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-- Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation


Posted by knobocop on Jul-28-2006 08:49:

Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation

Hallo,

ich hoffe mir kann hierzu mal jemand eine paar Ausk�nfte geben. Nat�rlich frage ich das ganze "f�r einen Freund".

Wenn man rein digital auflegt, sprich mit einem Notebook und etlichen MP3s auf einer �ffentlichen Party in einem Club und sagen wir mal nicht alle der MP3 Dateien auf der Festplatte legal erworben hat, h�tte ich mal folgende Fragen:

- Wer haftet, falls die Gema oder eine andere Organisation, auf dieser Party irgendeine Art von �berpr�fung auf den rechtm��igen Erwerb der digitalen Musikst�cke �berpr�ft? Der DJ, der Veranstalter, Organisator, ...?
- D�rfen die das �berpr�fen?
- Was w�ren die m�glichen (maximalen) Konsequenzen?
- Wie verh�lt es sich mit (EDM-)Musikst�cken, die teilweise eh kaum erworben werden k�nnen, sprich Whitelables, Bootlegs, Set-Rips, etc. Denn die meisten "unserer" Musikst�cke stehen ja eher weniger im kommerziellen Interesse der gro�en Musikkonzerne. Macht das einen Unterschied?

Ich habe ja schon selber vom Beschlagnahmen des Equipments und anderen Strafen geh�rt, vielleicht wird es aber auch ganz anders gehandhabt?


Posted by DigitalFreak on Jul-28-2006 09:00:

Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation

quote:
Originally posted by knobocop
- Wer haftet, falls die Gema oder eine andere Organisation, auf dieser Party irgendeine Art von �berpr�fung auf den rechtm��igen Erwerb der digitalen Musikst�cke �berpr�ft? Der DJ, der Veranstalter, Organisator, ...?

Meiner Meinung nach der DJ. Bin mir da aber auch nicht so sicher.
quote:
Originally posted by knobocop
- D�rfen die das �berpr�fen?

Eigentlich nur mit konkreten Verdacht bzw. mit Beweisen.
So funktioniert das jedenfalls bei File-Sharing-Delikten etc.
quote:
Originally posted by knobocop
- Was w�ren die m�glichen (maximalen) Konsequenzen?

Glaube kaum, dass du beim ersten Mal gleich 12Jahre (oder waren das 6?) Freiheitsstrafe bekommst.
Wahrscheinlicher ist eher, dass du das 1. Mal eine Verwarnung, maximal eine Geldstrafe bekommst.
quote:
Originally posted by knobocop
Ich habe ja schon selber vom Beschlagnahmen des Equipments und anderen Strafen geh�rt, vielleicht wird es aber auch ganz anders gehandhabt?

Habe ich auch schon paar Sachen geh�rt, aber das waren meist DJ's, die f�r sowas bekannt waren.
Zum Beispiel der eine aus Italien, der sich immer nebenbei die neusten Sachen aus Kazaa u.a. gezogen hat und diese dann gleich gespielt hat.


Posted by dEEkAy on Jul-28-2006 09:05:

Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation

quote:
Originally posted by knobocop

Wenn man rein digital auflegt, sprich mit einem Notebook und etlichen MP3s auf einer �ffentlichen Party in einem Club und sagen wir mal nicht alle der MP3 Dateien auf der Festplatte legal erworben hat, h�tte ich mal folgende Fragen:


Ich m�chte an dieser Stelle nur drauf Hinweisen, dass auch das Auflegen mit CDs in die Kategorie "Digitales Auflegen" fallen w�rde.

Meines Wissens gab es vor nem Jahr in Italien ein entsprechendes Urteil, als ein DJ mit illegal erworbenen Musikst�cken dort einen Club beschallte.


Posted by knobocop on Jul-28-2006 09:08:

Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation

quote:
Originally posted by dEEkAy
Ich m�chte an dieser Stelle nur drauf Hinweisen, dass auch das Auflegen mit CDs in die Kategorie "Digitales Auflegen" fallen w�rde.

Meines Wissens gab es vor nem Jahr in Italien ein entsprechendes Urteil, als ein DJ mit illegal erworbenen Musikst�cken dort einen Club beschallte.


