|
Digitales Auflegen im Club - Rechtliche Situation
|
View this Thread in Original format
| knobocop |
Hallo,
ich hoffe mir kann hierzu mal jemand eine paar Auskünfte geben. Natürlich frage ich das ganze "für einen Freund".
Wenn man rein digital auflegt, sprich mit einem Notebook und etlichen MP3s auf einer öffentlichen Party in einem Club und sagen wir mal nicht alle der MP3 Dateien auf der Festplatte legal erworben hat, hätte ich mal folgende Fragen:
- Wer haftet, falls die Gema oder eine andere Organisation, auf dieser Party irgendeine Art von Überprüfung auf den rechtmäßigen Erwerb der digitalen Musikstücke überprüft? Der DJ, der Veranstalter, Organisator, ...?
- Dürfen die das überprüfen?
- Was wären die möglichen (maximalen) Konsequenzen?
- Wie verhält es sich mit (EDM-)Musikstücken, die teilweise eh kaum erworben werden können, sprich Whitelables, Bootlegs, Set-Rips, etc. Denn die meisten "unserer" Musikstücke stehen ja eher weniger im kommerziellen Interesse der großen Musikkonzerne. Macht das einen Unterschied?
Ich habe ja schon selber vom Beschlagnahmen des Equipments und anderen Strafen gehört, vielleicht wird es aber auch ganz anders gehandhabt? |
|
|
| DigitalFreak |
| quote: | Originally posted by knobocop
- Wer haftet, falls die Gema oder eine andere Organisation, auf dieser Party irgendeine Art von Überprüfung auf den rechtmäßigen Erwerb der digitalen Musikstücke überprüft? Der DJ, der Veranstalter, Organisator, ...? |
Meiner Meinung nach der DJ. Bin mir da aber auch nicht so sicher.
| quote: | Originally posted by knobocop
- Dürfen die das überprüfen? |
Eigentlich nur mit konkreten Verdacht bzw. mit Beweisen.
So funktioniert das jedenfalls bei File-Sharing-Delikten etc.
| quote: | Originally posted by knobocop
- Was wären die möglichen (maximalen) Konsequenzen? |
Glaube kaum, dass du beim ersten Mal gleich 12Jahre (oder waren das 6?) Freiheitsstrafe bekommst.
Wahrscheinlicher ist eher, dass du das 1. Mal eine Verwarnung, maximal eine Geldstrafe bekommst.
| quote: | Originally posted by knobocop
Ich habe ja schon selber vom Beschlagnahmen des Equipments und anderen Strafen gehört, vielleicht wird es aber auch ganz anders gehandhabt? |
Habe ich auch schon paar Sachen gehört, aber das waren meist DJ's, die für sowas bekannt waren.
Zum Beispiel der eine aus Italien, der sich immer nebenbei die neusten Sachen aus Kazaa u.a. gezogen hat und diese dann gleich gespielt hat. |
|
|
| dEEkAy |
| quote: | Originally posted by knobocop
Wenn man rein digital auflegt, sprich mit einem Notebook und etlichen MP3s auf einer öffentlichen Party in einem Club und sagen wir mal nicht alle der MP3 Dateien auf der Festplatte legal erworben hat, hätte ich mal folgende Fragen:
|
Ich möchte an dieser Stelle nur drauf Hinweisen, dass auch das Auflegen mit CDs in die Kategorie "Digitales Auflegen" fallen würde.
Meines Wissens gab es vor nem Jahr in Italien ein entsprechendes Urteil, als ein DJ mit illegal erworbenen Musikstücken dort einen Club beschallte. |
|
|
| knobocop |
| quote: | Originally posted by dEEkAy
Ich möchte an dieser Stelle nur drauf Hinweisen, dass auch das Auflegen mit CDs in die Kategorie "Digitales Auflegen" fallen würde.
