|
OT: Problematik Nebengewerbe
|
View this Thread in Original format
| Vanditine |
Es gibt doch hier sicher ne ganze Menge Leute, die neben ihrem Hauptjob etwas Geld nebenher verdienen (seis zum Beispiel durchs auflegen, durchs veranstalten von Partys oder Ähnlichem) Genau an die hab ich mal ne kleine Frage:
Hat irgendjemand von euch neben seinem Hauptjob ein Nebengewerbe angemeldet? Oder hat irgendwer hier sich schon mal näher mit der Problematik beschäftigt?
Ich habe folgendes Problem:
Die gegenwärtigen Umstände erfordern, dass ich ein Nebengewerbe anmelde (das ist mir derbe wichtig und ich will diese Chance unbedingt nutzen!).
Mein Hauptarbeitgeber ist darüber allerdings nicht wirklich erfreut. (naja, eigentlich gar nicht...) Die sehen da drin ein sozialversicherungsrechtliches Problem, welches ich allerdings nicht nachvollziehen kann (naja und ein bisschen Ahnung hab ich schon, ich rechne ja unter anderem hauptberuflich Löhne...).
Mein Haupteinkommen wird definitiv durch meinen Hauptjob sichergestellt - also in die Sozialversicherungsfreiheit rutsche ich auf keinen Fall - ich verstehe nicht, wo das Problem liegen soll...
Jedenfalls kann ich diese Nebenerwerbsgeschichte knicken, wenn ich denen im Büro nicht ne anständige Begründung liefere, dass es auch ohne großen lohn-/ sozialversicherungsrechtlichen Aufwand funktioniert.
Hat jemand einen Tipp für mich? |
|
|
| TomTom |
| Ich habe keine juristischen Tips, aber ich kann Dir sagen, dass mein Arbeitgeber sich auch zunächst quergestellt hat. Ich habe dann die Hosen runtergelassen und erklärt, was ich mache und mit welchem Zeitaufwand ich mein Nebengewerbe betreibe und sogar beleghaft gezeigt, was ich verdiene. Bei mir hat das Wunder gewirkt, zumal die nur die Zahlen am Anfang kennen. Die kriegen das eh nicht mehr mit, wenn es dann doch mehr wird. Hoffe ich zumindest, bis jetzt kam nichts. :D Ich denke, die Firmen haben eher Angst, dass die Motivation weg ist und die Arbeitnehmer nur darauf warten, aufzuhören. Das mit den sozialversicherungstechnischen Hinderungsgrund hört sich irgendwie vorgeschoben bzw. gefakt an lol, kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen. Die steuerrechtliche Seite ist meiner Meinung nach Dein Bier und das Deklarieren von Einnahmen aus einem Nebengewerbes ist klar geregtelt. |
|
|
| Vanditine |
Hmmm ... dank dir erstmal :)
Wie läuft das bei dir ab zwecks Versicherung? Zahlst du seit du das Nebengewerbe hast höhere Beiträge in die Sozialversicherung ein oder ist das alles so geblieben wies vorher war? Besteht da überhaupt ein Zusammenhang zwischen deinem Arbeitgeber und deinem Nebengewerbe? Theoretisch geht den das doch gar nix an... ??? |
|
|
| MGR |
| Wäre ganz interessant zu wissen, was du Hauptberuflich machst und wie die Nebentätigkeit aussehen soll, dann könnte man dir vielleicht besser helfen, da man da noch gewisse Dinge mit einbeziehen muss. |
|
|
| Vanditine |
Hauptberuflich Steuerfachangestellte in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nebengewerbe Nightflightreporterin / Fotografin für die Raveline
Ich hab meiner Abteilungsleiterin sogar die neue Raveline mit meinem Review gegeben, so dass sies sich mal genauer anschauen kann. Sie weiß auch, dass meine Einkünfte daraus nicht die Welt sein werden. (Ich habs ihr detailliert gesagt.) Habe heute auch nochmal mit ihr deswegen gesprochen - sie bleibt auf dem Standpunkt: SV-Problem. |
|
|
| MGR |
| quote: | Originally posted by Vanditine
Hauptberuflich Steuerfachangestellte in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nebengewerbe Nightflightreporterin / Fotografin für die Raveline
Ich hab meiner Abteilungsleiterin sogar die aktuelle Raveline mit meinem Review mit gegeben, so dass sies sich mal genauer anschauen kann. Sie weiß auch, dass meine Einkünfte daraus nicht die Welt sein werden. (Ich habs ihr detailliert gesagt.) Habe heute auch nochmal mit ihr deswegen gesprochen - sie bleibt auf dem Standpunkt: SV-Problem. |
Aha. Also kein öffentlicher Dienst. Da ist schon mal gut, da ÖDler z.B. jede Art von Nebentätigkeit, selbst ehrenamtliche, bei ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen müssen.
