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Urheberrecht.
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| halo |
Sorry für den extra Thread, aber Lunchy hat den andern schon geclosed und es ist mir wichtig noch folgenes zu ergänzen:
Lest das ->Urheberrecht<- und lest es bitte genau.
Ich glaube es ist wichtig, das man weiß, wogegen man im täglichen Leben so generell verstößt.
Und nochmal zum Mitschneiden:
$53 Abstatz 7:
"(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig."
Ergo: Keine Mitschnitte erlaubt!! Es sei den, ihr holt euch tatsächlich die Erlaubnis jedes einzelnen Künstlers ein.
Ahja, nochwas: Die GEZ ist zwar, wie die GEMA ein Abzockerverein, hat jedoch sonst nix weiter mit ihr zu tun. Die Rundfunkgebühren haben nix mit irgendwelchen Urheberrechten zu tun und die vom Radio gezahlte GEMA Gebühr deckt lediglich das Recht auf Aufführung ab.
Also nix mit "Die Gebühren zahlt ihr ja eh schon..." |
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| MirkoS |
Hehe....
Die GEZ!!!:whip: :p
Wenn so einer bei uns auftauchen sollte, verweigern wir dem den Eintritt indem wir die Zugbrücke hochziehen und heisse Öl runtergiessen und ihn mit Steinen bewerfen!!!
Jeden Monat das selbe mit den oberätz Gebühren.
Ich schaue nur Privat bzw. DVD´s!!!
Was interessiert mich der Musikantenstadel mit Kalle Moiksen!!!???:whip: |
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| halo |
Die "Recht und Unrecht" Sektion basiert offenkundig auf Halbwahrheiten und altem Rechtsstand.
Durch Formunlierungen wie "speichert die letzten 48 Stunden" und "fast Echtziet" machen sie die Speicherung zum Integralen Bestandteil der Verzögerungstechnik, was völlig legal ist.
Flasch ist jedoch, dass derartige Aufzeichnungnen in einer "Grauzone" gemacht werden, oder diese Mitschnitte kostenlos beliebig weiterverteilt werden dürfen.
Oft wird nur Absatz 1 des $53 zitiert, in dem es tatsächlich heißt:
"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird."
Hieraus leiten sich viele Legenden zur Privatkopie ab. Vergessen wird dabei Absatz 2, der die Rechte zur Vervielfältigung drastisch reduziert:
"Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,
2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,
a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk
handelt."
Nach deutscher Rechtssprechung ist nur rechtwirksam, was im Gesetzt steht. Da die Urhegerrechte generell ertmal beim Künstler liegen und nur o.g. Ausnahmen klar spezifiziert sind, vergesst doch bitte einfach, dass da irgendwo ein größerer Interpretationsspielraum ist.
Die Legende der Weitergabe im Bekanntenkreis lässt dich ebenfalls aus dem Abstaz 1 $53 ableiten, wo es heißt:
"Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt."
Das erlaubt prinzipiell erstmal jedem vom irgendwem eine Kopie herstellen zu lassen, alledings nur unter der Voraussetzung, dass eine solche Kopie überhaupt rechtens ist... dazu siehe oben. Ausserdem ist die Wirkungskette klar: erst Nachfrage, dann Kopie. Womit der Weg Angebot an Tauschbörsen, dann saugen/kopieren, primär ersteinmal nicht erlaubt ist.
Ich will und kann keinem irgendwelche illegalen Aktivitäten vorhalten, ich möchte euch nur darauf hinweisen:
Wenn ihr euch eine gefährliche Zone begebt, kennt die Waffen eurer Feinde, vertraut nicht auf die Aussagen der Dealer. Denn es ist der "Feind", der euch das Leben schwer machen will, der Dealer ist weg, wenn's stressig wird.
P.S.: Nochmal... GEZ und Radiowerbung haben nix mit dem UrhG zu tun! Die Abgaben auf Datenträger und Kopiergeräte sollen eien Kompensation für legal hergestellte Privatkopien darstellen, sie berechtigen nicht zum kopieren beliebiger Werke, noch bedeuten sie eine Einwilligung der Künstler zur Kopie.
P.P.S.: Meine persönliche Meinung zum Rechtsstand und zur vorgehensweise der Musiklobby spielen in diesem Post keinerlei Rolle.:rolleyes: |
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| Sir. Lunchalot |
Dass ich dem nächsten, der solche Links in den Verkehr bringt auf die FInger klopfe.
Lest die Regeln! |
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| RenM |
wobei das bei tauschbörsen so ne sache ist mit angebot und nachfrage
kann ja genauso gut sein dass der server nachfragt was der client anzubieten hat... |
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| Bazzy |
| quote: | Originally posted by MirkoS
Hehe....
Die GEZ!!!:whip: :p
Wenn so einer bei uns auftauchen sollte, verweigern wir dem den Eintritt indem wir die Zugbrücke hochziehen und heisse Öl runtergiessen und ihn mit Steinen bewerfen!!!
Jeden Monat das selbe mit den oberätz Gebühren.
Ich schaue nur Privat bzw. DVD´s!!!
Was interessiert mich der Musikantenstadel mit Kalle Moiksen!!!???:whip: |
Die muss man trotzdem bezahlen, sobald man einen Fernseher oder ein Radio hat. Was machst du dann eigentlich bei der nächsten Fußball-WM? Da geste dann sicher zu Kumpels. Wem willste denn erzählen, dass du nie Öffentlich Rechtliches Fernsehen siehst? |
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| TranceRulez |
| ...wenn ich mal überlege wie oft ich auf der Autobahn gegen Regeln verstosse, dann ist das mit dem Urheberrecht ne kleine Nummer :rolleyes: |
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| Tom Paris |
Frag mich nur gerade, was der Hinweis auf die untersagten Mitschnitte soll?
Wer von uns schneidet denn was mit?
Wenn dann sind das doch die Radiostationen, die was mitschneiden und senden. |
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| halo |
Was das für'n Käse? Die Sender schneiden mit??? Die drücken heftig Kohle an die GEMA(o.ä.) ab, für des Recht auf Sendung und Aufnamhe in's Sendearchiv.
Der Hinweis ging an das Konzept dieses RadioRippers. Klar isses der Justiz wurscht, wenn irgendwer zuhause was mitschneidet... woher soll das auch jemand anderes wissen. Laut UrhG isses jedoch nicht erlaubt, kann also im Bedarfsfall als illegale Handlung verfolgt werden.
Der Ripper schneidet, labelt, und tagged... prinzipiell erstmal nur für eine zeitversetzte Wiedergabe bis zu 48 Stunden. Das ist legal. Wer die Daten dann aber kopiert, woanders speichert oder weitergibt verstößt gegen das Gesetz. |
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| Tom Paris |
Schätze mal wir reden aneinander vorbei.
Es geht doch darum, ob ich ne Radiosendung mit Livesets aufnehmen darf, oder?
Klar darf ich das, das verstößt gegen kein Gesetz, auch nicht gegen das Urheberrecht. Sonst dürfte man ja auch keine Filme im TV aufnehmen.
Vielleicht kannst Du mir mal den Link zum eigentlichen Thread geben. |
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| King][Randy |
| Schön und gut, aber wen interessiert das schon ob man Livesets mitschneidet oder saugt? Wenn mans wirklich so eng sieht, dann kann man wegen solchen Urheberverstößen fast jeden Haushalt in Deutschland belangen. |
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