Meines Wissens gab es vor nem Jahr in Italien ein entsprechendes Urteil, als ein DJ mit illegal erworbenen Musikstücken dort einen Club beschallte. |
Ja, du hast Recht, wobei MP3s aber noch viel eher einem Art General-Verdacht unterliegen. Genau das aus Italien hatte ich jedenfalls auch gehört. Kann mir da einer irgendwas zu Deutschland erzählen? |
|
|
| dEEkAy |
Ja, gut.
Aber letztendlich spielt es keine Rolle.
Kein DJ trägt ein T-Shirt wo draufsteht "Ich spiele MP3s" oder "I <3 WAV Files" ;) |
|
|
| Jordan |
Der DJ in Italien soll angeblich zu einer Geldstrafe von 1000000 Euro verurteilt worden sein ! :eek:
In England wurde vor einiger Zeit eine neue Zwangsabgabe für DJ´s die mit Laptop auflegen eigeführt !
Die deutsche GEMA bastelt gerade an einer neuen Bestimmung die neben empfindlichen Strafen für DJ´s & Clubbetreibern auch die Beschlagnahmung des Equipments vorsieht !
Ich glaube das im Moment die Clubs mit CD Player Einsatz eine besondere Abgabe entrichten müssen !
Irgendwie muß die Kohle ja reinkommen ! :happy2: |
|
|
| MirkoS |
| quote: | Originally posted by knobocop
Ja, du hast Recht, wobei MP3s aber noch viel eher einem Art General-Verdacht unterliegen. |
Was anderes. Was ist denn mit den Leuten die einen Festplattenradio in ihrem Auto haben, wo div. (alle)Tracks illegal runtergeladen worden sind???
Die in eine Fahrzeugkontrolle geraten und dann mal das Radio näher unter die Lupe genommen wird!;)
Der Teufel liegt im Detail oder wie verhält es sich hier?;) :conf: |
|
|
| knobocop |
| quote: | Originally posted by MirkoS
Was anderes. Was ist denn mit den Leuten die einen Festplattenradio in ihrem Auto haben, wo div. (alle)Tracks illegal runtergeladen worden sind???
Die in eine Fahrzeugkontrolle geraten und dann mal das Radio näher unter die Lupe genommen wird!;)
Der Teufel liegt im Detail oder wie verhält es sich hier?;) :conf: |
Ich denke mal, das wird schon anders gehandhabt, da diese die Musik ja weder öffentlich noch mit kommerziellem Interesse abspielen. |
|
|
| DjDiPain |
| quote: | Originally posted by knobocop
Ich denke mal, das wird schon anders gehandhabt, da diese die Musik ja weder öffentlich noch mit kommerziellem Interesse abspielen. |
Und was ist mit den HipHopGängsdä Auddos, die uns ihren Scheiss 50 Cent müll in die Ohren dröhnen, und das schon aus 5km entfernung?
Ist das nicht öffentlich??? ;)
Und fürs Radio musste ja auch Gemagebüren latzen! |
|
|
| MirkoS |
| Ja das mag ja richtig sein, aber mal darüber nachgedacht was bei einer Polizeikontrolle so alles passieren kann??!!;):toothless |
|
|
| dEEkAy |
| quote: | Originally posted by DjDiPain
Und fürs Radio musste ja auch Gemagebüren latzen! |
Anmerkung d. Redaktion: GEZ u mean? :) |
|
|
| Tom Paris |
Die Gema ist durchaus berechtigt, von einem DJ den Nachweis erbringen zu lassen, woher er die gespielten Stücke hat.
D.h. er kann sich den ganzen Abend die TL mitschreiben sofern er sie kennt und danach den DJ fragen, und ich denke auch dass sowas während des Auflegens möglich ist.
Inwieweit die das durchziehen ist eine andere Sachen.
In jedem Fall haftet aber bisher der DJ selbst, er ist ja derjenige, der damit Geld verdient. |
|
|
|
|