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Die Beatport Steuer.... (pg. 2)
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halo
quote:
Originally posted by Cosmique
hmmmm ich weiss nicht so recht, aber wenn ich zB in die US reise, mir dort waren über dem Wert miibringe, den ich darf, muss man das ja auch beim Zoll anmelden und dann nochmal den deutschen Steuersatz draufzahlen, obwohl man den Artikel eben nicht in DE eingekauft hat.
Wäre doch vergleichbar oder?

Ganz genau so ist es. Gleichzeitig kannst du dir beim Zoll die beim Kauf gezahlte USt. zurückerstatten lassen. Wenn man gleich für den Export kauft, dann spart man sich den Aufwand und zahlt beim Händler gleich rein netto und muss dann nur bei der Einfuhr beim Zoll nachzahlen. Hier kommt aber die Problematik des Warenwertes und der Lieferung zum tragen. (siehe oben)

quote:

1,49 Euro + 19% sind nicht gleich 2,49 Euro

Nein, ist es natürlich nicht. Wie kommst du überhaupt drauf? Dir ist schon klar, das man als Label bei Beatport verschiedene Preise für den Song festlegen kann und das damit sinnloserweise zum Teil der selbe Song von zwei veschiedenen Labels zu zwei verschiedenen Preisen zu finden ist. Bei meinem Test komm ich aktuell auf 1,49€ + 0,22€ = 1,71€ entwpricht nem Satz von etwa 15%. Ich hab keine Ahnung, wie die da drauf kommen, aber warum nich... jedenfalls keine 2,49€.

Zudem wär noch die Frage zu klären, ob Beatport evtl. nur als Plattform für die Labels agiert und somit jedes Label seine eigenen Steursätze hat.
Cosmique
quote:
Originally posted by halo
Bei meinem Test komm ich aktuell auf 1,49€ + 0,22€ = 1,71€ entwpricht nem Satz von etwa 15%. Ich hab keine Ahnung, wie die da drauf kommen, aber warum nich... jedenfalls keine 2,49€.



ich meine:



und da sind teilweise songs dabei, die vor einigen Tagen noch 1,49 euro gekostet haben.
DjDiPain
quote:
Thanks for getting in touch. The Value Added Tax (VAT) is a tax that Beatport is required to charge by European law when selling a download file to a customer in the European Union (EU). Beatport customers will pay 15% which is the lowest possible VAT rate in the EU. In an effort to be transparent about the VAT, Beatport shows the amount of tax payable as a separate item. Beatport does not retain these monies as they are paid to the proper European tax authority.


Aus einem anderem Forum
Cosmique
ja und?

Dazu sind sie nicht erst seit 1 Woche verpflichtet.
DJOverdose
Die meisten neuen Songs kosten doch 2,49€. Wenn von den Top3 jetzt zufällig wirklich ein Track teurer geworden ist, wurde der warscheinlich einfach hochgestuft, weil er gerade beliebt (geworden) ist.
dj_macgyver
quote:
Originally posted by Cosmique
ja und?

Dazu sind sie nicht erst seit 1 Woche verpflichtet.


kommen wir zurück zu domi's punkt nr. 4 ;)
halo
Ok, also die 2,49€ haben nix mit der Steuer zu tun. Das ist Preispolitk von Beatport und auch hier nix Neues. Ich hab schon bei ein paar Songs einfach ein wenig abgewartet, weil die im Preis fallen, wenn sie nicht mehr total aktuell sind. In der Regel, sobald sie auch bei anderen Shops zu bekommen waren. Die Steuer kommt da dann noch HINTEN DRAUF!!