Ja, du hast Recht, wobei MP3s aber noch viel eher einem Art General-Verdacht unterliegen. Genau das aus Italien hatte ich jedenfalls auch geh�rt. Kann mir da einer irgendwas zu Deutschland erz�hlen?


Posted by dEEkAy on Jul-28-2006 09:13:

Ja, gut.
Aber letztendlich spielt es keine Rolle.
Kein DJ tr�gt ein T-Shirt wo draufsteht "Ich spiele MP3s" oder "I <3 WAV Files"


Posted by Jordan on Jul-28-2006 09:28:

Der DJ in Italien soll angeblich zu einer Geldstrafe von 1000000 Euro verurteilt worden sein !
In England wurde vor einiger Zeit eine neue Zwangsabgabe f�r DJ�s die mit Laptop auflegen eigef�hrt !
Die deutsche GEMA bastelt gerade an einer neuen Bestimmung die neben empfindlichen Strafen f�r DJ�s & Clubbetreibern auch die Beschlagnahmung des Equipments vorsieht !
Ich glaube das im Moment die Clubs mit CD Player Einsatz eine besondere Abgabe entrichten m�ssen !

Irgendwie mu� die Kohle ja reinkommen !


Posted by MirkoS on Jul-28-2006 10:07:

Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation

quote:
Originally posted by knobocop
Ja, du hast Recht, wobei MP3s aber noch viel eher einem Art General-Verdacht unterliegen.


Was anderes. Was ist denn mit den Leuten die einen Festplattenradio in ihrem Auto haben, wo div. (alle)Tracks illegal runtergeladen worden sind???
Die in eine Fahrzeugkontrolle geraten und dann mal das Radio n�her unter die Lupe genommen wird!
Der Teufel liegt im Detail oder wie verh�lt es sich hier?


Posted by knobocop on Jul-28-2006 10:28:

Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation

quote:
Originally posted by MirkoS
Was anderes. Was ist denn mit den Leuten die einen Festplattenradio in ihrem Auto haben, wo div. (alle)Tracks illegal runtergeladen worden sind???
Die in eine Fahrzeugkontrolle geraten und dann mal das Radio n�her unter die Lupe genommen wird!
Der Teufel liegt im Detail oder wie verh�lt es sich hier?


Ich denke mal, das wird schon anders gehandhabt, da diese die Musik ja weder �ffentlich noch mit kommerziellem Interesse abspielen.


Posted by DjDiPain on Jul-28-2006 10:47:

Re: Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation

quote:
Originally posted by knobocop
Ich denke mal, das wird schon anders gehandhabt, da diese die Musik ja weder �ffentlich noch mit kommerziellem Interesse abspielen.


Und was ist mit den HipHopG�ngsd� Auddos, die uns ihren Scheiss 50 Cent m�ll in die Ohren dr�hnen, und das schon aus 5km entfernung?

Ist das nicht �ffentlich???

Und f�rs Radio musste ja auch Gemageb�ren latzen!


Posted by MirkoS on Jul-28-2006 10:51:

Ja das mag ja richtig sein, aber mal dar�ber nachgedacht was bei einer Polizeikontrolle so alles passieren kann??!!


Posted by dEEkAy on Jul-28-2006 10:51:

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation

quote:
Originally posted by DjDiPain
Und f�rs Radio musste ja auch Gemageb�ren latzen!


Anmerkung d. Redaktion: GEZ u mean?


Posted by Tom Paris on Jul-28-2006 11:49:

Die Gema ist durchaus berechtigt, von einem DJ den Nachweis erbringen zu lassen, woher er die gespielten St�cke hat.
D.h. er kann sich den ganzen Abend die TL mitschreiben sofern er sie kennt und danach den DJ fragen, und ich denke auch dass sowas w�hrend des Auflegens m�glich ist.
Inwieweit die das durchziehen ist eine andere Sachen.
In jedem Fall haftet aber bisher der DJ selbst, er ist ja derjenige, der damit Geld verdient.


