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-- Unglaublich!!! Jetzt zahlen DJ's !!! - In der Schweiz
Unglaublich!!! Jetzt zahlen DJ's !!! - In der Schweiz
Gut es betrifft jetzt nicht direkt uns, aber ist schon heftig wie ich finde. Noch dazu, dass es mittlerweile fast Standard ist MP3's in Onlineshops zu kaufen. Traurig sowas 
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Unglaublich!!! Jetzt zahlen DJ's !!! 12.02.2007 - 19:01 von dirkwoehler Tages-Anzeiger der Schweiz vom 12.02.2007 Jetzt zahlen DJs, dann Restaurants Die Musikindustrie verlangt bis zu 5000 Franken pro Jahr (3082.04 Euro*)von DJs, die Lieder f�r ihre Auftritte auf eine Festplatte laden. Von Eric Baumann Als Schrecken der Nutzer von Downloadb�rsen hat sich Ifpi Schweiz, Branchenverband der Musikindustrie, bereits einen Namen gemacht. Nun hat sie neue Opfer ausgemacht: die DJs. Ihnen droht sie mit happigen Schadenersatzforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen. Dabei geht es nicht etwa um das �ffentliche Abspielen fremder Lieder - daf�r kassiert bereits die Urheberrechtsverwalterin Suisa. Betroffen von der Ifpi-Steuer sind unerwartete Bereiche: Zahlen sollen DJs, wenn sie vor einem Auftritt Lieder auf den Computer laden oder auf einer CD zusammenstellen, um so f�r ihr Set weniger Platten mitschleppen zu m�ssen. Zahlen sollen sie auch, wenn sie eine CD mit ihren Lieblingstracks mischen, um Klubbetreiber von ihrem Repertoire zu �berzeugen, oder wenn sie einige H�rproben daraus ins Netz stellen. In allen diesen F�llen geht es nur um das Kopieren von Songs. �Labels m�ssen f�r solche Kopiervorg�nge entsch�digt werden�, findet Beat H�gger von Ifpi Schweiz. DJs, die sich �rger ersparen wollen, m�ssen k�nftig aufs Kopieren verzichten oder zahlen. Denn die Tarife sind happig: Best-of-Zusammenstellungen f�r Auftritte oder zur Promotion kosten je 2000 Franken pro Jahr (1232.82 Euro*). Wer weniger als zw�lfmal j�hrlich auftritt, muss �nur� 500 Franken (308.204 Euro*)hinbl�ttern. Wer Soundm�sterchen ins Internet stellt, bezahlt pauschal 500 Franken (308.204 Euro*). Alles zusammen ergibt, inklusive 7,6 Prozent Mehrwertsteuer, exakt 4842 Franken (2984.65 Euro*). Post f�r 200 DJs Letzte Woche haben rund 200 einheimische DJs einen pers�nlich adressierten Warnbrief der Ifpi erhalten. Im Couvert dabei war auch gleich ein Vertrag, um die entsprechenden Rechte abzugelten. �Wir haben die Adressen in DJ-Datenbanken gefunden�, sagt H�gger. Wer bis 19. Februar unterschreibt, erh�lt �gratis� die Rechte f�r das vergangene Jahr dazu. Wer den Vertrag bricht, bezahlt mindestens 5000 Franken (3082.04 Euro*) Busse. �Ich bin ganz sch�n erschrocken, als ich diesen Brief erhalten habe�, sagt der Z�rcher House-DJ Dani Koenig. Dass ihn die Sache gar nicht betrifft, merkte er erst nach einem einst�ndigen Telefongespr�ch mit einem Mitarbeiter der Ifpi. �Der Gespr�chspartner hatte keine Ahnung, mit welchen Mitteln ein DJ arbeitet und wo er seine Songs bezieht.