Das Steuerthema bleibt trotzdem interessant. Bisher haben allem meine Beatport Rechnungen nen Steuerbetrag von 0,00€ aufgewiesen. Das ist in sofern auch logisch, da die Einfuhr und damit die Versteuerung eigentlich Sache des Käufers ist. Möglicherweise hat Beatport hier ihre Politik geändert. Eine pauschale Abrechnung von 15% ist dennoch nicht rechtens, da eben nicht pauschal nach Europa zum niedrigsten Steuersatz geliefert werden kann. In Deutschland gelten 19% und müssten demanch so abgerechnet werden, sofern man Informationen überhaupt besteuern kann, denn nichts anderes wird ausgetauscht.
Cosmique
quote:
Originally posted by halo
sofern man Informationen überhaupt besteuern kann, denn nichts anderes wird ausgetauscht.


es sei denn sie sehen den Download als "Dienstleistung".

Denn die werden in Deutschland besteuert.

quote:
Originally posted by dj_macgyver
kommen wir zurück zu domi's punkt nr. 4 ;)


bingo !
halo
quote:
Originally posted by Cosmique
es sei denn sie sehen den Download als "Dienstleistung".


Setzen wir das ganze doch mal auf ne rechtliche Grundlage:
quote:

§ 1 UStG:
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. 2Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt;
2. (weggefallen)
3. (weggefallen)
4. die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg (Einfuhrumsatzsteuer);
5. der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.


Da steht nix von Dienstleistungen durch ausländische Unternehmer oder Einfuhr. Für die Einfuhr ist der Zoll zuständig. Für Daten und Informatioen wird aber kein Zoll erhoben. Wie auch, sonst müsstest du ständig zoll zahlen, wenn du ne US-Seite aufrufst.

Für Einfuhren gibt es ne Einfuhrumsatzsteuer... allerdings, wo keine Einfuhr, da keine Steuer.

Kann das mal bitte ein Profi bestätigen oder wiederlegen?
Cosmique
ok das ist logisch.

Wenn ich in DE eine dienstleistung in Anspruch nehme, zahle ich die 19%.

Wenn ich aber zB in USA zum Frisör gehe. wärs ja blödsinn, dafür am Zall Steuern zu zahlen :haha:

Denkfehler meinerseits - sorry -

halo
quote:
Originally posted by Cosmique
ok das ist logisch.

Wenn ich in DE eine dienstleistung in Anspruch nehme, zahle ich die 19%.

Wenn ich aber zB in USA zum Frisör gehe. wärs ja blödsinn, dafür am Zall Steuern zu zahlen :haha:

Denkfehler meinerseits - sorry -


Das lässt sich nicht vergleichen. Da zahlst du ja die lokalen Steuern.

Wenn dann eher so: Nimm an, du lässt ne amerikanische Agentur hier ne Party veranstalten. Die exportieren ihre Leistungen, stellen die Rechnung also rein Netto. Da sie nicht unters UStG fallen, fällt keine USt an. Sicher sind hier in der Praxis andere Abgaben abzuführen...

Ein Nutzungsrecht als Dienstleistung zu bezeichen ist einfach mal an den Haaren herbeigezogen, auch wenn es der Gesetzgeben so vorsehen mag. Ein Recht ist nun mal weder eine Dienstleistung noch ein materielles gut. Dass es dieses Problem überhaupt gibt, liegt an der Gier und Unfähigkeit des Staates.
Mission Trance
Ust ist ja alles auch gar kein Problem, auch wenn man sie explizit erst ab einem Betrag von 150,- Euro ausweisen muss (gilt jedenfalls für Deutschland) - aber komisch, dass das erst jetzt passiert und dann noch ohne jeglichen Hinweis. Die Netto-Preise sind keinen Cent gesunken, also kann das Argument nicht ganz hinhauen :conf:

Lizenrechtmäßig kann das auch nicht zusammenhängen, denn es gibt immer noch Tracks, die ich hier nicht erwerben kann mit dem Hinweis (der übrigens super nervig ist) 'This Item is not available in your territory'


Für mich ist das zusätzliche Geldgier...sorry, weniger (oder mehr) nicht :mad:

PS. ich bin ja gespannt, wie der Kundenservice das zurechdreht bei der Antwort :rolleyes:
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