In deinem Fall sollte es also ausreichen, den Arbeitgeber zu informieren und ablehnen darf er es eigentlich nicht. Aber das ist halt so ne Sache, wenn er sich dauerhaft querstellt, bleibt dir nichts als der Gang zum Gericht um dein Recht durchzusetzen und ich glaube kaum, dass dieser Weg eine weiter gute Zusammenarbeit ermöglicht. Ich würde vielleicht einfach nochmal ein formloses Schreiben aufsetzen, in dem du deinen Arbeitgeber über deine geplante Nebentätigkeit in Kenntnis setzt und noch dazuschreibst, das diese Nebentätigkeit als akzeptiert gilt, wenn du nicht innerhalb von meinetwegen 7 Tagen etwas gegenteiliges von ihm hörst. Sollte das der Fall sein, dann hilft nur noch gutes Zureden oder halt der Gang zum Gericht. |
|
|
| Sir. Lunchalot |
AFAIK ist es nur so, dass Dein Arbeitgeber seine Zustimmung geben muss, wenn der Nebenjob Deinen Hauptjob beeinflusst. Ich sehe da überhaupt kein Sozialversichungsproblem, da Du den neuen Nebenjob ja naders abrechnen würdest. Könnte mir vorstellen, dass das nur ein Argument von ihm ist, mit dem er Dich dazu bringen will keinen Nebenjob zu haben und Deine ganze Kraft seinem Job zu widmen.
Lass Dir doch mal erklären, was er meint bzw. ruf doch einfach mal beim Finanzamt bzw. Sozialamt etc. an und frag nach. |
|
|
| Vanditine |
Dankeschön!
Ich werd nochmal im SGB nachlesen ob ich was zu dieser Sozialversicherungsgeschichte finde. Ich habe auch schon Jemanden bei der IHK gefragt, schauen wir mal, was da rum kommt. Krankenkassen anrufen wäre auch noch eine Möglichkeit. Ich dacht mir nur, dass ich hier zumindest paar gute Anregungen bekomme :)
Mein Probelm ist halt grade, dass mein Arbeitsvertrag erstmal bis zum 30.09. befristet ist und ich dort nicht unbedingt einen großen Aufstand machen will, da die zwar alle von Verlängerung reden, aber ich noch nichts schriftliches in der Hand habe.
Ich würde dieses Nebengewerbe dann halt auch gerne ausbauen wollen, wenns denn soweit ist, dass ichs machen darf. Sprich: ich würde mir gern noch 1 oder 2 andere Auftraggeber suchen um dann 1. dem Problem der Scheinselbstständigkeit entgehen und 2. mir damit vielleicht sogar ein zweites finanzielles Standbein aufzubauen. Außerdem machts mir halt wirklich sehr, sehr viel Spaß. Mal sehen, was sich daraus entwickelt. Alles kann - nichts muss.
