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Also, um das Ganze mal aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beleuchten:
Wer krank ist, ist krank und das zu unterlassen, was der Genesung nicht zuträglich ist.
D.h. im Klartext, das Du natürlich sehr wohl die Dinge des täglichen Lebens, sprich einkaufen, mal eben zur Bank und spazierengehen an der frischen Luft, erledigen kannst. Es sei denn, der Arzt hat Dir Bettruhe verordnet, dann gehts Dir aber auch meistens so scheisse, dass Du freiwillig liegen bleibst.
Wer sich allerdings abends mit einer Krankschreibung in einer Kneipe, Club oder Disse erwischen lässt, ist selbst schuld. Er riskiert eine Abmahnung und im schlimmsten Fall die (evtl. sogar fristlose) Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Also: BLEIB ZUHAUSE, das lohnt sich nicht!
Zum Thema "Selbstgesundschreiben": Grundsätzlich möglich, Arbeitgeber informieren und wieder arbeiten gehen, versicherungstechnisch tut das keinen Abbruch. Notfalls nochmal Rücksprache beim Doc!
Grüße, Euer Personalfach-Drache
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