flasch ist jedoch, dass derartige Aufzeichnungnen in einer "Grauzone" gemacht werden, oder diese Mitschnitte kostenlos beliebig weiterverteilt werden d�rfen.
Oft wird nur Absatz 1 des $53 zitiert, in dem es tats�chlich hei�t:
"Zul�ssig sind einzelne Vervielf�ltigungen eines Werkes durch eine nat�rliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Tr�gern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielf�ltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird."
Hieraus leiten sich viele Legenden zur Privatkopie ab. Vergessen wird dabei Absatz 2, der die Rechte zur Vervielf�ltigung drastisch reduziert:
"Zul�ssig ist, einzelne Vervielf�ltigungsst�cke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielf�ltigung zu diesem Zweck geboten ist,
2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielf�ltigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage f�r die Vervielf�ltigung ein eigenes Werkst�ck benutzt wird,
3. zur eigenen Unterrichtung �ber Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,
a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beitr�ge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk
handelt."
Nach deutscher Rechtssprechung ist nur rechtwirksam, was im Gesetzt steht. Da die Urhegerrechte generell ertmal beim K�nstler liegen und nur o.g. Ausnahmen klar spezifiziert sind, vergesst doch bitte einfach, dass da irgendwo ein gr��erer Interpretationsspielraum ist.
Die Legende der Weitergabe im Bekanntenkreis l�sst dich ebenfalls aus dem Abstaz 1 $53 ableiten, wo es hei�t:
"Der zur Vervielf�ltigung Befugte darf die Vervielf�ltigungsst�cke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielf�ltigungen auf Papier oder einem �hnlichen Tr�ger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit �hnlicher Wirkung handelt."
Das erlaubt prinzipiell erstmal jedem vom irgendwem eine Kopie herstellen zu lassen, alledings nur unter der Voraussetzung, dass eine solche Kopie �berhaupt rechtens ist... dazu siehe oben. Ausserdem ist die Wirkungskette klar: erst Nachfrage, dann Kopie. Womit der Weg Angebot an Tauschb�rsen, dann saugen/kopieren, prim�r ersteinmal nicht erlaubt ist.
Ich will und kann keinem irgendwelche illegalen Aktivit�ten vorhalten, ich m�chte euch nur darauf hinweisen:
Wenn ihr euch eine gef�hrliche Zone begebt, kennt die Waffen eurer Feinde, vertraut nicht auf die Aussagen der Dealer. Denn es ist der "Feind", der euch das Leben schwer machen will, der Dealer ist weg, wenn's stressig wird.
P.S.: Nochmal... GEZ und Radiowerbung haben nix mit dem UrhG zu tun! Die Abgaben auf Datentr�ger und Kopierger�te sollen eien Kompensation f�r legal hergestellte Privatkopien darstellen, sie berechtigen nicht zum kopieren beliebiger Werke, noch bedeuten sie eine Einwilligung der K�nstler zur Kopie.
P.P.S.: Meine pers�nliche Meinung zum Rechtsstand und zur vorgehensweise der Musiklobby spielen in diesem Post keinerlei Rolle.
| quote: |
| Originally posted by lotadeus www.gehen-wir-lieber-saufen.de what meinen denn die herrschaften dazu? lota |
wobei das bei tauschb�rsen so ne sache ist mit angebot und nachfrage
kann ja genauso gut sein dass der server nachfragt was der client anzubieten hat...
| quote: |
| Originally posted by MirkoS Hehe.... Die GEZ!!! Wenn so einer bei uns auftauchen sollte, verweigern wir dem den Eintritt indem wir die Zugbr�cke hochziehen und heisse �l runtergiessen und ihn mit Steinen bewerfen!!! Jeden Monat das selbe mit den ober�tz Geb�hren. Ich schaue nur Privat bzw. DVD�s!!! Was interessiert mich der Musikantenstadel mit Kalle Moiksen!!!??? |
...wenn ich mal �berlege wie oft ich auf der Autobahn gegen Regeln verstosse, dann ist das mit dem Urheberrecht ne kleine Nummer 
Frag mich nur gerade, was der Hinweis auf die untersagten Mitschnitte soll?
Wer von uns schneidet denn was mit?
Wenn dann sind das doch die Radiostationen, die was mitschneiden und senden.
Was das f�r'n K�se? Die Sender schneiden mit??? Die dr�cken heftig Kohle an die GEMA(o.�.) ab, f�r des Recht auf Sendung und Aufnamhe in's Sendearchiv.
Der Hinweis ging an das Konzept dieses RadioRippers. Klar isses der Justiz wurscht, wenn irgendwer zuhause was mitschneidet... woher soll das auch jemand anderes wissen. Laut UrhG isses jedoch nicht erlaubt, kann also im Bedarfsfall als illegale Handlung verfolgt werden.
Der Ripper schneidet, labelt, und tagged... prinzipiell erstmal nur f�r eine zeitversetzte Wiedergabe bis zu 48 Stunden. Das ist legal. Wer die Daten dann aber kopiert, woanders speichert oder weitergibt verst��t gegen das Gesetz.
Sch�tze mal wir reden aneinander vorbei.
Es geht doch darum, ob ich ne Radiosendung mit Livesets aufnehmen darf, oder?
Klar darf ich das, das verst��t gegen kein Gesetz, auch nicht gegen das Urheberrecht. Sonst d�rfte man ja auch keine Filme im TV aufnehmen.
Vielleicht kannst Du mir mal den Link zum eigentlichen Thread geben.
Sch�n und gut, aber wen interessiert das schon ob man Livesets mitschneidet oder saugt? Wenn mans wirklich so eng sieht, dann kann man wegen solchen Urheberverst��en fast jeden Haushalt in Deutschland belangen.