Was mich stutzig macht: ich hatte, als ich dort noch Praktikantin war einen ganz normalen Nebenjob als Kellnerin in einer Disko und ich mache diese Ravelinegeschichte schon länger ehrenamtlich. Die wissen also, dass ich trotz nacht- und nebeljobs in der lage bin gute arbeit abzuliefern... ??? |
|
|
| MGR |
| quote: | Originally posted by Vanditine
Mein Probelm ist halt grade, dass mein Arbeitsvertrag erstmal bis zum 30.09. befristet ist und ich dort nicht unbedingt einen großen Aufstand machen will, da die zwar alle von Verlängerung reden, aber ich noch nichts schriftliches in der Hand habe.
|
Ja, dann ist ja alles klar. Da hast du im Moment wohl eher schlechte Karten.:( |
|
|
| Dragon37 |
Auf welcher Basis arbeitest Du denn für die Raveline? Angestellt oder freiberuflich? Beim letzteren Fall ist das mit der sozialversicherungsrechtlichen Komponente Blödsinn, weil Du Deinen Lohn brutto für netto erhälst und ausschließlich für die Versteuerung selbst Sorge tragen musst. Soz.beiträge fallen dafür nicht an und demzufolge rutschst Du auch nicht in die Sozialversicherunsfreiheit.
Bist Du angestellt, wird das wohl unter das Thema "geringfügige Beschäftigung" fallen, bei dem das Einkommen 400,- EUR nicht übersteigen darf. Die Sozialversicherungsabgaben werden dabei pauschal abgerechnet, wobei die Einzugsstelle nicht wie beim Haupterwerb die zuständige Krankenkasse sondern die Bundesknappschaft ist.
Zum Thema Nebenjob an sich: Ein Nebenerwerb ist, wie ja schon o.g., dem Hauptarbeitgeber nie besonders willkommen, weil er die freien Tage (sprich das Wochenende oder Urlaub) für seine Mitarbeiter eigentlich als Erholung sehen will. Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag, dort sind in 99,9 % solche Dinge geregelt. Wenns drinsteht, dass Du Dir das genehmigen lassen musst, hat Dein Arbeitgeber das letzte Wort. Tut ers nicht und Du machst es trotzdem und es kommt raus, gibts arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.
Herzlichst
Euer Personalfachkaufmann Dragon |
|
|
| Tom Paris |
Ich hab das Problem mal meiner Schwester geschrieben.
Die ist selber Steuerfachangestellte, hat mich aber vor fast 2 Jahren zu m Onkel gemacht und arbeitet seit nem jahr wieder am WE auf 400€-Basis, nicht ganz das gleiche aber fast...
Ich denke mal sie kann da ziemlich genau Auskunft geben.
Prinzipiell ist es aber so, dass Du das Einverständnis Deines Arbeitgebers haben musst.
Für ihn ändert sich auch nichts. Du hast dort Deinen Job, und der ist sozialversicherungspflichtig.
Deine Selbständigkeit hat m.E.n. damit nichts zu tun. Darauf zahlst Du dann ab nem bestimmten Einkommen eben auch Sozialversicherungsbeiträge.
Die Frage die sich mir stellt ist, wie wichtig is Dir der Job den Du jetzt hast? Wenn Du den behalten willst, unbefristet, würd ich da keine grosse Welle machen wegen nem zweiten Standbein.
Ich meld mcih wenn mein Lästerschwein, äh Schwesterlein geantwortet hat. |
|
|
| NetX |
wesentlicher punkt in diesem fall, wie schon von jemandem hier geschrieben:
der AG geht davon aus (und darf auch davon ausgehen), daß du ihm deine ungeteilte aufmerksamkeit und arbeitskraft zur verfügung stellst.
das bedeutet auch, daß du zb deine freizeit zur erholung nutzt, den urlaub zur erholung etc - und nicht zum arbeiten.
und mit einem job im nightlife da zu argumentieren, daß es NICHT die arbeitskraft für deinen hauptberuf beeinflusst dürfte durchaus schwierig sein.
um´s mal aus AG Sicht zu schreiben:
Arbeitnehmer hat 9-17 uhr job, kommt jetzt an und will ein nebengewerbe anmelden im nightlife. dann habe ich als AG keinerlei einfluss darauf, daß ev der AN nicht nur am Freitag oder Samstag Nacht unterwegs ist, sondern ev sogar in der Woche - aber am Morgen muss er mir fit wieder zur Verfügung stehen. |
|
|
|
|