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-- Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
Hallo,
ich hoffe mir kann hierzu mal jemand eine paar Ausk�nfte geben. Nat�rlich frage ich das ganze "f�r einen Freund".
Wenn man rein digital auflegt, sprich mit einem Notebook und etlichen MP3s auf einer �ffentlichen Party in einem Club und sagen wir mal nicht alle der MP3 Dateien auf der Festplatte legal erworben hat, h�tte ich mal folgende Fragen:
- Wer haftet, falls die Gema oder eine andere Organisation, auf dieser Party irgendeine Art von �berpr�fung auf den rechtm��igen Erwerb der digitalen Musikst�cke �berpr�ft? Der DJ, der Veranstalter, Organisator, ...?
- D�rfen die das �berpr�fen?
- Was w�ren die m�glichen (maximalen) Konsequenzen?
- Wie verh�lt es sich mit (EDM-)Musikst�cken, die teilweise eh kaum erworben werden k�nnen, sprich Whitelables, Bootlegs, Set-Rips, etc. Denn die meisten "unserer" Musikst�cke stehen ja eher weniger im kommerziellen Interesse der gro�en Musikkonzerne. Macht das einen Unterschied?
Ich habe ja schon selber vom Beschlagnahmen des Equipments und anderen Strafen geh�rt, vielleicht wird es aber auch ganz anders gehandhabt?
Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
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| Originally posted by knobocop - Wer haftet, falls die Gema oder eine andere Organisation, auf dieser Party irgendeine Art von �berpr�fung auf den rechtm��igen Erwerb der digitalen Musikst�cke �berpr�ft? Der DJ, der Veranstalter, Organisator, ...? |
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| Originally posted by knobocop - D�rfen die das �berpr�fen? |
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| Originally posted by knobocop - Was w�ren die m�glichen (maximalen) Konsequenzen? |
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| Originally posted by knobocop Ich habe ja schon selber vom Beschlagnahmen des Equipments und anderen Strafen geh�rt, vielleicht wird es aber auch ganz anders gehandhabt? |
Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
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| Originally posted by knobocop Wenn man rein digital auflegt, sprich mit einem Notebook und etlichen MP3s auf einer �ffentlichen Party in einem Club und sagen wir mal nicht alle der MP3 Dateien auf der Festplatte legal erworben hat, h�tte ich mal folgende Fragen: |
Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
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| Originally posted by dEEkAy Ich m�chte an dieser Stelle nur drauf Hinweisen, dass auch das Auflegen mit CDs in die Kategorie "Digitales Auflegen" fallen w�rde. Meines Wissens gab es vor nem Jahr in Italien ein entsprechendes Urteil, als ein DJ mit illegal erworbenen Musikst�cken dort einen Club beschallte. |
Ja, gut.
Aber letztendlich spielt es keine Rolle.
Kein DJ tr�gt ein T-Shirt wo draufsteht "Ich spiele MP3s" oder "I <3 WAV Files" 
Der DJ in Italien soll angeblich zu einer Geldstrafe von 1000000 Euro verurteilt worden sein !
In England wurde vor einiger Zeit eine neue Zwangsabgabe f�r DJ�s die mit Laptop auflegen eigef�hrt !
Die deutsche GEMA bastelt gerade an einer neuen Bestimmung die neben empfindlichen Strafen f�r DJ�s & Clubbetreibern auch die Beschlagnahmung des Equipments vorsieht !
Ich glaube das im Moment die Clubs mit CD Player Einsatz eine besondere Abgabe entrichten m�ssen !
Irgendwie mu� die Kohle ja reinkommen ! 
Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
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| Originally posted by knobocop Ja, du hast Recht, wobei MP3s aber noch viel eher einem Art General-Verdacht unterliegen. |

Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
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| Originally posted by MirkoS Was anderes. Was ist denn mit den Leuten die einen Festplattenradio in ihrem Auto haben, wo div. (alle)Tracks illegal runtergeladen worden sind??? Die in eine Fahrzeugkontrolle geraten und dann mal das Radio n�her unter die Lupe genommen wird! ![]() Der Teufel liegt im Detail oder wie verh�lt es sich hier? |
Re: Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
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| Originally posted by knobocop Ich denke mal, das wird schon anders gehandhabt, da diese die Musik ja weder �ffentlich noch mit kommerziellem Interesse abspielen. |

Ja das mag ja richtig sein, aber mal dar�ber nachgedacht was bei einer Polizeikontrolle so alles passieren kann??!!

