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| quote: | Originally posted by Rockabye
Beweislastumkehr? |
Innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung wird davon ausgegangen, dass der Fehler bereits beim Eigentumsübergang vorhanden war und der Verkäufer muss bei Zweifeln nachweisen, dass du dem Gerät durch z.B. Fahrlässigkeit (also eigenes Verschulden), Schaden zugefügt hast.
Nach 6 Monaten (Beweislastumkehr) musst du dem Verkäufer beweisen, dass du es nicht aus eigenem Verschulden kaputt gemacht hast
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rate the sound, not the artist.
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