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-- A state of trance - wo legal runterladen?


Posted by Hoirkman on Jul-15-2009 07:06:

A state of trance - wo legal runterladen?

Kann man sich die Folgen irgendwo legal saugen?


Posted by Cosmique on Jul-15-2009 07:58:

nein denn radiomittschnitte ins internet zu stellen ist illegal.

quote:
Wer Sendungen aus dem Internetradio aufnimmt, verst��t nach der aktuellen Rechtslage nicht gegen bestehende Gesetze. Nach dem neuen Urheberecht ist das Aufnehmen bzw. Speichern von Audio- und Videodaten - und dazu z�hlen eben auch Aufnahmen aus dem Internetradio bzw. Webradio - nur dann verboten, wenn man dabei einen Kopierschutz umgeht. Und genau diesen Kopierschutz gibt es f�r "Sendungen" im Webradio nicht. Noch nicht! Solcherma�en aufgenommene Songs darf man auch digital vervielf�ltigen und archivieren, zum Beispiel auf einem MP3-Player oder auf CD-Brenner, sofern dies f�r den Eigenbedarf geschieht. Ob im Rahmen des im Zweifel sehr eng zu fassenden Begriffes des Eigenbedarfs weitere Kopien angefertigt werden d�rfen, ist bisher rechtlich nicht eindeutig gekl�rt. Zumindest gibt es dazu keine neuere Rechtsprechung. In einem fr�hreren Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1978, 474, 476) wurden 7 Kopien noch f�r rechtm��ig erkl�rt, die allerdings nur an die engsten Familienmitglieder und engsten Freunde unentgeltlich weitergegeben werden d�rfen. Es ist allerdings fraglich, ob die damalige Rechtsauffassung angesichts der mittlerweile stark ver�nderten Technologien noch Bestand haben w�rde. Sicher ist jedenfalls: Das Verkaufen solcher CDs oder das Anbieten dieser Lieder bei P2P-Tauschb�rsen verst��t unzweifelhaft gegen das Urheberrecht und ist somit illegal.

Quelle: hifi-regler


Posted by DJSoulstone on Jul-15-2009 09:10:

Wirklich legal ginge das nur, wenn Armin die Aufnahmen selbst online stellen oder jemanden damit bauftragen w�rde, was er allerdings (meines Wissens) bisher nicht tut. Mich w�rde wirklich mal interessieren, wie "die Gro�en" zu dem Thema stehen.

Wenn man allerdings bedenkt, dass viele bekannte DJs Podcasts anbieten oder auf andere Weise ihre Sets verf�gbar machen, scheint der generelle Konsens zu sein: Verbreitet meine Werke! (bis auf die, die man k�uflich erwerben kann )

Ich halte es so: Solange DJs sich nicht �ffentlich gegen die Verbreitung ihrer Mixe (die man man nicht kaufen kann!) �ber Downloads aussprechen, z�gere ich nicht diese herunterzuladen.


Posted by Cosmique on Jul-15-2009 09:12:

es gibt ja auch nen ASOT Podcast - aber der geht nur 15-20 min


Posted by DJSoulstone on Jul-15-2009 09:24:

Da kann man ja eigentlich nicht mal mehr von 'nem Set sprechen. Sind ja nur ca 4 St�cke, wenn es hoch kommt...


Posted by halo on Jul-15-2009 09:34:

Das generelle ungerichtete Anbieten in Tauschb�rsen ist illegal. Wo sich aus meiner Sicht Fragen auftun ist die Verbreitung �ber dezidierte Foren. Denn eine Kopie anzufertigen ist weithin legal. Ebenfalls legal war es (und ich glaube, das ist es immernoch) jemanden mit dem Kopieren zu beauftragen. Daher auch die etwas krumme Rechtssprechung, dass das Anbieten zwar illegal, das Saugen aber zun�chst solange legal ist, bis nachgewiesen werden kann, dass du nicht Besitzer einer Lizenz(Originaltontr�ger) bist.

Daher vermute ich, dass ein Forum, in dem ein einzelner einen Mitschnitt anfertigt und von anderen Formenmitgliedern dazu "beauftragt" wurde, legal sein m�sste. Auch f�r den Anbieter des Mitschnitts, sofern er das nicht gewerblich betreibt.


Posted by Cosmique on Jul-15-2009 10:02:

Halo, es geht hierbei aber um eine �ffentliche Radioauff�hrung ....

und eben das Anbieten einer mitgeschnittenen �ffentlichen Radiosendung ist illegal - siehe Passus weiter oben.


Posted by DJSoulstone on Jul-15-2009 11:58:

So genau steht das in deinem Passus aber nicht. Da ist die Rede von "Songs" und "Liedern", aber nicht von "Sendungen"!

Erstere sind zweifellos urheberrechtlich gesch�tzt, sowie k�uflich erweblich. Wenn man also anstelle des Kaufs diese St�cke herunterl�d, entsteht dem Produzenten ein Einnahmeausfall.

