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| quote: | Originally posted by Keldana
... es lohnt sich f�r den Publisher NUR DESHALB NICHT, eine Erwachsenen Version anzubieten, weil das Jugendschutzsystem gebietet, dass eine indizierte Version nur in einem seperaten "ab 18 Bereich" verkauft werden darf.
Und ein Spiel einfach gar nicht pr�fen lassen, macht ebenfalls keinen Sinn (f�r den Publisher) ... denn er geht AUFGRUND BESTEHENDER REGULARIEN das Risiko ein, dass ein Spiel auf dem Index landet und dann darf er keine Werbung mehr daf�r machen etc. !!!
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Nen Aufkleber "keine FSK Freigabe" draufkleben kostet nix! An dieser Stelle ist der Jugendschutz dann auch schon abgehakt, denn diese Kennzeichnung verbietet den Verkauf an Menschen unter 18. Eine Indizierung droht JEDER Information, die die Indizierungskriterien erfüllt, also strafrechtlich(!) relevant ist. Wird ein indizierbares Werk vorher freiwillig zur Prüfung gegeben, darf es niemals in Deutschland veröffentlicht werden. FSK und Index sind zwei völlig verschiedene Dinge!
Wenn du ein Problem mit dem deutschen Strafrecht hast, bitte ich dich auch das von der Zensurdebatte zu trennen.
| quote: | Originally posted by Keldana
Im Fernsehen sehe ich auf den dritten Programmen oft genug Hakenkreuze ... aber ich kann doch nicht hingehen und im Film eine historisch echte Flagge zeigen, die ich mir privat aber nicht in mein Fenster h�ngen darf.
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§86/§86a erklären doch ziemlich genau, was erlaubt ist und was nicht. Es geht um den Zweck der Darstellung verfassungsfeindlicher Symbole. Wenn die Darstellung dazu dient, historische Gegebenheiten zu erklären, dann ist das einfach mal sinnvoll, es zuzulassen. Wenn sich jemand die Flagge kommentarlos ins Fenster hängt, wirst auch du erstmal davon ausgehen, dass er sich mit dem Symbol identifiziert. Ergo ist die Flagge im Fenster verboten. Wo ist da dein Problem?
| quote: | Originally posted by Keldana
Oder eben die Geschichte mit der Beschlagnahme .... ich darf ein solches Spiel besitzen und unter normalen Umst�nden darf es mir niemand weg nehmen.
[...]Hallo ??? Jemand zu Hause ???
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Wenn eine Beschlagnahme angeordnet ist, dann ist auch der Besitz verboten. Nur hast du in Deutschland ein Recht auf Privatsphäre, so dass bei einer neuen Anordnung nicht jeder Haushalt durchsucht wird. Und wo kein Kläger, da kein Richter.
Kontrollmöglichkeiten hat aber der Staat bei der öffentlichen Weitergabe (Verkauf) und bei der Einfuhr. Genau da greift der Zoll dann auch zu.
Logischerweise kann ein Brite nicht nach deutschem Recht verknackt werden. Deutsches Recht greift erst auf deutschem Boden. Völlig abwegiger Gedanke, oder?
Hallo?? Jemand zu Hause??
| quote: | Originally posted by Keldana
Wie gesagt ... ein Musterbeispiel, wie es Freiheit geben kann (f�r den Code) und doch einen Zwang (f�r manch einen Entwickler).
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Völlig falsche Interpretation! Die zwangsweise Veröffentlichung von Quellcodes trägt in keinem Fall zur Befreiung von irgendwem oder irgendetwas bei. Sie dient genauso dem Schutz des geistigen Eigentums der ursprünglichen Verfasser wie jede andere Lizenz. In diesem Fall jedoch nicht durch verdeckte Ausübung/Lizensierung, sondern durch Veröffentlichung.
Denn durch Verwendung der GPL Codes bist du als Entwickler (oder jeder andere) keineswegs frei. Im Gegenteil, du bist automatisch in der Freiheit eingeschränkt, wie du deinen neuen Code weitergibst. Selbst wenn nur ein Bruchteil deiner Arbeit auf GPL lizensierem Code basiert, bist du verpflichtet den ganzen(!) Code zu veröffentlichen.
Wirkliche Freiheit des Codes wird erst durch die Gemeinfreiheit erreicht, bei der dann dummerweise auch jeder Zwang zur Veröffentlichung des modifizierten Codes entfällt.
| quote: | Originally posted by Keldana
Erm ... den Text mal durchgelesen ???
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Jep... Hast du? Erster Satz, der Teil, den du gekonnnt übersprungen hast: "...von zuständiger, i. d. R. staatlicher Stelle vorgenommene..."
| quote: | Originally posted by Keldana
Die Zensurfreiheit wird beschr�nkt ... sprich es wird "erlaubt" zensiert ... ist also demnach nat�rlich Zensur !!! 
Vielen vielen Dank !!! Ich wei� es zu sch�tzen, dass Du mir Munition f�r meine Gesch�tze lieferst ... auch wenn das nicht beabsichtigt war.
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Ich wiederhole mich ungern, aber du hängst dich an Krümelkackerei um den Begriff auf, der so nicht der normalen Verwendung entspricht.
Die Generalität, mit der du den Zensurbegriff verwendest ist einfach mal falsch. Genauso, wie die Gurtpflicht im Straßenverkehr keine Einschränkung deiner Freizügigkeit ist, auch wenn du dich dadurch natürlich eines deutlich geringeren Bewegungsradius erfreust. Genauso, wie es keine Einschränkung deiner Meinungsfreiheit ist, wenn dir dein Chef im Meeting sagt, dass du mal bitte deine Klappe halten sollst, weil grad ein Kollege etwas vorträgt. Genauso ist eine EINSCHRÄNKUNG der Zensurfreiheit KEINE AUFHEBUNG der Zensurfreiheit uns damit auch keine Zensur.
Wenn du ein Steak pürrierst und durch den Strohhalm schlürfst, isst du es dann oder trinkst du es? Es ist und bleibt ein Steak, also isst du es, oder?
| quote: | Originally posted by Keldana
Sorry ... aber da k�nnte man auch argumentieren, dass zwar China die Medien zensiert, aber da ja wie schon mal angedeutet auch Menschen aus China in den Urlaub reisen... |
Siehst du und hier kommt der eigentliche Kritikpunkt an der chinesischen Vorgehensweise zu Tage: nicht jeder in China darf ausreisen und wer ausreist, wird bei Weitergabe zensierter Informationen dafür weggesperrt, bestraft oder gar getötet. Grundsätzlich besteht damit auch durch Reisen nicht die Möglichkeit eines freien Informationsaustauschs.
Dagegen wird dich in Deutschland keiner daran hindern, die Blogs oder Seiten der Grünen aufzurufen, auch wenn keine Zeitung drüber berichtet.
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DISCLAIMER:
The above text is believed to be derived from objective logic. No personal offence, implicit or explicit, is intended. Ambiguous expressions are to be interpreted in the less offensive way.
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