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Was macht Ihr gerade? (Part 9) (pg. 814)
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| Keldana |
| quote: | Originally posted by Inyrie
Was mich mal interessieren würde: Wenn ich jemandem im Laden etwas aus dem Einkaufswagen klaue und es dann selbst kaufe, kann mir da rein rechtlich gesehen jemand etwas? |
Nein ... denn die Sache gehört ja nicht demjenigen, der dort einen Einkaufswagen geparkt hatte.
Aber es "gehört" sich halt nicht und daher machen es die wenigsten ... ;)
@ Cosmique
Die Bewertungen sind dafür da, dass über das Produkt etwas gesagt wird. Wenn die Leute stört, was passiert ist, können Sie ja durchaus bei Plattformen wie Ciao! negativ über "amazon.de" schreiben ... aber bei Bewertungen über Windows 7 gehört kein "amazon ist ein dämlicher Laden" rein. |
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| dj_macgyver |
| quote: | Originally posted by Inyrie
Zumal es kein Verkauf, sondern nur ne Vorabbestellung ist. |
eben drum ;)
edit: und weil's so schön ist: kennt ihr alle den unterschied zwischen besitz und eigentum? im rechtlichen sinne? ich persönlich wäre der auffassung, dass sich eine sache, wenn ich sie im supermarkt in meinen warenkorb lege, durchaus bereits in meinen besitz übergeht. "die ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung eigentum des supermarktes" - schonmal gehört? jedenfalls würde es dann rechtliche mittel geben, gegen jemanden vorzugehen, der einem etwas aus dem einkaufskorb klaut (ja, ich meine sogar, das wäre diebstahl...) |
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| Inyrie |
| quote: | Originally posted by dj_macgyver
eben drum ;)
edit: und weil's so schön ist: kennt ihr alle den unterschied zwischen besitz und eigentum? im rechtlichen sinne? ich persönlich wäre der auffassung, dass sich eine sache, wenn ich sie im supermarkt in meinen warenkorb lege, durchaus bereits in meinen besitz übergeht. "die ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung eigentum des supermarktes" - schonmal gehört? jedenfalls würde es dann rechtliche mittel geben, gegen jemanden vorzugehen, der einem etwas aus dem einkaufskorb klaut (ja, ich meine sogar, das wäre diebstahl...) |
Tut sie ja sogar, weil du in dem Moment die unmittelbare Gewalt darüber hast. Sie ist halt nur nicht dein Eigentum... :p Danke Domi für die Aufklärung :toothless |
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| Cosmique |
ähm irgendwie reden wir aneinander vorbei. Klar ist das rechtlich gesehen so wie ihr sagt - aber darum ging es doch in meinem Post gar nicht.
Jetzt stellt euch doch mal vor, ihr mit dem Aldi Laptop schon an der Kasse - und ihr steht der Verkäuferin schon gegenüber und holt gerade das Geld raus. Dann guckt ihr und ZACK ist der Laptop weg. Der Typ hinter euch in der Schlange hat dafür eins.
Mal Hand aufs Herz - würdet ihr einfach gehen und sagen "ach naja, pech gehabt, dann hat der typ hinter mir eben ein Schnäppchen gemacht" ?
Mal ehrlich, das Glaub ich kaum !
Und das ist das, was ich meinte, es fühlt sich einfach blöd an, wenn man gerade den Artikel bezahlt und zack ist er weg :nervous:
Von daher kann ich für meinen Fall natürlich verstehen, daß die Leute ausflippen. :)
Und Jakob, weißt du, mit der Begründung die du gibst, müßte Amazon eben gerade auch die RC rezesionen löschen. Denn was für ein Sinn macht es denn, "Produkterfahrungen" zu schreiben, zu einem Produkt das nocht gar nicht auf dem Markt ist, sondern nur eine "Vorschau" - Das wäre ja so, als ob man einen Film auf Grund eines Trailers bewertet. :nervous: |
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| Keldana |
| quote: | Originally posted by dj_macgyver
ich persönlich wäre der auffassung, dass sich eine sache, wenn ich sie im supermarkt in meinen warenkorb lege, durchaus bereits in meinen besitz übergeht. |
und da liegt auch schon der Fehler (aus meiner Sicht) ... egal ob Einkaufskörbchen oder Einkaufswagen ... dass Teil (also Korb oder Wagen) gehört Dir ja nicht ... also ob das Teil jetzt im Regal des Supermarktes liegt, oder in einem Einkaufswagen, der ebenfalls dem Supermarkt gehört ist völlig belanglos.