Posted by Terrence Parker on Jul-28-2006 14:54:

quote:
Originally posted by Tom Paris
Die Gema ist durchaus berechtigt, von einem DJ den Nachweis erbringen zu lassen, woher er die gespielten St�cke hat.
D.h. er kann sich den ganzen Abend die TL mitschreiben sofern er sie kennt und danach den DJ fragen, und ich denke auch dass sowas w�hrend des Auflegens m�glic h ist.
...

Interessant wirds dann z.B. bei den DJs die mit Ableton auflegen und die den Gro�teil der Tracks in ihre Bestandteile zerlegt hat, also nur ihre Edits/Mashups spielen. Da m�cht ich mal jemanden sehen der da ne TL mitschreibt Bassdrum aus Track1+Bassline aus Track2+Vocals aus Track 546.....Das wird ne ganz sch�ne Schreiberei


Posted by bigfoot49 on Jul-28-2006 15:44:

Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation

quote:
Originally posted by MirkoS
Was anderes. Was ist denn mit den Leuten die einen Festplattenradio in ihrem Auto haben, wo div. (alle)Tracks illegal runtergeladen worden sind???
Die in eine Fahrzeugkontrolle geraten und dann mal das Radio n�her unter die Lupe genommen wird!
Der Teufel liegt im Detail oder wie verh�lt es sich hier?



2004 ist sowas �fters mal vorgekommen (laut Eintr�gen in einem Autoforum)... seitdem aber nie mehr von geh�rt oder gelesen...


Posted by DjDiPain on Jul-28-2006 16:16:

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation

quote:
Originally posted by dEEkAy
Anmerkung d. Redaktion: GEZ u mean?


Oh sorry verwechselt,...sorry


Posted by rObGeE on Jul-28-2006 16:31:

quote:
Originally posted by Jordan
Der DJ in Italien soll angeblich zu einer Geldstrafe von 1000000 Euro verurteilt worden sein !


�hm der Typ hatte soweit ich mich erinnern konnte bei der Razzia weit mehr als 10.000 MP3'z auf seiner Platte. Keins Lizensiert. au�erdem hatte er damit handel betrieben.

Generell werden die jungs dein equip beschlagnahmen. Sicherlich dich zu haus auch besuchen.
Die GEMA interessiert es nicht, ob ein Track leicht zu kaufen ist... das is dein Problem.
Maximale Konsequenz w�re ich glaube ich Todesstarfe (direkt vor ort ausgef�hrt versteht sich) wobei ich mich da auch irren kann
Bootlegs sind eh nix leagles, egal ob du die gekauft hast oder ned, weil seltenst der Owner der beiden traxx zugestimmt hat. Set-Rips.. naja wer spielt schon auf parys komplette sets von anderen ??


Posted by Nik Novo on Jul-28-2006 19:55:

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation

quote:
Originally posted by DjDiPain
Und was ist mit den HipHopG�ngsd� Auddos, die uns ihren Scheiss 50 Cent m�ll in die Ohren dr�hnen, und das schon aus 5km entfernung?

Ist das nicht �ffentlich???


Nein. Wenn du in privaten R�umen laut Musik h�rst, z�hlt das vielleicht h�chstens als L�rmbel�stigung, nicht aber als �ffentliche Auff�hrung.
Verlangst zu z.B. Eintritt und l�sst jeden in dein Haus rein, dann w�re es eine �ffentliche Auff�hrung


Posted by shattered~soul on Jul-28-2006 20:21:

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation

quote:
Originally posted by Nik Novo
Nein. Wenn du in privaten R�umen laut Musik h�rst, z�hlt das vielleicht h�chstens als L�rmbel�stigung, nicht aber als �ffentliche Auff�hrung.
Verlangst zu z.B. Eintritt und l�sst jeden in dein Haus rein, dann w�re es eine �ffentliche Auff�hrung


lol... geile beschreibung...


Posted by striker on Jul-31-2006 14:34:

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation

quote:
Originally posted by Nik Novo
Nein. Wenn du in privaten R�umen laut Musik h�rst, z�hlt das vielleicht h�chstens als L�rmbel�stigung, nicht aber als �ffentliche Auff�hrung.
Verlangst zu z.B. Eintritt und l�sst jeden in dein Haus rein, dann w�re es eine �ffentliche Auff�hrung
+
Nein ich glaube das stimmt so nicht. Ich hab da schon mal was mitbekommen, dass ein (Blumen-)Laden GEMA nachzahlen musste. Die haben afaik au�erhalb der Gesch�ftszeiten Musik geh�rt und damit die Stra�e beschallt.

