|
tja, das ist eindeutig ein Nachteil dieser Großdruckereien via Web - mögen die Preise auch noch so verlockend sein ...
Das ist nur noch reine Massenabfertigung und meistens wird da auch nicht großartig irgendetwas geprüft - Format stimmt - ab in die Maschine, das wars.
Die meisten bieten ja nich nicht einmal Proofs an. Also für Flyer, Visitenkarte und Poster bestimmt gut geeignet, aber sobald es an Dinge geht, wo gefalzt, geklebt oder gebunden wird wäre ich sehr vorsichtig und würde definitiv keinen Service ohne Proof in Anspruch nehmen, wie man an deinem Beispiel sieht. Die sind nicht großartig auf Kundenbindung aus, wie es bei kleinen, lokalen Druckereien der Fall ist und dementsprechend ist meistens auch ihr Service/Kulanz ausgerichtet.
Naja hier mal Ihr AGB Auszug:
| quote: | Beanstandungen
Der Besteller ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware geltend gemacht und genauestens spezifiziert werden. Mündliche oder fernmündliche Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fälle von dem Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten. Bei begründeter Mängelrüge und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften können wir nach unserer Wahl und unter Ausschluß anderer Ansprüche Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung leisten, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Gleiches gilt für den Fall einer begründeten Mängelrüge hinsichtlich der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an de Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder eine weitere Verarbeitung zum Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Wenn ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Grundsätzlich wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen, insbesondere geringe Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen mehrteiliger Plakate, geringfügige Unterschiede zwischen Andrucken und dem Auflagendruck. Sind wir verpflichtet, für die Herstellung des vertragsgemäßen Werkes, Fremderzeugnisse einzusetzen, beschränkt sich unsere Haftung im Hinblick auf die Fremdleistungen auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses oder der Fremdleistung zustehen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflagen können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. |
___________________
Cause music is bigger than words
and wider than pictures. // Mogwai.
|