Edit: Du hattest wohl doch recht ...
| quote: | A erwirbt i.S.d. § 854 BGB Besitz über den DVD - Player, da er mit der Ansichnahme des DVD - Players die tatsächliche Gewalt übder diesen erlangt. A trägt zudem mit Einladen des DVD - Players in den Einkaufswagen nach außen erkennbar den Willen, die Sachherrschaft über den DVD - Player zu erlangen. Eigentum möchte A dann mit Zahlung an der Kasse erlangen. Er ist jetzt Anwärter auf den Kauf des Players.
-> Jetzt ist A Besitzer des Players.
Nun kommt B ins Spiel. Bevor der A an der Kasse ist, nimmt der B den Player an sich. B übt verbotene Eigenmacht i.S.d. § 858 BGB aus, da er dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz an dem Player entzieht. Voraussetzung: Unmittelbarer Besitz bei A (unproblematisch, da dieser die Sachherrschaft ja erlangt hat), Besitzbeeinträchtigung (ebenso unproblematisch, denn der B entfernt den Player ja aus dem Herrschaftsbereich, also dem Einkaufswagen, des A), und Widerrechtlichkeit (auch unproblematisch, da nur die Voraussetzung, dass die Beeinträchtigung des Besitzes des A an dem Player ohne Genehmigung des A und ohne gesetzliche Gestattung geschieht).
-> Jetzt ist B Besitzer des Players, denn bei Besitz kommt es nicht auf die Umstände an, durch welche der Besitzer Besitz erlangt. Auch Diebe sind die Besitzer von Diebesgut. Aber der Besitz ist i.S.d. § 858 II S.1 BGB fehlerhaft.
Wie kann sich der A nun wehren?
Zum Einen kommt das Selbsthilferecht des § 859 BGB in Betracht, d.h. der A darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. Er darf dem B den Player abnehmen.
Zudem käme ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes nach § 861 BGB in Betracht. Geschuldet wird die Wiederherstellung des ZUSTANDES vor Besitzentzug.
Dazu kommt ein Anspruch auf Schadenersatz i.S.d. § 823 I, II BGB, denn hier verletzt der B das Besitzrecht des A an dem Player.
Und dabei handelt es sich entgegen der vorherigen Darstellung um ein Recht mit Ausschließlichkeitscharakter, welches von § 823 BGB geschützt ist. Vgl. insbesondere auch Palandt/Sprau, 63. Auflage, § 823 Rn. 13.
Auch das Anwartsschaftsrecht des A wäre übrigens vom § 823 BGB geschützt, Palandt/Sprau, § 823 BGB, Rn. 12. |
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| Cosmique |
| Frank, dein § 854 BGB passt hier nicht, denn A IST BEREITS AN DER KASSE und zahlt, als ihm der Artikel "weggenommen" wird ! :nervous: |
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| Nik Novo |
| quote: | Originally posted by Cosmique
ähm irgendwie reden wir aneinander vorbei. Klar ist das rechtlich gesehen so wie ihr sagt - aber darum ging es doch in meinem Post gar nicht.
Jetzt stellt euch doch mal vor, ihr mit dem Aldi Laptop schon an der Kasse - und ihr steht der Verkäuferin schon gegenüber und holt gerade das Geld raus. Dann guckt ihr und ZACK ist der Laptop weg. Der Typ hinter euch in der Schlange hat dafür eins.
Mal Hand aufs Herz - würdet ihr einfach gehen und sagen "ach naja, pech gehabt, dann hat der typ hinter mir eben ein Schnäppchen gemacht" ?
Mal ehrlich, das Glaub ich kaum !
Und das ist das, was ich meinte, es fühlt sich einfach blöd an, wenn man gerade den Artikel bezahlt und zack ist er weg :nervous:
Von daher kann ich für meinen Fall natürlich verstehen, daß die Leute ausflippen. :) , |
Man kann das trotzdem nicht miteinander vergleichen! Ein Warenkorb online entspricht nun mal nicht dem Einkaufswagen im Aldi. Unterschied? Du bist nicht Besitzer, wenn du es online in den Warenkorb legst. Online-Warenkörbe lassen sich eher mit dem "an-der-Kasse-zurücklegen-lassen" (siehe Post von Steff) vergleichen. Lässt du dir was an der Kasse zurücklegen, ist das ja auch noch keine Garantie, dass du das dann auch wirklich kriegst.
