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schlauf
innercity addict

Registered: Aug 2003
Location: Germany
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| quote: | Originally posted by TranceLady
Geben tut es das jetzt nur noch unter sehr harten bestimmungen. Darunter zählt dann aber nicht musik runterladen aus dem netz sondern ganz andere sachen wie terrorismus,verschwörung,putschversuche. |
Zitat von SPON (Link):
Sind Tauschbörsennutzer damit aus dem Schneider?
Nein. Die Abfrage einfacher IP-Adressen haben die Richter weit schwächer abgesichert als den Zugriff auf die Verbindungsdaten selbst: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden." Zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile sei die bloße Zuordnung einer IP-Adresse ungeeignet.
Behörden können dem Urteil zufolge eine Zuordnung von IP-Adresse zu Nutzern auch dann abfragen, wenn es sich nicht um eine Straftat, sondern in bestimmten Fällen bloß um eine Ordnungwidrigkeit handelt. Welche Ordnungswidrigkeiten das genau sind, soll der Gesetzgeber konkret benennen. Mit anderen Worten: Für Piratenjäger von Musik- oder Filmbranche, die herausfinden wollen, wer hinter einer IP-Adresse steckt, von der aus illegal Musik- oder Filmdateien verschoben werden, ändert sich de facto nichts. Sie müssen nur einen Strafverfolger finden, der für sie beim Provider nachfragt - einen Gerichtsbeschluss braucht man dafür nicht.
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GTA #151
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Mar-02-2010 20:27
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DJOverdose
huh?

Registered: Jul 2005
Location: Bavaria, Germany
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| quote: | | ich mag das deutsche bundesverfassungsgericht! |
Ich auch! Traurig nur, dass es in letzter Zeit so oft gebraucht wurde.
| quote: | | Nur lustig, dass es schon wieder ne Klatsche vorm Richter gab! |
Lustig finde ich das nicht, ich finde es äußerst erschrenkend wie leichtfertig die Politik mit unseren Grundgesetzen umgeht.
| quote: | | Geben tut es das jetzt nur noch unter sehr harten bestimmungen. Darunter zählt dann aber nicht musik runterladen aus dem netz sondern ganz andere sachen wie terrorismus,verschwörung,putschversuche. Aber die letzten beiden gibts ja so nicht in ihrer eigendlichen form bei uns in der Bundesrepublik. |
Derzeit gibt es sie gar nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hat ja nur gesagt, was an dem Gesetz nicht in Ordnung ist. Die Regierung muss also erst mal ein neues Gesetz ausarbeiten.
Interessant ist aber, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht generell für Verfassungswidrig erkärt wurde, und somit wohl davon ausgeht, dass die erhobenen Daten auch geschützt werden können. Ich sage aber, die einzige Möglichkeit die Daten zuverlässig zu schützen ist sie erst gar nicht zu erheben. Aber eine strängere und vor allem klarere Regelung ist schon mal ein Fortschritt.
| quote: | | Sind Tauschbörsennutzer damit aus dem Schneider? |
So ein Käse! Das ist doch irrellevant.
| quote: | | also (sinngemäß) "generell ist ne vorratsdatenspeicherung mit der verfassung vereinbar" klingt für mich jetzt nicht grad nach ner klatsche... |
Keine Klatsche? Die Regierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt und das wurde ihnen jetzt bescheinigt.
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2011.2 --- enjoy the sun!
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Mar-03-2010 12:48
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