� Styro2000, Z�rcher Elektro-DJ, glaubte an einen schlechten Scherz: �Offenbar ist die Plattenindustrie am Zusammenklappen. Das Vorgehen ist total daneben.� Daniel Ott, Betreiber des Aufnahmestudios Pl�rrr in Schaffhausen, schreibt in einem offenen Brief von einem �Kriegszug gegen Schweizer DJs�: �Bei der Auszahlung werden garantiert die Falschen unterst�tzt.� Schliesslich r�hrten DJs die Werbetrommel f�r Tontr�gerproduzenten. Laut Ifpi-Mitarbeiter H�gger fliessen Einnahmen aus den Vertr�gen mit DJs nicht direkt an Musiker, sondern an die Ifpi-Mitglieder, an Musikkonzerne wie Universal, Warner, Sony BMG und EMI. Verteilt wird nach Anzahl verkaufter Alben. Vergangenes Jahr h�tten also die Labels von Interpreten wie den Red Hot Chili Peppers und Robbie Williams am meisten profitiert. Das bem�ngeln selbst Schweizer DJs, die mit ihren eigenen Produktionen �fters in der einheimischen Hitparade auftauchen. DJ Tatana etwa: �Die meisten der betroffenen DJs spielen Musik von internationalen Dance Labels, die in der Schweiz wenig verkaufen und deshalb bei der Verteilung nicht ber�cksichtigt werden.� Robert Meyer alias Minus 8 findet, die Ifpi m�sste unterscheiden zwischen Liedern, die vor dem Kopieren gekauft worden sind, und solchen, die ohne Bezahlung im Internet heruntergeladen wurden. Ifpi-Vertreter H�gger geht sogar davon aus, dass solche DJs von dieser Aktion profitieren: �Sie betrifft nicht Leute mit ausschliesslich eigener Musik, sondern DJs, die beispielsweise Gloria Gaynors �I Will Survive� auflegen.� Er best�tigt, dass Ifpi neue Einnahmequellen erschliessen will. Nach den Plattenlegern m�ssen sich weitere Zielgruppen auf einen Brief des Musikindustrieverbands gefasst machen. �Es gibt heute beispielsweise viele Restaurants, die ab einem iPod oder einem Computer Musik spielen.� Solche Berieselung setze, so H�gger, einen �berspielvorgang voraus: �Auch in diesem Fall ist das Kopierrecht tangiert.� *Wechselkurs vom 12.02.2007 ---------------------------------------------- Anmerkung vom BVD e.V. am 13.02.2007 um 10.45 Uhr: Wir als Berufsverband Discjockey e.V. werden uns f�r alle DJ's hier in Deutschland einsetzen, dass es hier nicht soweit kommt. Und hoffentlich wird jedem klar, das man als einzelner hier nichts mehr erreichen kann. Sp�testens jetzt sind wir nur gemeinsam stark. Also unterst�tzt uns dabei. Es geht um Euer Geld! |
Aber ich hoffe doch mal da ich aus D komme werd ich dann im M�rz in Z�rich keine Probleme deshalb bekommen??
Der 12.2. in der Schweiz ist nicht wie der 1.April in Deutschland, oder? Das facht die Diskusion Kunden gegen MI wieder an.
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| Originally posted by Kaynitus Der 12.2. in der Schweiz ist nicht wie der 1.April in Deutschland, oder? |
Guten Morgen...
Das ist in D-Land schon l�ngst Tatsache... allerdings nicht mit absoluten Zahlen sondern Prozents�tzen.