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
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| Originally posted by DjDiPain Und f�rs Radio musste ja auch Gemageb�ren latzen! |
Die Gema ist durchaus berechtigt, von einem DJ den Nachweis erbringen zu lassen, woher er die gespielten St�cke hat.
D.h. er kann sich den ganzen Abend die TL mitschreiben sofern er sie kennt und danach den DJ fragen, und ich denke auch dass sowas w�hrend des Auflegens m�glich ist.
Inwieweit die das durchziehen ist eine andere Sachen.
In jedem Fall haftet aber bisher der DJ selbst, er ist ja derjenige, der damit Geld verdient.
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| Originally posted by Tom Paris Die Gema ist durchaus berechtigt, von einem DJ den Nachweis erbringen zu lassen, woher er die gespielten St�cke hat. D.h. er kann sich den ganzen Abend die TL mitschreiben sofern er sie kennt und danach den DJ fragen, und ich denke auch dass sowas w�hrend des Auflegens m�glic h ist. ... |
Bassdrum aus Track1+Bassline aus Track2+Vocals aus Track 546.....Das wird ne ganz sch�ne Schreiberei
Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
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| Originally posted by MirkoS Was anderes. Was ist denn mit den Leuten die einen Festplattenradio in ihrem Auto haben, wo div. (alle)Tracks illegal runtergeladen worden sind??? Die in eine Fahrzeugkontrolle geraten und dann mal das Radio n�her unter die Lupe genommen wird! ![]() Der Teufel liegt im Detail oder wie verh�lt es sich hier? |
)... seitdem aber nie mehr von geh�rt oder gelesen...
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
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| Originally posted by dEEkAy Anmerkung d. Redaktion: GEZ u mean? |
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| Originally posted by Jordan Der DJ in Italien soll angeblich zu einer Geldstrafe von 1000000 Euro verurteilt worden sein ! |
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
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| Originally posted by DjDiPain Und was ist mit den HipHopG�ngsd� Auddos, die uns ihren Scheiss 50 Cent m�ll in die Ohren dr�hnen, und das schon aus 5km entfernung? Ist das nicht �ffentlich??? ![]() |
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
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| Originally posted by Nik Novo Nein. Wenn du in privaten R�umen laut Musik h�rst, z�hlt das vielleicht h�chstens als L�rmbel�stigung, nicht aber als �ffentliche Auff�hrung. Verlangst zu z.B. Eintritt und l�sst jeden in dein Haus rein, dann w�re es eine �ffentliche Auff�hrung |
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
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| Originally posted by Nik Novo Nein. Wenn du in privaten R�umen laut Musik h�rst, z�hlt das vielleicht h�chstens als L�rmbel�stigung, nicht aber als �ffentliche Auff�hrung. Verlangst zu z.B. Eintritt und l�sst jeden in dein Haus rein, dann w�re es eine �ffentliche Auff�hrung |

GEMA-Geb�hren zahlt nicht der DJ, sondern der Veranstalter.
In der Regel meldet ein regelm��ig stattfindender Club nicht Einzelveranstaltungen an, sondern nat�rlich gleich eine Jahresanmeldung (abgerechnet wird nach qm, Anzahl Tage mit Musiknutzung etc).
Selbstgebrannte CD und MP3 stellen eine Vervielf�ltigung da, wird pauschal mit +30% auf die GEMA-Geb�hren berechnet.
Wer haftet im "Schadensfall"?
Erstmal nat�rlich der GEMA-Vertragspartner, also der Veranstalter.
Und falls Kollege DJ nicht-GEMA-konforme Sachen auflegt, dann wird sich der Veranstalter wohl am DJ g�tlich tun 
Merke: da kommen spannende Sachen wie artist contracts etc ins Spiel und booking-Agenturen bekommen pl�tzlich wieder einen Sinn...
Abgesehen mal davon sind die Jungs und M�dels bei der GEMA in der Regel ganz in Ordnung und geben brav auch telefonisch Beratung und Ausk�nfte bzw. kommt der regionale Au�endienst gerne mal vorbei.
Mich wunder hier bei den ganzen M�chtegern-DJs und Producern ein bi�chen die Unwissenheit, muss ich mal sagen...
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
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| Originally posted by striker + Nein ich glaube das stimmt so nicht. Ich hab da schon mal was mitbekommen, dass ein (Blumen-)Laden GEMA nachzahlen musste. Die haben afaik au�erhalb der Gesch�ftszeiten Musik geh�rt und damit die Stra�e beschallt. Seit dem hoffe ich drauf, dass niemals jemand von der GEMA unter meinem Fenster durch l�uft ![]() Im gro�en und ganzen habe ich das Gef�hl, dass der ganze Fred nur Spekulation ist. Wirklich was konkretes scheint keiner -incl. mir- hier zu wissen. |
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| Originally posted by NetX GEMA-Geb�hren zahlt nicht der DJ, sondern der Veranstalter. In der Regel meldet ein regelm��ig stattfindender Club nicht Einzelveranstaltungen an, sondern nat�rlich gleich eine Jahresanmeldung (abgerechnet wird nach qm, Anzahl Tage mit Musiknutzung etc). Selbstgebrannte CD und MP3 stellen eine Vervielf�ltigung da, wird pauschal mit +30% auf die GEMA-Geb�hren berechnet. |
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| Originally posted by NetX Wer haftet im "Schadensfall"? Erstmal nat�rlich der GEMA-Vertragspartner, also der Veranstalter. Und falls Kollege DJ nicht-GEMA-konforme Sachen auflegt... |
http://www.gema.de/media/de/ad_kundengr/gema_infoblatt_dj.pdf
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