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| quote: | Originally posted by halo
Nen Aufkleber "keine FSK Freigabe" draufkleben kostet nix! |
Ich bin mir nicht sicher, ob ich Dich richtig verstehe.
Wenn ich ein Videospiel / einen Film veröffentlichen will, dann kann ich das in Deutschland "ohne Prüfung" machen. Einen "keine FSK Freigabe Aufkleber" gibt es nicht (dass die FSK Symbole keine Aufkleber sein dürfen, lassen wir jetzt mal aussen vor).
Im oben genannten Fall wird das Spiel behandelt nach "keine Jugendfreigabe usw." und darf nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.
Ist auf dem Spiel aber eine Altersfreigabe drauf, dann wurde das Spiel / der Film geprüft und das kostet Geld.
| quote: | Originally posted by halo
An dieser Stelle ist der Jugendschutz dann auch schon abgehakt, denn diese Kennzeichnung verbietet den Verkauf an Menschen unter 18. Eine Indizierung droht JEDER Information, die die Indizierungskriterien erfüllt, also strafrechtlich(!) relevant ist. Wird ein indizierbares Werk vorher freiwillig zur Prüfung gegeben, darf es niemals in Deutschland veröffentlicht werden. FSK und Index sind zwei völlig verschiedene Dinge! |
Willst Du das Spiel aber auch an jüngere Personen verkaufen, mußt Du es prüfen lassen ... die "angebliche" Freiheit ... ob man das Spiel prüfen läßt, oder nicht gibt es also lediglich auf dem Papier. Oder anders gesagt ... aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten macht es bei einem Spiel bis zu einer "ab 16 Freigabe" keinen Sinn, es nicht prüfen zu lassen.
Und auch bei einer "ab 18 Freigabe" macht es keinen Sinn, es nicht prüfen zu lassen. Vergibt die USK / FSK ein "keine Jugendfreigabe" ... dann kann dieses Spiel / dieser Film nicht mehr indiziert werden (nach der derzeit geltenden rechtlichen Regelung).
Wenn ich also das Spiel prüfen lasse und es das rote Siegel gibt, dann brauche ich mir keine Sorgen zu machen, dass nachher ein Werbeverbot etc. in Kraft treten könnte.
Die Regelungen "zwingen" also alle, dass die Spiele gesprüft werden. Und sei es nur durch wirtschaftliche Gesichtspunkte, bzw. im Falle von Microsoft auf der Xbox zum Beispiel, die nicht erlauben, dass ungeprüfte Spiele für die Plattform veröffentlicht werden.
Aber es ist richtig ... die FSK / USK regelt nicht, was auf den Index kommt ...
| quote: | Originally posted by halo
§86/§86a erklären doch ziemlich genau, was erlaubt ist und was nicht. Es geht um den Zweck der Darstellung verfassungsfeindlicher Symbole. Wenn die Darstellung dazu dient, historische Gegebenheiten zu erklären, dann ist das einfach mal sinnvoll, es zuzulassen. Wenn sich jemand die Flagge kommentarlos ins Fenster hängt, wirst auch du erstmal davon ausgehen, dass er sich mit dem Symbol identifiziert. Ergo ist die Flagge im Fenster verboten. Wo ist da dein Problem? |
Ich habe ein Problem damit, dass jemand sagt ... "dieses Symbol ist böse" ... obwohl ... "es ist nicht so böse, dass es in einer Reportage nicht auftauchen dürfte" .... und "so böse, dass nicht es in einem Indiana Jones Film gezeigt werden darf ist es auch nicht"
"Aber im Videospiel zu Indiana Jones ist es böse" .... 
In einer Reportage über die Vergangenheit sehe ich Menschen, die den Arm heben ... etwas mit Heil rufen ... und diese Symbole ... wenn ich jetzt nur ein paar Minuten in solch eine Reportage rein zappe, dann bekomme ich vielleicht nur mit "im 3ten Reich ... ein bißchen bla bla ... und sehe die Symbole" ... aber kein Wort von "Verbrechen / Massenmörder" oder sonstwas. Da könnte mich beeinflussen ... negativ.
Spiele ich jetzt ein Wolfenstein ... wo ich jeden mit so einem Symbol mittels Schießprügel in die ewigen Jagdgründe schicke, dann gibt es nur "Symbol = böse" ... das muß man nicht verstehen, oder ???
| quote: | Originally posted by halo
Wenn eine Beschlagnahme angeordnet ist, dann ist auch der Besitz verboten. Nur hast du in Deutschland ein Recht auf Privatsphäre, so dass bei einer neuen Anordnung nicht jeder Haushalt durchsucht wird. Und wo kein Kläger, da kein Richter.
Kontrollmöglichkeiten hat aber der Staat bei der Öffentlichen Weitergabe (Verkauf) und bei der Einfuhr. Genau da greift der Zoll dann auch zu. |
Das ist falsch ... bei Kinderpornographie ist auch schon der Besitz verboten ... bei Videospielen, für die eine Beschlagnahme angeordnet ist nicht ...