Seit dem hoffe ich drauf, dass niemals jemand von der GEMA unter meinem Fenster durch l�uft

Im gro�en und ganzen habe ich das Gef�hl, dass der ganze Fred nur Spekulation ist. Wirklich was konkretes scheint keiner -incl. mir- hier zu wissen.


Posted by NetX on Jul-31-2006 14:55:

GEMA-Geb�hren zahlt nicht der DJ, sondern der Veranstalter.
In der Regel meldet ein regelm��ig stattfindender Club nicht Einzelveranstaltungen an, sondern nat�rlich gleich eine Jahresanmeldung (abgerechnet wird nach qm, Anzahl Tage mit Musiknutzung etc).

Selbstgebrannte CD und MP3 stellen eine Vervielf�ltigung da, wird pauschal mit +30% auf die GEMA-Geb�hren berechnet.


Wer haftet im "Schadensfall"?
Erstmal nat�rlich der GEMA-Vertragspartner, also der Veranstalter.
Und falls Kollege DJ nicht-GEMA-konforme Sachen auflegt, dann wird sich der Veranstalter wohl am DJ g�tlich tun
Merke: da kommen spannende Sachen wie artist contracts etc ins Spiel und booking-Agenturen bekommen pl�tzlich wieder einen Sinn...

Abgesehen mal davon sind die Jungs und M�dels bei der GEMA in der Regel ganz in Ordnung und geben brav auch telefonisch Beratung und Ausk�nfte bzw. kommt der regionale Au�endienst gerne mal vorbei.

Mich wunder hier bei den ganzen M�chtegern-DJs und Producern ein bi�chen die Unwissenheit, muss ich mal sagen...


Posted by Nik Novo on Jul-31-2006 15:10:

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation

quote:
Originally posted by striker
+
Nein ich glaube das stimmt so nicht. Ich hab da schon mal was mitbekommen, dass ein (Blumen-)Laden GEMA nachzahlen musste. Die haben afaik au�erhalb der Gesch�ftszeiten Musik geh�rt und damit die Stra�e beschallt.

Seit dem hoffe ich drauf, dass niemals jemand von der GEMA unter meinem Fenster durch l�uft

Im gro�en und ganzen habe ich das Gef�hl, dass der ganze Fred nur Spekulation ist. Wirklich was konkretes scheint keiner -incl. mir- hier zu wissen.


Das ist doch egal, der Blumenladen ist ja auch au�erhalb der Gesch�ftszeiten ein Gesch�ftsraum und damit ein �ffentlich zug�nglicher Raum


Posted by knobocop on Jul-31-2006 18:56:

quote:
Originally posted by NetX
GEMA-Geb�hren zahlt nicht der DJ, sondern der Veranstalter.
In der Regel meldet ein regelm��ig stattfindender Club nicht Einzelveranstaltungen an, sondern nat�rlich gleich eine Jahresanmeldung (abgerechnet wird nach qm, Anzahl Tage mit Musiknutzung etc).

Selbstgebrannte CD und MP3 stellen eine Vervielf�ltigung da, wird pauschal mit +30% auf die GEMA-Geb�hren berechnet.


Hei�t das dann letztendlich, dass die in einem solchen Club auflegenden DJs spielen k�nnen, was Sie wollen, woher auch immer es kommt, wenn die Gema Geb�hren bereits pauschal vom Veranstalter bezahlt wurden?

quote:
Originally posted by NetX
Wer haftet im "Schadensfall"?
Erstmal nat�rlich der GEMA-Vertragspartner, also der Veranstalter.
Und falls Kollege DJ nicht-GEMA-konforme Sachen auflegt...


Was meinst du denn dann noch mit nicht-GEMA-konform?


Posted by Terrence Parker on Aug-08-2006 12:45:

http://www.gema.de/media/de/ad_kundengr/gema_infoblatt_dj.pdf



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