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Fuuuuuuuuuuck!!!!! (pg. 9)
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Overseas
quote:
Originally posted by asdf
Die ganzen Verkehrsteile verjähren nach 3 Monaten?

jap, tun sie (außer Alk-Sachen wohl)

quote:
§ 26 Abs. 3 Strassenverkehrsgesetz:
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24
drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch
öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.


Ordungswidrigkeiten nach § 24 sind alle Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Wenn Du also 3 Monate gar nix hörst isses weg. Wenn Du aber schon einen bußgeldbescheid bekommen hast (oder die Sache gar schon beim Gericht ist, wie letztesmal bei mir, siehe link im post), dann braucht es Monate Untätigkeit von denen.


Eine ganz gute Darstellung zum Thema:

www.ra-kotz.de/verjaehrung1.htm
Sir. Lunchalot
Glückwunsch! :) ;)
TranceRulez
Glückwunsch, Andreas.

Tja meine Sache vom September mit 41 auf der Autobahn zuviel... die haben sich immer rechtzeitig gemeldet.

Gestern kam ein Brief: 1.4.2005 Gerichtssaal Hamburg-Harburg Verhandlung wg. Einspruch.

Was machen die für ein Alarm? Ich möchte nur mehr bezahlen und meinen Führerschein behalten! Bin 1 km/h ÜBER dem Führerscheinentzug! Bei 40 km/h wäre das nicht passiert! :whip:

Die haben sie ja nicht alle!
Bloodflower
HAHAHAA!!!!!! geil andi!

meine oma hätte gesagt:

siehste mein jung! der liebe gott verzeit alles solang dus nur mit guten taten wieder wet machst! wie zB kleine arme kameralose azubis nachhause fahren :wtf: :wtf: :toothless ;) :cool:

nein aber geil! wäre cool wenns mit meiner rotampel sache auch so gekommen wäre!
MGR
quote:
Originally posted by TranceRulez
Glückwunsch, Andreas.

Tja meine Sache vom September mit 41 auf der Autobahn zuviel... die haben sich immer rechtzeitig gemeldet.

Gestern kam ein Brief: 1.4.2005 Gerichtssaal Hamburg-Harburg Verhandlung wg. Einspruch.

Was machen die für ein Alarm? Ich möchte nur mehr bezahlen und meinen Führerschein behalten! Bin 1 km/h ÜBER dem Führerscheinentzug! Bei 40 km/h wäre das nicht passiert! :whip:

Die haben sie ja nicht alle!


lol Das wäre ja noch schöner, mit Geld ein Fahrverbot zu umgehen. Was glaubst denn du wofür diese Grenzen da sind? Ab 41 ist der Lappen nun mal weg und das muss auch so sein, sonst könnten sich ja die Leute, die mehr Geld haben, freikaufen und das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers und wäre auch nicht gerecht. Fahr nächstesmal halt nicht 41 sondern nur 38 zu schnell, dann musste auch net Bahnfahren...
.-WooDY-.
quote:
Originally posted by TranceRulez
Glückwunsch, Andreas.

Tja meine Sache vom September mit 41 auf der Autobahn zuviel... die haben sich immer rechtzeitig gemeldet.

Gestern kam ein Brief: 1.4.2005 Gerichtssaal Hamburg-Harburg Verhandlung wg. Einspruch.

Was machen die für ein Alarm? Ich möchte nur mehr bezahlen und meinen Führerschein behalten! Bin 1 km/h ÜBER dem Führerscheinentzug! Bei 40 km/h wäre das nicht passiert! :whip:

Die haben sie ja nicht alle!

ab 41 kmh is das leben nich mehr lebenswert :)
TranceRulez
quote:
Originally posted by MGR
lol Das wäre ja noch schöner, mit Geld ein Fahrverbot zu umgehen.


Naja, da in meiner Stellenbeschreibung zufällig "PKW Führerschein erforderlich" drinsteht und mein Arbeitsplatz sonst gefährdet ist (;) ) sieht die Sache natürlich anders aus! Believe me!
djdawn
quote:
Originally posted by TranceRulez
Tja meine Sache vom September mit 41 auf der Autobahn zuviel... die haben sich immer rechtzeitig gemeldet.

