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Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
Hallo,
ich hoffe mir kann hierzu mal jemand eine paar Auskünfte geben. Natürlich frage ich das ganze "für einen Freund".
Wenn man rein digital auflegt, sprich mit einem Notebook und etlichen MP3s auf einer öffentlichen Party in einem Club und sagen wir mal nicht alle der MP3 Dateien auf der Festplatte legal erworben hat, hätte ich mal folgende Fragen:
- Wer haftet, falls die Gema oder eine andere Organisation, auf dieser Party irgendeine Art von Überprüfung auf den rechtmäßigen Erwerb der digitalen Musikstücke überprüft? Der DJ, der Veranstalter, Organisator, ...?
- Dürfen die das überprüfen?
- Was wären die möglichen (maximalen) Konsequenzen?
- Wie verhält es sich mit (EDM-)Musikstücken, die teilweise eh kaum erworben werden können, sprich Whitelables, Bootlegs, Set-Rips, etc. Denn die meisten "unserer" Musikstücke stehen ja eher weniger im kommerziellen Interesse der großen Musikkonzerne. Macht das einen Unterschied?
Ich habe ja schon selber vom Beschlagnahmen des Equipments und anderen Strafen gehört, vielleicht wird es aber auch ganz anders gehandhabt?
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Lichtermeer... Farbenrausch... Spiegelglanz... Schall und Rauch...
Allein mit mir im Rythmusraum vergeht die Zeit ganz wie im Traum.
Hier geht die Sonne immer auf und ich tanz' einfach weiter.
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