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§ 131 StGB (Strafgesetzbuch)
Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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Kinderpornos und "Killerspiele" stehen somit auf unterschiedlichen Stufen.
| quote: | Originally posted by halo
Logischerweise kann ein Brite nicht nach deutschem Recht verknackt werden. Deutsches Recht greift erst auf deutschem Boden. Völlig abwegiger Gedanke, oder? |
Wenn ich als Ausländer nach Deutschland komme und zu schnell fahre (eine Ordnungswiedrigkeit begehe), dann können die Behörden (in der EU) Dir das Knöllchen nach Hause schicken.
Wenn ich aber ein "Killerspiel" auf dem Postwege in Deutschland verbreite (verboten) ... dann habe ich nichts zu befürchten, solange ich das Spiel im meinem Heimatland abgeschickt habe. Wenn ich das Spiel aber über die Grenze trage und in Deutschland in den Briefkasten schmeiße, bin ich dran ... ein bißchen albern, oder ???
| quote: | Originally posted by halo
Völlig falsche Interpretation! Die zwangsweise Veröffentlichung von Quellcodes trägt in keinem Fall zur Befreiung von irgendwem oder irgendetwas bei. Sie dient genauso dem Schutz des geistigen Eigentums der ursprünglichen Verfasser wie jede andere Lizenz. In diesem Fall jedoch nicht durch verdeckte Ausübung/Lizensierung, sondern durch Veröffentlichung. |
Stimmt ... der Zwang sichert die Freiheit des Codes.
| quote: | Originally posted by halo
Denn durch Verwendung der GPL Codes bist du als Entwickler (oder jeder andere) keineswegs frei. Im Gegenteil, du bist automatisch in der Freiheit eingeschränkt, wie du deinen neuen Code weitergibst. Selbst wenn nur ein Bruchteil deiner Arbeit auf GPL lizensierem Code basiert, bist du verpflichtet den ganzen(!) Code zu veröffentlichen. |
Du bist frei in der Wahl, GPL Code zu benutzen oder nicht ... und das sage ich ja die ganze Zeit ... Zwang ... und doch frei ... denn wie kann der Code "frei" sein, wenn er Teil von etwas "unfreiem" ist / wäre ???
| quote: | Originally posted by halo
Wirkliche Freiheit des Codes wird erst durch die Gemeinfreiheit erreicht, bei der dann dummerweise auch jeder Zwang zur Veröffentlichung des modifizierten Codes entfällt. |
Bist Du BSD User ???
| quote: | Originally posted by halo
Jep... Hast du? Erster Satz, der Teil, den du gekonnnt übersprungen hast: "...von zuständiger, i. d. R. staatlicher Stelle vorgenommene..." |
Jep, habe ich ... i.d.R. ... = in der Regel ... sprich nicht NUR / nicht immer !!! 
| quote: | Originally posted by halo
Ich wiederhole mich ungern, aber du hängst dich an Krümelkackerei um den Begriff auf, der so nicht der normalen Verwendung entspricht.
Die Generalität, mit der du den Zensurbegriff verwendest ist einfach mal falsch. Genauso, wie die Gurtpflicht im Straßenverkehr keine Einschränkung deiner Freizügigkeit ist, auch wenn du dich dadurch natürlich eines deutlich geringeren Bewegungsradius erfreust. |
Du meinst ... weil ich ja die Wahl habe, im Zweifelsfall ein Knöllchen zu bekommen (wenn ich mich nicht anschnalle), bin ich nicht in meiner Freiheit eingeschränkt ???
Natürlich wird die persönliche Freiheit eingeschränkt ... aber die Piraten sagen ja auch nicht "es darf die Freiheit nie und unter keinen Umständen eingeschränkt werden" ... es muß nur die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Wenn jeder sich anschnallen muß, dann kann eine "Anschnallpflicht" durchaus verhältnismäßig sein.
| quote: | Originally posted by halo
Genauso, wie es keine Einschränkung deiner Meinungsfreiheit ist, wenn dir dein Chef im Meeting sagt, dass du mal bitte deine Klappe halten sollst, weil grad ein Kollege etwas vorträgt. Genauso ist eine EINSCHRÄNKUNG der Zensurfreiheit KEINE AUFHEBUNG der Zensurfreiheit uns damit auch keine Zensur. |
Warum muß man die Zensurfreiheit einschränken, wenn die Maßnahme keine Zensur wäre ??? Das macht keinen Sinn, meinst Du nicht ???
| quote: | Originally posted by halo
Wenn du ein Steak pürrierst und durch den Strohhalm schlürfst, isst du es dann oder trinkst du es? Es ist und bleibt ein Steak, also isst du es, oder? |
Dann trinke ich es ... Sorry !!! 
Last edited by Keldana on Sep-24-2009 at 12:26
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