Gestern kam ein Brief: 1.4.2005 Gerichtssaal Hamburg-Harburg Verhandlung wg. Einspruch.


grüß mal den Richter von mir, da hab ich meine Strafstation in der Referendarzeit gemacht :)

mal im Ernst: viel Glück für den Lappen, gehst du mit anwalt hin?
MirkoS
quote:
Originally posted by MGR
lol Das wäre ja noch schöner, mit Geld ein Fahrverbot zu umgehen. Was glaubst denn du wofür diese Grenzen da sind? Ab 41 ist der Lappen nun mal weg und das muss auch so sein, sonst könnten sich ja die Leute, die mehr Geld haben, freikaufen und das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers und wäre auch nicht gerecht. Fahr nächstesmal halt nicht 41 sondern nur 38 zu schnell, dann musste auch net Bahnfahren...


Mit Geld bekommst Du alles, ALLES!!! ;)
Das was Stefan da hat ist ein "Lacher", wenn man 10.000 Euro hat kann man sogar seinen Lappen nach Trunkenheit am Steuer wiederbekommen...

Geld regiert die Welt!
TranceRulez
quote:
Originally posted by djdawn
grüß mal den Richter von mir, da hab ich meine Strafstation in der Referendarzeit gemacht :)

mal im Ernst: viel Glück für den Lappen, gehst du mit anwalt hin?


Haha wie geil ist das denn? :)

Ich gehe mit Anwalt hin, klar... :)

Overseas
quote:
Originally posted by MGR
lol Das wäre ja noch schöner, mit Geld ein Fahrverbot zu umgehen. Was glaubst denn du wofür diese Grenzen da sind? Ab 41 ist der Lappen nun mal weg und das muss auch so sein, sonst könnten sich ja die Leute, die mehr Geld haben, freikaufen und das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers und wäre auch nicht gerecht. Fahr nächstesmal halt nicht 41 sondern nur 38 zu schnell, dann musste auch net Bahnfahren...
Da hast Du nur teilweise recht.

Die Grenzen und Regelsätze der Strafen im Bußgeldkatalog sind genau das, REGELsätze. Das heißt ein Gericht kann nach belieben andere Strafen verhängen. Nur die den ursprünglichen Bußgeldbescheid erlassende Behörde ist zunächst daran gebunden.

Das Gericht entscheidet dann nach den Umständen des Einzelfalles, was es für eine Strafe für angemessen hält. Das kann dann darauf hinauslaufen, daß gegen eine Erhöhung der Geldbuße das Fahrverbot aufgehoben wird. Das hat aber nichts mit "ungerecht" oder "Freikaufen" zu tun, sondern führt im Gegenteil zu gerechteren Ergebnissen. Wenn nämlich mehr Geld/kein Lappen als Bestrafung und zur "Einwirkung auf den Täter" ausreichend erscheint, warum nicht. Oder wenn das Fahrverbot eine unverhältnismäßige Härte bedeuten würde (z.B. drohender Arbeitsplatzverlust), dann ist das doch auch OK, sonst wäre die Bestrafung für denjenigen ja am Ende viel härter als für den "Regelfall". Oder es wird nach dem individuellen Maß des Verschuldens gefragt: Nachts auf einer gähnend leeren 4-Sspurigen Autobahn ist es doch weniger schlimm (weil weniger Gefährdung anderer) als am Tag bei rush-hour. Mal ganz abgesehen von Fällen wie einen schwerkranken dringend ins Krankenhaus fahren oder die schwangere Frau die sonst ihr Kind im Auto bekommen würde.

Du siehst, es gibt viel Raum für eine differenzierte Behandlung, und das muß im Rechtsstaat auch so ein. Über-einen-Kamm-scheren wäre eben nicht rechtsstaatlich. Daß der Fall beim bösen TR ganz anders liegt, steht auf einem anderen Blatt :p:p
MirkoS
Mal was anderes.
Man sagt ja häufig, wenn jemand zu schnell gefahren ist, das es auch am Auto liegt.
Stimmt das so wirklich???
Ich meine Nein! Bin damals schon zügig gefahren und fahre auch heute noch zügig.

Liegt alles am Charakter einer Person.;)
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