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GEMA - DJ Sets im Netz
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smoking-joe
Hallo zusammen!

Habe gerade eine kleine Diskussion in nem anderen Forum...

die frage ist:
wie ist es rein rechtlich gesehen, ein Amateur set im Internet zu veröffentlichen, verletzung von urherrechten etc...
wir hatten vor ein paar jahren schon mal einen thread dazu, den ich aber leider nicht mehr finde!

hier noch ein kleiner link, aus dem ich aber leider auch nicht wirklich schlau werde!

http://www.gema.de/musiknutzer/onli...stiges/dj-mixe/

habt ihr bissl Ahnung??
Skuz
Ahnung nicht wirklich, aber wenn mich nicht alles täuscht ist TA doch auf keinem deutschen Server und sollte somit nicht wirklich deutschem Recht unterliegen...
Desperado22
Soweit ich weiß müssten offiziell auch Gema-Gebühren gezahlt werden.

Hab das zumindest mal von einem Amateur DJ namens Harry gehört (den Cleve auch sehr gut kennt und der unter einem andern Namen noch viel bekannter auch in diesem Forum ist :p )

Aufjedenfall hatte ich mich mal mit ihm vor längerer Zeit schon einmal darüber unterhalten..... und er bzw. sein Sender müssen wohl auch Gema-Gebühren zahlen.

Obwohl das wirklich nur ein Amateur-Sender ist.
smoking-joe
quote:
Originally posted by Skuz
Ahnung nicht wirklich, aber wenn mich nicht alles täuscht ist TA doch auf keinem deutschen Server und sollte somit nicht wirklich deutschem Recht unterliegen...


hmm, stimmt auch wieder, löst mein Problem aber leider nicht;)
smoking-joe
quote:
Originally posted by Desperado22
Soweit ich weiß müssten offiziell auch Gema-Gebühren gezahlt werden.

Hab das zumindest mal von einem Amateur DJ namens Harry gehört (den Cleve auch sehr gut kennt und der unter einem andern Namen noch viel bekannter auch in diesem Forum ist :p )

Aufjedenfall hatte ich mich mal mit ihm vor längerer Zeit schon einmal darüber unterhalten..... und er bzw. sein Sender müssen wohl auch Gema-Gebühren zahlen.

Obwohl das wirklich nur ein Amateur-Sender ist.


gut, das ist wiederum ein Internetradio, da könnte es rein theoretisch schon wieder ganz anders aussehen als wenn man nur einen link veröffentlicht!
Kasperhauser
quote:
Originally posted by Desperado22
Soweit ich weiß müssten offiziell auch Gema-Gebühren gezahlt werden.

Hab das zumindest mal von einem Amateur DJ namens Harry gehört (den Cleve auch sehr gut kennt und der unter einem andern Namen noch viel bekannter auch in diesem Forum ist :p )

Aufjedenfall hatte ich mich mal mit ihm vor längerer Zeit schon einmal darüber unterhalten..... und er bzw. sein Sender müssen wohl auch Gema-Gebühren zahlen.

Obwohl das wirklich nur ein Amateur-Sender ist.


Das gilt ja als Radio (Internet-Radio bzw. Streaming), da gibt es GEMA-Auflagen für
smoking-joe
mir geht es speziell um promo mixe...
arctic light
Ohne Anspruch auf juristische Korrektheit:
Mit meinen Augen gilt in dem Fall "Wo kein Kläger, da kein Richter". Labels tolerieren das Verbreiten von Promo Mixen in den meisten Fällen, da das "gespielt werden" in unserer Musik ein sehr wichtiger Werbefaktor ist. Streng genommen bräuchtest natürlich eine Genehmigung für jeden einzelnen gespielten Track. In der Praxis wär das aber für alle Beteiligten ein viel zu hoher Aufwand.
DJOverdose
So wie ich das in dem PDF über DJ-Mixe herauslese, muss man für DJ-Mixe grundsätzlich schon gebühren zahlen (beim Download und Streaming).

Aaaber, die GEMA kann doch auch nur Geld für die Werke verlangen, die die GEMA auch vertritt.
Such doch mal unter https://mgonline.gema.de/werke/ was da alles drinnen steht. 95% aus deinen Mixen steht da warscheinlich nicht drinnen. ;)
Wenn du aber zum Beispiel Cygnus X - Superstring spielst, müsstest du zumindest dafür wohl gebühren zahlen. Weil das ist da zu finden.
So sehe ich das.:tongue2

Interressant wäre jetzt noch zu wissen, wie es aussieht, wenn ich eine Platte von einem ausländischen Label kaufe. Also Superstring zwar zum Beispiel in der Datenbank steht, ich aber nichts mit einem der Verleger die in der Datenbank hinterlegt sind zu tun habe. Oder: Was ist wenn ich einen Remix oder eine Version die eine andere Länge hat als in der Datenbank angegeben ist? :)
shattered~soul
gema bier trinken

Johnny Cache
Wenn du ein Set unter deinem Namen online stellst, welches GEMA pflichtiges Material enthällt, das ganze Veröffentlichst und es eine gewisse Popularität erreicht, wirst du relativ schnell freundliche Post von mehreren Anwälten und/oder der GEMA bekommen. Die sind da recht rigoros geworden.
alexinc
rein rechtlich gesehen und in meinen amateurhaften wortschatz verpackt ist jede veränderung eines rechtlich geschützten werkes ausschliesslich unter zustimmung des rechte-inhabers der öffentlichkeit zugängig zu machen! ein dj-set beinhaltet ganz von natur aus die veränderung der gespielten werke (stichwort: übergänge!)... also der absolut sicherste weg wäre die genehmigung durch die jeweiligen rechte-inhaber (möchte jemand ein offiziell genehmigtes set von 2001 promoten? ;)).

mmh, aus eigener erfahrung würde ich zustimmen, dass ein gewisser promotion-effekt auch ohne zustimmung der jeweiligen copyright-owner zu deren vorteil sein kann... ist mir nicht selten schon passiert, auf den ein oder anderen track überraschende nachfragen erhalten und somit auch ne eventuelle "käuferschicht" erschlossen zu haben. sollten diesbezüglich einmal diskrepanzen zwischen meiner "basis-arbeit" und den rechte-inhabern auftreten, bin ich natürlich jederzeit bereit meine sets nicht mehr zugängig zu machen - soviel respekt hat einfach jeder künstler verdient. bis dahin erfreue ich mich auch gern mal an reaktionen auf "unseren musikstil" und präsentiere ihn gern auf "unerschlossenen gebieten"! :D
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