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| quote: | Originally posted by halo
Tatsächlich wäre es noch nicht einmal ein besonderer Aufwand, eine unzensierte Version zu vermarkten, denn jedes ungeprüfte Spiel fällt automatisch erstmal in die Kategorie FSK18. Wenn es als solches gekennzeichnet wird ("nicht freigegeben"), dann darf es nur an Erwachsene verkauft werden. Ein freizugebendes Spiel muss also erst geprüft und freigegeben werden, während die Erwachsenen-Version direkt in die Läden wandern darf... offensichlich wird die Nachfrage nach der unzensierten Variante aber so gering eingeschätzt, dass sich noch nicht mal das für den Publisher lohnt. |
Das Problem ist hierbei, dass Du viel zu sehr in bestehenden Strukturen denkst .... es lohnt sich für den Publisher NUR DESHALB NICHT, eine Erwachsenen Version anzubieten, weil das Jugendschutzsystem gebietet, dass eine indizierte Version nur in einem seperaten "ab 18 Bereich" verkauft werden darf.
Und ein Spiel einfach gar nicht prüfen lassen, macht ebenfalls keinen Sinn (für den Publisher) ... denn er geht AUFGRUND BESTEHENDER REGULARIEN das Risiko ein, dass ein Spiel auf dem Index landet und dann darf er keine Werbung mehr dafür machen etc. !!!
Sprich .... wären die Regularien hier in Deutschland nicht so überkandidelt, dann würde ein Publisher durchaus auch eine Erwachsenen Version anbieten. Aber die deutschen Gesetze ersticken eine solche Idee ja schon im Keim.
Das gilt jetzt für den Bereich Killerspiele ... wie sich das mit Blizzard und Starcraft entwickelt, wird man erst sehen müssen.
| quote: | Originally posted by halo
Es ist aus historischen Gründen nun einmal verboten, das Hakenkreuz in Deutschland zu verwenden. Wenn du dir Gras aus Holland schicken lässt, ist es auch futsch, wenn es vom Zoll gefunden wird...
...und nein: Der Kampf gegen okkulte Nazi-Zombies fällt ziemlich sicher nicht unter §86 Abs.3 StGB. |
Im Fernsehen sehe ich auf den dritten Programmen oft genug Hakenkreuze ... aber ich kann doch nicht hingehen und im Film eine historisch echte Flagge zeigen, die ich mir privat aber nicht in mein Fenster hängen darf.
Oder eben die Geschichte mit der Beschlagnahme .... ich darf ein solches Spiel besitzen und unter normalen Umständen darf es mir niemand weg nehmen.
Lasse ich es mir aber schicken, dann darf es der Zoll doch weg nehmen. Und ich darf es zwar haben, und ein Kumpel von mir darf es auch haben ... aber an diesen Kumpel, der es auch haben darf, darf ich es aber nicht verkaufen. Gehts noch ???
Ein Shop in England (amazon.co.uk) bekommt keinen Ärger, wenn er mir ein solches Spiel schickt ... einen deutschen Händler, der so ein Spiel schickt macht man sofort dicht ... Hallo ??? Jemand zu Hause ???
| quote: | Originally posted by halo
Was ist dass denn bitte für ein dummer Hinweis?
Bei der GPL handelt es sich um einen Lizenzvertrag, somit grundsätzlich erstmal eine Ansammlung von Pflichten und Rechten für die Benutzung eines Gutes. Nur weil das Wort "Frei" drin vorkommt, hat das noch nichts mit Freiheit zu tun. Denn als Entwickler ist die Verpflichtung zu Veröffentlichung des Codes keine Freiheit, sondern eine Einschränkung dieser. |
Wie gesagt ... ein Musterbeispiel, wie es Freiheit geben kann (für den Code) und doch einen Zwang (für manch einen Entwickler).
Erm ... den Text mal durchgelesen ???
Überprüfung und Kontrolle von Druckwerken, Hörfunk-, Fernseh-, Film-, Tonträger- und Videoproduktionen auf ihre politische, gesetzliche, sittliche und religiöse Konformität
Ja ... AUCH Politik ... aber nicht nur ...
und noch etwas ... Du hast die ganze Zeit von "Jugendschutz = keine Zensur geschrieben":
| quote: | Originally posted by Duden Recht
In Deutschland ist die Zensurfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 GG ("Eine Zensur findet nicht statt") im Sinne eines Verbots der Vorzensur festgelegt (Meinungsfreiheit). Beschränkungen (Verbot von Gewalt verherrlichenden, Gewalt verharmlosenden, Personen verunglimpfenden oder pornografischen Darstellungen) sind u. a. durch die Tätigkeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, für den Bereich des privaten Rundfunks durch die Landesmedienanstalten, die zur Ausübung der Kontrollfunktion 1988 eine Gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) gegründet haben, möglich. |
Die Zensurfreiheit wird beschränkt ... sprich es wird "erlaubt" zensiert ... ist also demnach natürlich Zensur !!! 
Vielen vielen Dank !!! Ich weiß es zu schätzen, dass Du mir Munition für meine Geschütze lieferst ... auch wenn das nicht beabsichtigt war.
| quote: | Originally posted by halo
Grundsätzlich siehst du das genau so richtig. Aber: Mal abgesehen davon, dass es bei ausreichend großer Resonanz in der Bevölkerung mindestens einen Verlag geben wird, der sich aus wirtschaflichem Interesse genau dieser Kundengruppe widmen wird, gibt es den öffentlichen Rundfunk, der sich aufgrund des Rundfunkstaatsvertrages zu neutraler Berichterstattung verpflichtet hat. Nun kann man drüber streiten, ob und wie gut die ÖfRe diesen Auftrag erfüllen, an o.g. Absprachen dürften sie aufgrund dessen jedoch nicht teilnehmen, dann genau das wäre die grundgesetzlich gemeinte Zensur. |
Also eigentlich würden die Verlage sich der Zensur schuldig machen ... aber so lange es einen Verlag gibt, der nicht mitmacht, ist es doch keine ???
Sorry ... aber da könnte man auch argumentieren, dass zwar China die Medien zensiert, aber da ja wie schon mal angedeutet auch Menschen aus China in den Urlaub reisen, wird damit die Zensur faktisch aufgehoben ... denn Zensur wäre es ja laut Deinen Aussagen nur dann, wenn es keine Möglichkeit gäbe, sich "unzensiert" zu informieren. Und dass Millionen von Chinesen es sich nicht leisten können, ins Ausland zu fliegen stört nach Deinen Aussagen auch nicht ... denn im Zoo ist es ja auch keine Zensur, man hätte ja rein theoretisch die Möglichkeit ...
Last edited by Keldana on Sep-23-2009 at 11:48
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