Letztere aber m�gen als kreatives Werk auch gesch�tzt sein, allerdings kann man sie f�r gew�hnlich nicht kaufen. Der Download beschert also auch niemandem einen Einnahmeausfall.
Das macht ihn zwar noch nicht legal, aber da niemandem geschadet, sondern h�ufig eher geholfen wird, bleib ich da gelassen.


Posted by halo on Jul-15-2009 20:01:

Tats�chlich besagt der zitierte Artikel dass Lieder in P2P B�rsen anzubieten illegal ist. Das wiederspricht in beiden F�llen nicht meiner Vermutung, dass das Anbieten von kompletten Sets/Sendungen in speziellen Foren legal sein k�nnte. Denn erstens kann ein Set oder eine Sendung in ihrer Geschlossenheit als eigenst�ndiges k�nstlerisches Werk betrachtet werden, dessen Mitschnitt erlaubt ist. Und zweitens k�nnte (und hier ist mir der Konjunktiv wichtig) das Breitstellen f�r einen geschlossenen Kreis als implziter Auftragsmittschnitt gewertet werden.
So w�rde ich annehmen, dass die Mitglieder eines ASOT-Forums, die sich �ber dieses Forum einen ASOT-Mitschnitt saugen, dem Mitschneider durch ihre Mitgliedschaft im Forum implizit den Auftrag erteilt haben, einen Radiomitschnitt anzufertigen. Folgt der Richter der impliziten Auftragserteilung, w�re das einstellen ins Forum legal. P2P-B�rsen besitzen diese spezielle Interessenausrichtung nicht, wodurch auch die implizite Auftragserteilung schwer haltbar ist.


Posted by pillGrim on Jul-22-2009 07:50:

quote:
Originally posted by DJSoulstone
Wirklich legal ginge das nur, wenn Armin die Aufnahmen selbst online stellen oder jemanden damit bauftragen w�rde, was er allerdings (meines Wissens) bisher nicht tut.


Nur weil eine beliebige Anzahl von Tracks in einem Mix mehr oder weniger k�nstlerisch miteinander vermischt werden, erlischt damit ja nicht der Anspruch der Rechteinhaber der einzelnen Tracks. Sprich auch ein Armin kann seine ASOT-Sendung nur dann selbst legal zum Download anbieten, wenn er davor die Rechte aller (!) Tracks gekl�rt (und ggf. daf�r bezahlt) hat, genauso wie es mit Bezahl-Mixen auf CD oder Beatport & Co. oder den "kostenlosen" Raveline-Mixen gemacht wird.

Generell ist es deshalb meiner (!) Meinung nach eigentlich auch unerheblich ob einzelne Tracks oder eben ein Mix zum Download angeboten werden, bei Mixen ist es am Ende lediglich schwieriger Rechteanspr�che nachzuvollziehen bzw. dem in Netz nachzugehen, weswegen da vermutlich meist beide Augen zugedr�ckt werden.


Posted by Tom Paris on Jul-22-2009 08:13:

quote:
Originally posted by pillGrim
Nur weil eine beliebige Anzahl von Tracks in einem Mix mehr oder weniger k�nstlerisch miteinander vermischt werden, erlischt damit ja nicht der Anspruch der Rechteinhaber der einzelnen Tracks. Sprich auch ein Armin kann seine ASOT-Sendung nur dann selbst legal zum Download anbieten, wenn er davor die Rechte aller (!) Tracks gekl�rt (und ggf. daf�r bezahlt) hat, genauso wie es mit Bezahl-Mixen auf CD oder Beatport & Co. oder den "kostenlosen" Raveline-Mixen gemacht wird.

Ich bezweifle dass ein Typ wie Dave Dresden sich stunden- und tagelang damit beschäftigt, nen Song oder n Sample zu clearen, bevor er seinen monatlichen Mix ins Netz stellt.
Das macht man bei einzelnen Samples.

Sofern da eine Gewinnabsicht dahinter steckt ist das natürlich was anderes, und das ist ja bei Beatport und Konsorten und Raveline der Fall...

Ich denke Armin machts nicht, weil ers nicht braucht. Wozu sollte er noch Traffic-Kosten und Leute bezahlen, nur um damit seine Mixe parallel zu den eh schon vorhandenen anzubieten...


Posted by DJSoulstone on Jul-22-2009 10:22:

Traffic Kosten sind sicherlich kein Grund im Zeitalter von Torrent und 1-Click-Hostern...

Die Bezeichnung "DJ" sagt eigentlich schon alles. Diejenigen, die sich als solche verstehen, kaufen St�cke, um daraus etwas neues (einen Mix) zu kreieren. Das ist vergleichbar mit Produzenten, die urheberrechtlich gesch�tzte Samples kaufen, um daraus neue St�cke zu machen.

Wenn man jetzt das kostenfreie Anbieten von kostenpflichtigen St�cken anderer und das Anbieten von kostenfreien eigenen Mixen auf dieselbe Stufe stellt, sind alle DJs automatisch "Piraten".

Wie auch immer. Solange Produzenten und/oder DJs sich nicht eindeutig �ffentlich gegen die kostenfreie Verbreitung von nicht erwerbbaren Mixen aussprechen, gibt es f�r keinerlei Grund meine Downloads einzuschr�nken.



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