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| quote: | Originally posted by jp
Die Mitnahme und Benutzung folgender Gegenstände ist strikt untersagt:
Professionelle analoge und digitale Ton- und/oder Bildtonaufnahmegeräte, z.B. Digicam, Film- und Videokameras, Tonbandgeräte, usw. 
Glasbehältern, Dosen, Kühltaschen 
Sprühfarbe, Gassprühdosen 
Waffen oder gefährliche Gegenstände, Laserpointer 
Sperrige Gegenstände 
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln bzw. andere pyrotechnische Gegenstände
Fahnen und Transparentstangen 
Lärminstrumente 
Tiere
Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial 
Bei Nichtbeachtung wird ein Stadion- / ARENA Verbot ausgesprochen! Im
Falle eines Verbotes besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises sowie sonstiger Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind.
Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Bereich - sind verboten (bei Zuwiderhandlung Strafanzeige)! 
Der Veranstalter ist berechtigt Gegenstände vorgenannter Art vorläufig in Besitz zu nehmen!
Die Hausordnung des Veranstalters, insbesondere die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten!
Bei Konzertveranstaltungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden!
Im Übrigen gilt die Stadionordnung der Veltins-Arena. Erlaubt ist die Mitnahme von:
Pocketkameras und Fotohandys 
maximal 0,5 Liter PET / TetraPak Getränken 
Speisen zum erkennbaren Eigenbedarf 
Spezial- und Sonderernährung, beispielsweise Babynahrung, Vitamintabletten, Diätnahrung, etc.
Medizinische notwendige Grundversorgungsbedarfe, z.B. Insulinspritzen | LOL! 
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