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Muss ein DJ Lizenzzahlungen an die GEMA entrichten? Prinzipiell ist immer der Veranstalter - also z.B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung - verantwortlich f�r die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Ist der DJ aber selbst Veranstalter, muss er sich um den Rechteerwerb k�mmern. Die Anmeldung erfolgt �ber die zust�ndige GEMA-Bezirksdirektion Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und �ffentlich einsetzen? Kopien von CDs sind f�r den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien oder selbst zusammengestellte Sampler �ffentlich aufgef�hrt, z.B. in einer Diskothek, muss das Vervielf�ltigungsrecht der CD vom Veranstalter zus�tzlich zum Wiedergaberecht erworben werden. In diesen F�llen erh�ht sich der Tarif f�r die Wiedergabe um 30 Prozent. Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen? Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tontr�ger. Das Speichern stellt eine Vervielf�ltigung dar und ist nur f�r die private Nutzung erlaubt. F�r die �ffentliche Wiedergabe muss die Lizenz f�r die Vervielf�ltigung zus�tzlich erworben werden. |
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| Originally posted by halo Quelle: GEMA |
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| Originally posted by solidslide Hier gehts allerdings nicht um die GEMA (resp. SUISA in der Schweiz), sondern um die IFPI |
aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz:
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� 1. Erlaubnispflicht. (1) Wer Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte oder Verg�tungsanspr�che, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1273)1) ergeben, f�r Rechnung mehrerer Urheber oder Inhaber verwandter Schutzrechte zur gemeinsamen Auswertung wahrnimmt, bedarf dazu der Erlaubnis, gleichviel, ob die Wahrnehmung in eigenem oder fremdem Namen erfolgt. ... (3) Wer ohne die nach Absatz 1 erforderliche Erlaubnis t�tig wird, kann die ihm zur Wahrnehmung anvertrauten Rechte oder Anspr�che nicht geltend machen. Ihm steht das Antragsrecht nach � 109 des Urheberrechtsgesetzes nicht zu. |
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� 13 b. Vermutung der Sachbefugnis; Au�enseiter bei Kabelweitersendung. ... (2) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Verg�tungsanspruch nach �� 27, 54 Abs. 1, � 54 a Abs. 1 oder 2, � 77 Abs. 2, � 85 Abs. 4 oder � 94 Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird vermutet, da� sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt. Sind mehr als eine Verwertungsgesellschaft zur Geltendmachung des Anspruchs berechtigt, so gilt die Vermutung nur, wenn der Anspruch von allen berechtigten Verwertungsgesellschaften gemeinsam geltend gemacht wird. Soweit die Verwertungsgesellschaft Zahlungen auch 152 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz f�r die Berechtigten erh�lt, deren Rechte sie nicht wahrnimmt, hat sie den zur Zahlung Verpflichteten von den Verg�tungsanspr�chen dieser Berechtigten freizustellen. |
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| Originally posted by halo ..ist also eine Sache zwischen GEMA und IFPI |
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| Originally posted by solidslide Ich spreche von der Schweizer Story. Damit hat weder GEMA noch SUISA was zu tun. |
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| Originally posted by yoko Aber ich hoffe doch mal da ich aus D komme werd ich dann im M�rz in Z�rich keine Probleme deshalb bekommen?? |
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| Originally posted by Keldana mit ziemlicher Sicherheit .... solange Du auf Schweizer Terretorium drehst ... |
ich denke, das h�ngt aber auch damit zusammen von wo man das ganze bezieht... ich glaube kaum, dass man f�r mp3's die als promo direkt vom label oder producer an den dj weitergegeben werden zahlen muss.
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| Originally posted by smoking-joe ich denke, das h�ngt aber auch damit zusammen von wo man das ganze bezieht... ich glaube kaum, dass man f�r mp3's die als promo direkt vom label oder producer an den dj weitergegeben werden zahlen muss. |
naja es gibt doch mit sicherheit m�glichkeiten zu beweisen, dass man bei den entsprechenden labels oder produzenten im promo pool ist...
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| Originally posted by smoking-joe naja es gibt doch mit sicherheit m�glichkeiten zu beweisen, dass man bei den entsprechenden labels oder produzenten im promo pool ist... |
naja, ich bin ja nicht da um solche regelungen zu treffen da ich eh nur von vinyl spiele ist es mir eigentlich auch egal, aber ich denke dj's die mp3's spielen k�nnen irgendwie nachweisen wo sie ihre musik beziehen.
abgesehen davon k�nnen wir es eh nicht beeinflussen!
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| Originally posted by halo ... dass sie f�r's Auflegen mit MP3's die 30% GEMA Mehrkosten selber tragen oder halt doch lieber nur mit Original-Platten anreisen d�rfen. |
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