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Also eigentlich ist das nicht so schwer. Wenn ein Radiosender z.B. N-Joy, oder Eins Live usw. ein DJ Set ausstrahlt (oder auch nur normale Musik), zahlen sie dafür Gebühren an die GEMA, damit bekommen dann die einzelnen Artists ihr Geld, das ist ja soweit bekannt. Die Sendung die sie ausstrahlen ist dann eine Sendung des jeweiligen Radiosenders, sprich der Radiosender hat das Copyright auf seine Sendung. Da wir ja nun alle die ein Radio / Fernsehen haben, natürlich auch Gebühren zahlen (damit holen sich die Radiostationen das Geld zurück das sie dann an die Gema zahlen müssen), dürfen wir uns das Programm aus dem Radio auch aufnehmne. Wir "kaufen" mit unseren Gebühren aber nicht die Rechte an der Radiosendung (ebenso wenig wie wir nicht die Rechte an den Musiktiteln auf einer CD kaufen). Die Rechte bleiben weiterhin bei der Radiostation, sprich wir dürfen nicht ohne Erlaubnis der Radiostation die Aufnahme verbreiten (verkaufen, zum download anbieten, ... und seit dem neuen Urhebergesetzt auch nicht downloaden) Ist eigentlich nicht anders als mit einer Musik CD, wir bezahlen Geld und bekommen dafür die CD mit dem Lied / Liedern, wir haben aber damit nicht die Rechte an den Liedern gekauft und dürfen sie somit auch nicht verbreiten.
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