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Hey Folks,
zum Anschluss war heute die Verhandlung.
- 1,3 Promille
- 120 kmh in der 50er Zone(Stadt)
- Ampel mehrere Sekunden bereits auf rot
- ungebremmst
- nicht angeschnallt
- Badelatschen als festes Schuhwerk
Das Urteil:
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juli 2010 im Stadtteil Neustadt mit einem Alkoholwert von 1,3 Promille und 120 Kilometern pro Stunde mit seinem Auto an einer Kreuzung eine rote Ampel missachtete und ungebremst in einen Sportwagen raste. Bei dem Unfall kam der Beifahrer, der österreichische Schlagersänger, ums Leben. Der Fahrer des Sportwagens wurde schwer verletzt.
Vor Gericht sagte der Angeklagte, er könne sich an das gesamte Tatgeschehen nicht mehr erinnern. Am Abend vor dem Unfall habe er eine Gartenparty geschmissen, Freunde und Verwandte eingeladen. Er habe etwas getrunken, sich dann zu seinen Gästen gesetzt - an mehr erinnert er sich angeblich nicht. Am nächsten Morgen sei er im Krankenhaus aufgewacht und erfuhr, dass er einen Verkehrsunfall verursacht haben soll, bei dem ein Mensch ums Leben kam. "Wenn ich das alles irgendwie rückgängig machen könnte", sagte 27-Jährige unter Tränen. "Es tut mit wirklich von Herzen leid." Dazu trommelte er mit den Fäusten auf den Tisch, schaute immer wieder zu den Angehörigen und seiner Verlobten in den Zuschauerraum.
"Selbst die Höchststrafe hätte in keinem Verhältnis gestanden"
"Das Original aus dem Bierkönig" auf Mallorca war kurz vor dem Unfall noch auf der Aftershow-Party des Hamburger Schlager-Moves auf der Reeperbahn aufgetreten. Auf dem Rückweg zum Hotel kam es zu der folgenschweren Kollision. Der 37-Jährige erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen. Entsetzt und tief getroffen zeigte sich seine Fangemeinde kurz darauf auf der Homepage: "Wir werden dich nie vergessen." Sein Fahrer, dem vom Gericht ein Schmerzensgeld über 5000 Euro zugesprochen wurde, sagte nach der Verkündung: "Man muss das Urteil so hinnehmen, aber selbst die Höchststrafe hätte in keinem Verhältnis gestanden."
"Was da wirklich vor sich gegangen ist, bleibt wohl im Dunkeln", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Das Gericht schloss sich mit dem Urteil seiner Forderung an. Die Bewährungszeit ist auf drei Jahre ausgelegt, für zwei Jahre muss der Angeklagte seinen Führerschein abgeben.
Ich werde zu dem Urteil nichts mehr sagen, ausser, was muss noch alles passieren, damit ein Zeichen gesetzt wird?

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