| quote: | | Und Jakob, weißt du, mit der Begründung die du gibst, müßte Amazon eben gerade auch die RC rezesionen löschen. Denn was für ein Sinn macht es denn, "Produkterfahrungen" zu schreiben, zu einem Produkt das nocht gar nicht auf dem Markt ist, sondern nur eine "Vorschau" - Das wäre ja so, als ob man einen Film auf Grund eines Trailers bewertet. :nervous: |
Der Vergleich hinkt total. Eine RC ist keine Vorschau wie ein Trailer, sondern ein fast fertiges Produkt. Wenn du es also vergleichen willst, dann müsstest du also sagen, dass jemand den Film aufgrund einer fast fertigen Schnittfassung bewertet - und das ist dann doch ein bisschen anders als nur ein Trailer. |
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| Nik Novo |
| quote: | Originally posted by Cosmique
Frank, dein § 854 BGB passt hier nicht, denn A IST BEREITS AN DER KASSE und zahlt, als ihm der Artikel "weggenommen" wird ! :nervous: |
Er war aber nie Besitzer, wenn er es online kauft. |
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| Cosmique |
| quote: | Originally posted by Nik Novo
Man kann das trotzdem nicht miteinander vergleichen! Ein Warenkorb online entspricht nun mal nicht dem Einkaufswagen im Aldi. Unterschied? Du bist nicht Besitzer, wenn du es online in den Warenkorb legst. Online-Warenkörbe lassen sich eher mit dem "an-der-Kasse-zurücklegen-lassen" (siehe Post von Steff) vergleichen. Lässt du dir was an der Kasse zurücklegen, ist das ja auch noch keine Garantie, dass du das dann auch wirklich kriegst. |
Das ändert Nichts an der Tatsache, daß die Artikel während des Bezahlens verschwanden. Warenkorb hin oder her, wir reden hier vom Bezahlvorgang. Klar ist es keine Garantie, und darum geht es auch nicht, sondern darum daß es sehr ärgerlich ist.
Stell dir doch mal vor, du bezahlst gerade und auf einmal ist der Artikel weg :eyes: |
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| Nik Novo |
| quote: | Originally posted by Cosmique
Das ändert Nichts an der Tatsache, daß die Artikel während des Bezahlens verschwanden. Warenkorb hin oder her, wir reden hier vom Bezahlvorgang. Klar ist es keine Garantie, und darum geht es auch nicht, sondern darum daß es sehr ärgerlich ist.
Stell dir doch mal vor, du bezahlst gerade und auf einmal ist der Artikel weg :eyes: |
Natürlich würde ich mich ärgern, würde aber bestimmt nicht so einen Aufstand machen, wie es die Leute gemacht haben, auch einfach weil ich weiss dass es da nunmal technische Einschränkungen gibt. |
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| Inyrie |
| quote: | Originally posted by Cosmique
Frank, dein § 854 BGB passt hier nicht, denn A IST BEREITS AN DER KASSE und zahlt, als ihm der Artikel "weggenommen" wird ! :nervous: |
"Zur Kasse gehen" ist online noch kein wirkliches Bezahlen, das lässt sich so wiederum nicht anwenden. Das "Bezahlen an der Kasse" im RL wäre insofern eher damit gleich zu setzen, dass du den Artikel online schon erworben hast, Buchung und Sendung aber noch ausstehen. Und sorry, aber da nimmt dir auch keiner mehr den Artikel weg :conf: Die Leute waren wohl alle noch beim "Zur Kasse gehen" und dem entsprechenden Bestellvorgang und setzen das mit "ich war aber doch gerade schon beim Bezahlen" gleich....
Ich denke, die Leute machen einfach viel zu viel Aufstand, weil es sie ärgert dass sie nunmal zu langsam waren. Und in dem Fall haben nur die Leute "vor mir in der Schlange" den Laptop, denn alle hinter mir waren ja ebenso zu langsam und haben Pech gehabt. Sicher ist das ärgerlich, ich würde mich genauso ärgern - das ist wie mitm Bieten bei eBay, wenn jemand genau eine Sekunde nach meinem Last Second Bid (ich nenns mal so) doch noch mal erhöht. Das ist einfach Pech gehabt, und das ganze Hin-und-her-Diskutieren ändert nichts an der Tatsache, dass man Amazon keine Schuld geben kann. Man kann höchstens sagen, dass sie den Ansturm falsch eingeschätzt haben - aber darüber kann man sich auch wieder nicht aufregen, weil es schlichtweg nicht einschätzbar war - meiner Meinung nach... |
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| Acidsniffy |
Boar..müsst ihr aber alle Langeweile haben.
Also wenn`s so ist, Steff komm arbeiten. Wir haben grade genug davon hier, weil der Dicke (darf man das sagen?......... EGAL!!) ist in Kur-laub ,der Giftzwerg in Portugal und Ich bin mit dem "Wachturm"-Verteiler alleine. :whip: :nervous: |
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