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| quote: | Originally posted by Inyrie
Inwiefern zugestimmt?
Ich hab mir im Zug ne Rechnung ausstellen lassen (lange Geschichte, keinen Bock zu erzählen), habe diese offensichtlich noch nicht bezahlt, die Fahrt ist 4 Monate her und ich kriege Mahngebühren aufs Auge gedrückt, obwohl noch keine vorherige Zahlungsaufforderung erfolgte (abgesehen von dieser Rechnung). Bin mir nicht sicher ob das rechtens ist bzw. ob ich jetzt überhaupt noch zahlen muss, deshalb frag ich, ob sich damit irgendwer auskennt... |
Ach ja, wen's interessiert:
nach den paragraphen §280 und §286 steht, ist eine schadensersatzforderung aufgrund einer verzögerten leistung erst nach verzug rechtswirksam. in verzug kommst an sich erst, wenn man auf die erste mahnung nicht reagierst
bei geldzahlungen - als verbraucher - kommt man allerdings bereits nach 30 tagen in verzug, allerdings auch NUR, wenn man in der rechnung darauf und auf die folgen des verzugs davon hingewiesen wurde
Verjährung dürfte nach §195 3 Jahre sein.
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