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Was macht die Politik gerade? (pg. 40)
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| MirkoS |
| quote: | Originally posted by welldefinechris
ich mag das deutsche bundesverfassungsgericht! |
:happy2: :happy2: :happy2:
Nun ja, machen wir uns nichts vor.
Wenn sie wollen, dann können sie auch. ;)
Nur lustig, dass es schon wieder ne Klatsche vorm Richter gab! :toothless |
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| TranceLady |
| Ich bin so froh das diese dämliche Daten Vorratsspeicherung nun endlich gekippt wurde. Lange hat es ja auch gedauert. |
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| schlauf |
| Seltsamerweise scheint sich das gefährliche Halbwissen durchzusetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft wurde. Dem ist mitnichten so. |
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| TranceLady |
| In diesem sinne wie es es bisher gegeben hat wurde es abgeschafft. Geben tut es das jetzt nur noch unter sehr harten bestimmungen. Darunter zählt dann aber nicht musik runterladen aus dem netz sondern ganz andere sachen wie terrorismus,verschwörung,putschversuche. Aber die letzten beiden gibts ja so nicht in ihrer eigendlichen form bei uns in der Bundesrepublik. |
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| schlauf |
| quote: | Originally posted by TranceLady
Geben tut es das jetzt nur noch unter sehr harten bestimmungen. Darunter zählt dann aber nicht musik runterladen aus dem netz sondern ganz andere sachen wie terrorismus,verschwörung,putschversuche. |
Zitat von SPON (Link):
Sind Tauschbörsennutzer damit aus dem Schneider?
Nein. Die Abfrage einfacher IP-Adressen haben die Richter weit schwächer abgesichert als den Zugriff auf die Verbindungsdaten selbst: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden." Zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile sei die bloße Zuordnung einer IP-Adresse ungeeignet.
Behörden können dem Urteil zufolge eine Zuordnung von IP-Adresse zu Nutzern auch dann abfragen, wenn es sich nicht um eine Straftat, sondern in bestimmten Fällen bloß um eine Ordnungwidrigkeit handelt. Welche Ordnungswidrigkeiten das genau sind, soll der Gesetzgeber konkret benennen. Mit anderen Worten: Für Piratenjäger von Musik- oder Filmbranche, die herausfinden wollen, wer hinter einer IP-Adresse steckt, von der aus illegal Musik- oder Filmdateien verschoben werden, ändert sich de facto nichts. Sie müssen nur einen Strafverfolger finden, der für sie beim Provider nachfragt - einen Gerichtsbeschluss braucht man dafür nicht. |
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| TranceLady |
Ähm ja nur das das Tauschbörsengesetz ein gesondertes gesetz ist welches nicht im Daten Vorratsspeicherungs paket verankert ist.
Daher bleibt es so wie es ist seit (ich glaube) 2006. Da muss ich nochmal genau nachgucken wann das erlassen wurde.
Mir persönlich geht es nicht um Tauschbörsen da ich das eh nicht nutze sondern um meine redefreiheit beim telefonieren. |
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| yeti2306 |
Genau diesen SPON-Artikel hab ich auch als erstes gelesen, als ich von dem Urteil hörte.
Es bleibt also abzuwarten, wie die jetzige Regierung die Vorgaben des BVerfG im Rahmen des neuen Gesetzes umsetzen wird. |
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| TranceLady |
Spon mag nicht verkehrt sein doch lege ich nicht so viel wert auf diese seite da sie auch mal sehr falsche fakten verbreitet.
Bestes beispiel dafür "der amoklauf in Tessin".
Und bildzeitung schlachtete diese falschmeldungen dann auch noch aus und stüzt sich auf Spiegel.
Hat jetzt nichts mit der daten Vorratsspeicherung zu tun.
Wollte damit nur mal kurz klarstellen das auch Spon nicht von fehlern befreit ist. :D
Wie wir alle. |
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| darkstar |
| quote: | Originally posted by MirkoS
Nur lustig, dass es schon wieder ne Klatsche vorm Richter gab! :toothless |
also (sinngemäß) "generell ist ne vorratsdatenspeicherung mit der verfassung vereinbar" klingt für mich jetzt nicht grad nach ner klatsche... |
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| yeti2306 |
| quote: | Originally posted by darkstar
also (sinngemäß) "generell ist ne vorratsdatenspeicherung mit der verfassung vereinbar" klingt für mich jetzt nicht grad nach ner klatsche... |
Ich denke aber doch. Immerhin haben die Richter der Regierung nicht die Möglichkeit der Nachbesserung des Gesetzes binnen einer von ihnen gesetzten Frist gegeben. Nein, das BVerfG hat das Gesetz gleich komplett kassiert und für nichtig erklärt.
Dass laut Urteilsbegründung eine Vorratsdatenspeicherung durchaus verfassungsgemäß sein kann, ist eine andere Sache. |
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| DJOverdose |
| quote: | | ich mag das deutsche bundesverfassungsgericht! |
Ich auch! :) Traurig nur, dass es in letzter Zeit so oft gebraucht wurde.
| quote: | | Nur lustig, dass es schon wieder ne Klatsche vorm Richter gab! |
Lustig finde ich das nicht, ich finde es äußerst erschrenkend wie leichtfertig die Politik mit unseren Grundgesetzen umgeht.
| quote: | | Geben tut es das jetzt nur noch unter sehr harten bestimmungen. Darunter zählt dann aber nicht musik runterladen aus dem netz sondern ganz andere sachen wie terrorismus,verschwörung,putschversuche. Aber die letzten beiden gibts ja so nicht in ihrer eigendlichen form bei uns in der Bundesrepublik. |
Derzeit gibt es sie gar nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hat ja nur gesagt, was an dem Gesetz nicht in Ordnung ist. Die Regierung muss also erst mal ein neues Gesetz ausarbeiten.
Interessant ist aber, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht generell für Verfassungswidrig erkärt wurde, und somit wohl davon ausgeht, dass die erhobenen Daten auch geschützt werden können. Ich sage aber, die einzige Möglichkeit die Daten zuverlässig zu schützen ist sie erst gar nicht zu erheben. Aber eine strängere und vor allem klarere Regelung ist schon mal ein Fortschritt.
| quote: | | Sind Tauschbörsennutzer damit aus dem Schneider? |
So ein Käse! Das ist doch irrellevant.:rolleyes:
| quote: | | also (sinngemäß) "generell ist ne vorratsdatenspeicherung mit der verfassung vereinbar" klingt für mich jetzt nicht grad nach ner klatsche... |
Keine Klatsche? Die Regierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt und das wurde ihnen jetzt bescheinigt. |
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| Keldana |
Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des ZDF (30.04.2010) zur Wahl in NRW:
CDU 35%
SPD 33,5%
Grüne 11%
FDP 8,5%
Linke 6%
Piraten 3%
sonstige 3%
läuft dann wohl auf große Koalition heraus .... gruselige Vorstellung ... |
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