Du darfst v�llig legal z.B. die Nachrichten oder irgendwelche interessanten Tagesereignisse im Fernsehen oder Radio aufnehmen, das dient dann zur Unterrichtung �ber Tagefragen und ist v�llig legitim.
Was du nicht darfst, ist ein gesch�tztes und gesendetes Werk dauerhaft aufzeichen.
Nat�rlich wird sowas in gewissen Grenzen toleriert, denn erlaubt ist das tempor�re Aufzeichnen um eine Sendung zum g�nstigeren Zeitpunkt sp�ter anschauen zu k�nnen. Da dir bei zwei drei Videos keiner nachweisen kann und wird, das die nicht genau zu diesem Zweck hergestellt wurden, wird sowas sicher nicht geahndet. Problematisch wird das Ganze, wenn du ein Archiv der letzten 150 Folgen rumliegen hast... das darfst du von einer Sendung n�mlich trotzdem nur mit Einwilligung des Rechteinhabers tun.
Zeig mir die Stelle im Gesetzestext, wo steht, dass ich beliebige Mitschnitte f�r den eigenen Bedarf machen darf.
LoL ich hatte mal alle Akte X Folgen auf Video
| quote: |
| Originally posted by King][Randy Sch�n und gut, aber wen interessiert das schon ob man Livesets mitschneidet oder saugt? Wenn mans wirklich so eng sieht, dann kann man wegen solchen Urheberverst��en fast jeden Haushalt in Deutschland belangen. |
Die Gefahr erwischt zu werden besteht nat�rlich immer. Ich mein, solange man mit Movies, Sets oder was auch immer nicht dealt ist man so gesehen doch eh nur ein kleiner Fisch. Eben weil so ziemlich jeder der Internet und ein wenig Ahnung hat auch Filesharing Tools benutzt. Und jeder der in den Laden geht und sich ne Packung Rohlinge kauft, wird diese garantiert nicht kaufen um seine Urlaubs oder Familienfotos zu brennen.
| quote: |
| Originally posted by halo 4. zum sonstigen eigenen Gebrauch, a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beitr�ge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt." |
| quote: |
| Originally posted by drizzt81 Argument: Da es das Werk nie Kaeuflich zu erwerben gab, ist es automatisch seit > 2 Jahren vergriffen. |
da wird dir aber die Justitz was anderes pfeifen: vergriffen sein kann es erst ab dem Zeitpunkt der Ver�ffentlichung, ergo V� + 2Jahre.
Re: Urheberrecht.
| quote: |
| Originally posted by halo $53 Abstatz 7: "(7) Die Aufnahme �ffentlicher Vortr�ge, Auff�hrungen oder Vorf�hrungen eines Werkes auf Bild- oder Tontr�ger, die Ausf�hrung von Pl�nen und Entw�rfen zu Werken der bildenden K�nste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zul�ssig." Ergo: Keine Mitschnitte erlaubt!! Es sei den, ihr holt euch tats�chlich die Erlaubnis jedes einzelnen K�nstlers ein. |
| quote: |
| Originally posted by halo Oft wird nur Absatz 1 des $53 zitiert, in dem es tats�chlich hei�t: "Zul�ssig sind einzelne Vervielf�ltigungen eines Werkes durch eine nat�rliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Tr�gern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielf�ltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird." Hieraus leiten sich viele Legenden zur Privatkopie ab. Vergessen wird dabei Absatz 2, der die Rechte zur Vervielf�ltigung drastisch reduziert: "Zul�ssig ist, einzelne Vervielf�ltigungsst�cke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen 1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielf�ltigung zu diesem Zweck geboten ist, 2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielf�ltigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage f�r die Vervielf�ltigung ein eigenes Werkst�ck benutzt wird, 3. zur eigenen Unterrichtung �ber Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt, 4. zum sonstigen eigenen Gebrauch, a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beitr�ge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt." |
| quote: |
| Nach deutscher Rechtssprechung ist nur rechtwirksam, was im Gesetzt steht. Da die Urhegerrechte generell ertmal beim K�nstler liegen und nur o.g. Ausnahmen klar spezifiziert sind, vergesst doch bitte einfach, dass da irgendwo ein gr��erer Interpretationsspielraum ist. |
| quote: |
| Die Legende der Weitergabe im Bekanntenkreis l�sst dich ebenfalls aus dem Abstaz 1 $53 ableiten, wo es hei�t: "Der zur Vervielf�ltigung Befugte darf die Vervielf�ltigungsst�cke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielf�ltigungen auf Papier oder einem �hnlichen Tr�ger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit �hnlicher Wirkung handelt." Das erlaubt prinzipiell erstmal jedem vom irgendwem eine Kopie herstellen zu lassen, alledings nur unter der Voraussetzung, dass eine solche Kopie �berhaupt rechtens ist... |

| quote: |
| Ausserdem ist die Wirkungskette klar: erst Nachfrage, dann Kopie. |
| quote: |
| P.S.: Nochmal... GEZ und Radiowerbung haben nix mit dem UrhG zu tun! Die Abgaben auf Datentr�ger und Kopierger�te sollen eien Kompensation f�r legal hergestellte Privatkopien darstellen, sie berechtigen nicht zum kopieren beliebiger Werke, noch bedeuten sie eine Einwilligung der K�nstler zur Kopie. |
| quote: |
Originally posted by halo da wird dir aber die Justitz was anderes pfeifen: vergriffen sein kann es erst ab dem Zeitpunkt der Ver�ffentlichung, ergo V� + 2Jahre. |
Powered by: vBulletin
Copyright © 2000-2021, Jelsoft Enterprises Ltd.