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Das ist doch fein!!!
WinterWorld: Regelung bezüglich Eintrittsgeld.
Liebe Gäste, liebe Freunde
Wir haben uns lange und intensiv überlegt, wie wir die Sache mit der abgebrochenen WinterWorld in Bezug auf das Eintrittsgeld regeln wollen.
Die eine Seite:
Da der Veranstaltungsabbruch auf höherer Gewalt beruht, besteht rein rechtlich keine Rückerstattungspflicht für bezahltes Eintrittsgeld. Schon gar keine Entschädigungspflicht für Aufwendungen wie z.B. Anfahrt.
Ein Versicherungsschutz gegen Ausfall besteht für uns nicht, da ein solches Risiko - sprich höhere Gewalt - in dieser Form nicht versicherbar ist. Also gibt es keinerlei Versicherungsentschädigungen.
Die andere Seite:
Aus gutem Willen, aus Kulanz und als Zeichen, dass uns der unvermeidbare Veranstaltungsabbruch sehr leid für Euch tut, haben wir beschlossen:
- für entwertete Eintrittskarten erfolgt eine Rückzahlung von EUR 15,-
- für nicht entwerte Eintrittskarten der gesamte VVK-Preis.
(Für Freikarten und Vip-Tickets erfolgt keine Vergütung).
Die Variante eine adäquate Ersatz-Party zu bieten ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Eine Veranstaltung wie WinterWorld hat eine planerische Vorlaufzeit von mindestens einem halben Jahr.
Der unumgängliche Abbruch von WinterWorld, die damit verbundenen direkten Verluste und die Rückerstattung von Eintrittsgeldern bedeuten für uns einen schmerzlichen finanziellen Verlust. Doch die Zufriedenheit unserer Gäste ist uns absolut wichtig. Das war in der Vergangenheit immer so und wird auch in Zukunft so sein.
Wir möchten ein positives Zeichen setzen und hoffen sehr, dass jeder mit unserer Entscheidung zufrieden ist und Verständnis hat.
Euer I-Motion-Team.
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