|
| quote: | Originally posted by NetX
GEMA-Gebühren zahlt nicht der DJ, sondern der Veranstalter.
In der Regel meldet ein regelmäßig stattfindender Club nicht Einzelveranstaltungen an, sondern natürlich gleich eine Jahresanmeldung (abgerechnet wird nach qm, Anzahl Tage mit Musiknutzung etc).
Selbstgebrannte CD und MP3 stellen eine Vervielfältigung da, wird pauschal mit +30% auf die GEMA-Gebühren berechnet.
|
Heißt das dann letztendlich, dass die in einem solchen Club auflegenden DJs spielen können, was Sie wollen, woher auch immer es kommt, wenn die Gema Gebühren bereits pauschal vom Veranstalter bezahlt wurden?
| quote: | Originally posted by NetX
Wer haftet im "Schadensfall"?
Erstmal natürlich der GEMA-Vertragspartner, also der Veranstalter.
Und falls Kollege DJ nicht-GEMA-konforme Sachen auflegt... |
Was meinst du denn dann noch mit nicht-GEMA-konform?
___________________
Lichtermeer... Farbenrausch... Spiegelglanz... Schall und Rauch...
Allein mit mir im Rythmusraum vergeht die Zeit ganz wie im Traum.
Hier geht die Sonne immer auf und ich tanz' einfach weiter.
|